Wohngeld in Achim: Mietstufe III und Miethöchstbetrag
Achim liegt in Mietstufe III (direkt für den Ort hinterlegt). Die Mietstufe bestimmt den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld nach § 12 WoGG.
Wohngeld-Mietstufe in Achim
III
Bundesland: Niedersachsen
Mietstufen im Vergleich
Die Mietstufe (I–VII) bestimmt nach § 12 WoGG den monatlichen Miethöchstbetrag beim Wohngeld. Stufe I ist der niedrigste, Stufe VII der höchste Mietniveau-Bereich.
Miethöchstbetrag nach Haushaltsgröße
| Haushaltsmitglieder | Höchstbetrag/Monat (Stufe III) |
|---|---|
| 1 | 456 € |
| 2 | 551 € |
| 3 | 657 € |
| 4 | 766 € |
| 5 | 875 € |
Je weiterem Haushaltsmitglied ab der 6. Person: + 106 € monatlich.
Der tatsächliche Wohngeldanspruch hängt zusätzlich vom Haushaltseinkommen ab und wird um eine Heizkosten- und Klimakomponente ergänzt.
Wohngeld im Umkreis
Wohngeld Verden (Aller)
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Oyten
Mietstufe III mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Langwedel
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Ottersberg
Mietstufe II mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Kirchlinteln
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Dörverden
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Thedinghausen
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Wohngeld Riede
Mietstufe I mit Miethöchstbeträgen nach Haushaltsgröße.
Nebenkostenabrechnung in Achim prüfen
Prüfen Sie parallel zum Wohngeld-Anspruch auch Ihre Nebenkostenabrechnung auf Auffälligkeiten.
Jetzt Abrechnung prüfen