Was ist die CO2-Abgabe?
Die CO2-Abgabe (auch CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt) verteuert fossile Brennstoffe wie Gas und Öl, um den Klimaschutz zu fördern. Sie wurde 2021 in Deutschland eingeführt und steigt schrittweise an.
Aktuelle CO2-Preise
| Jahr | CO2-Preis |
|---|---|
| 2024 | 45 € pro Tonne CO₂ |
| 2025 (aktuell) | 55 € pro Tonne CO₂ |
| 2026 (geplant) | 65 € pro Tonne CO₂ |
Das 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG)
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit dem 1. Januar 2023, wie die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr kann ein Vermieteranteil in Betracht kommen. Diese Regelung ergänzt die Bestimmungen der Betriebskostenverordnung 2026 um wichtige umwelt- und klimaschutzrechtliche Aspekte.
| Stufe | kg CO₂/m²/Jahr | Mieter | Vermieter | Bewertung |
|---|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100% | 0% | Sehr gute Energieeffizienz |
| 2 | 12 – 17 | 90% | 10% | Gute Energieeffizienz |
| 3 | 17 – 22 | 80% | 20% | Überdurchschnittlich |
| 4 | 22 – 27 | 70% | 30% | Durchschnitt |
| 5 | 27 – 32 | 60% | 40% | Leicht unterdurchschnittlich |
| 6 | 32 – 37 | 50% | 50% | Unterdurchschnittlich |
| 7 | 37 – 42 | 40% | 60% | Schlecht |
| 8 | 42 – 47 | 30% | 70% | Sehr schlecht |
| 9 | 47 – 52 | 20% | 80% | Stark sanierungsbedürftig |
| 10 | > 52 | 5% | 95% | Worst Case |
Wie ermittelt man die CO2-Emissionsklasse?
Es sollte die CO2-Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr ermitteln. Dafür gibt es zwei Wege:
1. Aus dem Energieausweis
Der Energieausweis enthält den Endenergieverbrauch oder -bedarf pro m²/Jahr. Daraus lassen sich die CO2-Emissionen berechnen.
2. Aus dem tatsächlichen Verbrauch
Alternativ kann der tatsächliche Brennstoffverbrauch aus der Heizkostenabrechnung herangezogen und in CO2-Emissionen umgerechnet werden.
Emissionsfaktoren wichtiger Brennstoffe
| Brennstoff | Emissionsfaktor |
|---|---|
| Erdgas | 0,201 kg CO₂/kWh |
| Heizöl | 0,266 kg CO₂/kWh |
| Fernwärme (Durchschnitt) | 0,183 kg CO₂/kWh |
| Flüssiggas | 0,237 kg CO₂/kWh |
Rechenbeispiel
Beispiel: Mehrfamilienhaus mit Gasheizung, 500 m² Wohnfläche
NebenkostenPro berechnet die CO2-Aufteilung automatisch nach dem 10-Stufen-Modell.
Was Vermieter tun müssen
- CO2-Kosten berechnenErmitteln Sie die CO2-Emissionen Ihres Gebäudes und berechnen Sie die Kosten anhand des aktuellen CO2-Preises.
- Stufe bestimmenOrdnen Sie Ihr Gebäude anhand der CO2-Emissionen pro m² einer der 10 Stufen zu.
- Anteil in der Abrechnung ausweisenWeisen Sie den Vermieteranteil in der Nebenkostenabrechnung separat aus und ziehen Sie ihn von den Heizkosten ab.
- Information an den MieterInformieren Sie den Mieter über die Einstufung, die zugrunde gelegten Daten und die Berechnung.
Was Mieter prüfen sollten
Wichtig: Wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt, dürfen Sie die CO2-Kostenaufteilung gesondert prüfen lassen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).
- Ist die CO2-Kostenaufteilung in der Abrechnung ausgewiesen?
- Stimmt die angegebene Emissionsstufe mit dem Energieausweis überein?
- Wurde der korrekte CO2-Preis (55 €/t für 2025) verwendet?
- Hat der Vermieter seinen Anteil von den Heizkosten abgezogen?
- Sind die Emissionsfaktoren korrekt angesetzt?
Häufige Fragen zur CO2-Abgabe
Gilt die CO2-Aufteilung auch für Fernwärme?
Was ist, wenn kein Energieausweis vorliegt?
Wie hoch ist die CO2-Abgabe 2025 und 2026?
Gilt das CO2KostAufG auch für Gewerbe?
NebenkostenPro berechnet die CO2-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell automatisch. Laden Sie Ihre Dokumente hoch und erhalten Sie eine Abrechnung nach BetrKV-Vorgaben.
Oder lieber prüfen lassen? Abrechnung prüfen lassen.
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