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Ratgeber

CO2-Kostenaufteilung: Wer zahlt die CO2-Abgabe?

Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter — bis zu 95 % nach dem 10-Stufen-Modell.

Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

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Was regelt das CO2KostAufG?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, wie die CO2-Kosten aus Brennstoffen wie Gas, Öl und Fernwärme zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes trugen Mieter die CO2-Abgabe zu 100 %. Das CO2KostAufG ändert das: Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer wird der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Grundlage ist ein 10-Stufen-Modell, das den jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter bewertet.

Seit 2023

In Kraft

10 Stufen

Aufteilungsmodell

0-95 %

Vermieteranteil

Das 10-Stufen-Modell

Das Herzstück des CO2KostAufG ist das 10-Stufen-Modell. Es ordnet jedes Gebäude anhand seines jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter einer Stufe zu. Je höher die Stufe, desto mehr zahlt der Vermieter.

Stufekg CO2/m²/aMieterVermieter
1< 12100 %0 %
212 - 1790 %10 %
317 - 2280 %20 %
422 - 2770 %30 %
527 - 3260 %40 %
632 - 3750 %50 %
737 - 4240 %60 %
842 - 4730 %70 %
947 - 5220 %80 %
10>= 525 %95 %

CO2-Preis 2025 und 2026

Der CO2-Preis steigt schrittweise. Er wird pro Tonne ausgestoßenem CO2 erhoben und verteuert fossile Brennstoffe wie Gas und Öl.

JahrCO2-PreisVeränderung
202445 EUR/t
202555 EUR/t+22 %
2026 (geplant)65 EUR/t+18 %

Rechenbeispiel: CO2-Kosten berechnen

Das folgende Beispiel zeigt Schritt für Schritt, wie die CO2-Kosten für eine typische Mietwohnung mit Gasheizung berechnet und aufgeteilt werden.

Ausgangssituation

Wohnfläche: 75 m²

Heizung: Gasheizung

Gasverbrauch: 12.000 kWh/Jahr

75-m²-Wohnung, Gasheizung, Stufe 5

Gasverbrauch12.000 kWh
CO2-Emissionsfaktor Gas (0,201 kg/kWh)0,201 kg/kWh
CO2-Emissionen gesamt2.412 kg = 2,41 t
CO2-Preis 202555 EUR/t
CO2-Kosten gesamt (2,41 t x 55 EUR)132,55 EUR
CO2 pro m² (2.412 kg / 75 m²)32,16 kg
Stufe 5: Mieteranteil 60 %79,53 EUR
Stufe 5: Vermieteranteil 40 %53,02 EUR
Ihr Anteil als Mieter79,53 EUR

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Pflichten des Vermieters

Das CO2KostAufG verpflichtet den Vermieter, die CO2-Kosten transparent in der Nebenkostenabrechnung auszuweisen. Konkret muss er folgende Anforderungen erfüllen:

CO2-Kosten müssen in der Nebenkostenabrechnung gesondert aufgeschlüsselt werden
Die Stufenzuordnung des Gebäudes muss offengelegt werden
Die Berechnung (Brennstoffverbrauch, Emissionsfaktor, CO2-Menge) muss nachvollziehbar dargelegt sein
Die Aufteilung zwischen Mieter- und Vermieteranteil muss korrekt ausgewiesen werden

Rechte als Mieter

Als Mieter haben Sie klare Rechte, wenn es um die CO2-Kostenaufteilung geht. Das Gesetz schützt Sie vor einer vollständigen Übertragung der CO2-Kosten und gibt Ihnen wirksame Instrumente bei Verstößen.

50 % Kürzungsrecht

Nimmt der Vermieter keine Aufteilung der CO2-Kosten vor, dürfen Sie als Mieter 50 % der CO2-Kosten kürzen (Paragraph 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Belegeinsicht

Sie haben das Recht, die Berechnung der CO2-Kosten einzusehen — inklusive Brennstoffverbrauch, Emissionsfaktor und Stufenzuordnung.

Widerspruch bei falscher Stufe

Halten Sie die Stufenzuordnung für falsch, können Sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und eine Korrektur verlangen.

Sonderfälle

Das CO2KostAufG gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude mit fossiler Beheizung. Es gibt jedoch einige Sonderfälle mit abweichenden Regelungen.

Fernwärme

Bei Fernwärme gelten eigene Emissionsfaktoren, die der Versorger ausweisen muss. Der CO2-Ausstoß hängt stark vom Erzeugungsmix ab.

Ölheizung

Bei Ölheizungen wird der Emissionsfaktor auf Basis des Heizölverbrauchs berechnet. Öl hat einen höheren CO2-Ausstoß pro kWh als Gas.

Denkmalschutz

Für denkmalgeschützte Gebäude kann eine Ausnahme gelten, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich sind.

Gewerbe

Für Gewerbegebäude gilt ein eigenes Aufteilungsmodell. Die pauschale Aufteilung beträgt hier 50/50 zwischen Mieter und Vermieter.

Häufig gestellte Fragen

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