Made in Germany Trustpilot Datenschutz
Mietstufe I

Wohngeld in Alpenrod: Mietstufe I und Miethöchstbetrag

Alpenrod liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Westerwaldkreis übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.

Wohngeld-Mietstufe in Alpenrod

I

Bundesland: Rheinland-Pfalz · Mietstufe vom Landkreis Westerwaldkreis übernommen

Mietstufen im Vergleich

Stufe I
Alpenrod
Stufe II
Stufe III
Stufe IV
Stufe V
Stufe VI
Stufe VII

Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.

Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße

HaushaltsmitgliederHöchstbetrag/Monat (Stufe I)
1361 €
2437 €
3521 €
4608 €
5694 €

Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.

Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.

Nebenkostenabrechnung in Alpenrod prüfen

Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.

Jetzt Abrechnung prüfen