CO2-Kostenaufteilung: Wer zahlt die CO2-Abgabe?
Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO2-Kosten. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto mehr zahlt der Vermieter — bis zu 95 % nach dem 10-Stufen-Modell.
Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
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Was regelt das CO2KostAufG?
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es regelt, wie die CO2-Kosten aus Brennstoffen wie Gas, Öl und Fernwärme zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes trugen Mieter die CO2-Abgabe zu 100 %. Das CO2KostAufG ändert das: Je höher der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer wird der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss. Grundlage ist ein 10-Stufen-Modell, das den jährlichen CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter bewertet.
Seit 2023
In Kraft
10 Stufen
Aufteilungsmodell
0-95 %
Vermieteranteil
Das 10-Stufen-Modell
Das Herzstück des CO2KostAufG ist das 10-Stufen-Modell. Es ordnet jedes Gebäude anhand seines jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter einer Stufe zu. Je höher die Stufe, desto mehr zahlt der Vermieter.
| Stufe | kg CO2/m²/a | Mieter | Vermieter | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100 % | 0 % | Sehr gut |
| 2 | 12 - 17 | 90 % | 10 % | Gut |
| 3 | 17 - 22 | 80 % | 20 % | Gut |
| 4 | 22 - 27 | 70 % | 30 % | Mittel |
| 5 | 27 - 32 | 60 % | 40 % | Mittel |
| 6 | 32 - 37 | 50 % | 50 % | Mittel |
| 7 | 37 - 42 | 40 % | 60 % | Schlecht |
| 8 | 42 - 47 | 30 % | 70 % | Schlecht |
| 9 | 47 - 52 | 20 % | 80 % | Sehr schlecht |
| 10 | >= 52 | 5 % | 95 % | Sehr schlecht |
CO2-Preis 2025 und 2026
Der CO2-Preis steigt schrittweise. Er wird pro Tonne ausgestoßenem CO2 erhoben und verteuert fossile Brennstoffe wie Gas und Öl.
| Jahr | CO2-Preis | Veränderung |
|---|---|---|
| 2024 | 45 EUR/t | — |
| 2025 | 55 EUR/t | +22 % |
| 2026 (geplant) | 65 EUR/t | +18 % |
Rechenbeispiel: CO2-Kosten berechnen
Das folgende Beispiel zeigt Schritt für Schritt, wie die CO2-Kosten für eine typische Mietwohnung mit Gasheizung berechnet und aufgeteilt werden.
Ausgangssituation
Wohnfläche: 75 m²
Heizung: Gasheizung
Gasverbrauch: 12.000 kWh/Jahr
75-m²-Wohnung, Gasheizung, Stufe 5
Pflichten des Vermieters
Das CO2KostAufG verpflichtet den Vermieter, die CO2-Kosten transparent in der Nebenkostenabrechnung auszuweisen. Konkret muss er folgende Anforderungen erfüllen:
Rechte als Mieter
Als Mieter haben Sie klare Rechte, wenn es um die CO2-Kostenaufteilung geht. Das Gesetz schützt Sie vor einer vollständigen Übertragung der CO2-Kosten und gibt Ihnen wirksame Instrumente bei Verstößen.
50 % Kürzungsrecht
Nimmt der Vermieter keine Aufteilung der CO2-Kosten vor, dürfen Sie als Mieter 50 % der CO2-Kosten kürzen (Paragraph 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
Belegeinsicht
Sie haben das Recht, die Berechnung der CO2-Kosten einzusehen — inklusive Brennstoffverbrauch, Emissionsfaktor und Stufenzuordnung.
Widerspruch bei falscher Stufe
Halten Sie die Stufenzuordnung für falsch, können Sie Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen und eine Korrektur verlangen.
Sonderfälle
Das CO2KostAufG gilt grundsätzlich für alle Wohngebäude mit fossiler Beheizung. Es gibt jedoch einige Sonderfälle mit abweichenden Regelungen.
Fernwärme
Bei Fernwärme gelten eigene Emissionsfaktoren, die der Versorger ausweisen muss. Der CO2-Ausstoß hängt stark vom Erzeugungsmix ab.
Ölheizung
Bei Ölheizungen wird der Emissionsfaktor auf Basis des Heizölverbrauchs berechnet. Öl hat einen höheren CO2-Ausstoß pro kWh als Gas.
Denkmalschutz
Für denkmalgeschützte Gebäude kann eine Ausnahme gelten, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich sind.
Gewerbe
Für Gewerbegebäude gilt ein eigenes Aufteilungsmodell. Die pauschale Aufteilung beträgt hier 50/50 zwischen Mieter und Vermieter.
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