Wohngeld in Altrip: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Altrip liegt in Mietstufe III (vom Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Altrip
III
Bundesland: Rheinland-Pfalz · Mietstufe vom Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Schifferstadt
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Mutterstadt
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Limburgerhof
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Böhl-Iggelheim
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bobenheim-Roxheim
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Römerberg
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dannstadt-Schauernh.
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Neuhofen
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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