Wohngeld in Aichen: Mietstufe I und Miethöchstbetrag
Aichen liegt in Mietstufe I (vom Landkreis Landkreis Günzburg übernommen). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Aichen
I
Bundesland: Bayern · Mietstufe vom Landkreis Landkreis Günzburg übernommen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe I) |
|---|---|
| 1 | 361 € |
| 2 | 437 € |
| 3 | 521 € |
| 4 | 608 € |
| 5 | 694 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 82 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Günzburg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Krumbach (Schwaben)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Burgau
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ichenhausen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Leipheim
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Jettingen-Scheppach
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Thannhausen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Bibertal
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
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