Was ist die CO2-Abgabe?

Die CO2-Abgabe (auch CO2-Steuer oder CO2-Bepreisung genannt) verteuert fossile Brennstoffe wie Gas und Öl, um den Klimaschutz zu fördern. Sie wurde 2021 in Deutschland eingeführt und steigt schrittweise an.

Aktuelle CO2-Preise

JahrCO2-Preis
202445 € pro Tonne CO₂
2025 (aktuell)55 € pro Tonne CO₂
2026 (geplant)65 € pro Tonne CO₂

Das 10-Stufen-Modell (CO2KostAufG)

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit dem 1. Januar 2023, wie die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr kann ein Vermieteranteil in Betracht kommen. Diese Regelung ergänzt die Bestimmungen der Betriebskostenverordnung 2026 um wichtige umwelt- und klimaschutzrechtliche Aspekte.

Stufekg CO₂/m²/JahrMieterVermieterBewertung
1< 12100%0%Sehr gute Energieeffizienz
212 – 1790%10%Gute Energieeffizienz
317 – 2280%20%Überdurchschnittlich
422 – 2770%30%Durchschnitt
527 – 3260%40%Leicht unterdurchschnittlich
632 – 3750%50%Unterdurchschnittlich
737 – 4240%60%Schlecht
842 – 4730%70%Sehr schlecht
947 – 5220%80%Stark sanierungsbedürftig
10> 525%95%Worst Case

Wie ermittelt man die CO2-Emissionsklasse?

Es sollte die CO2-Emissionen des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr ermitteln. Dafür gibt es zwei Wege:

1. Aus dem Energieausweis

Der Energieausweis enthält den Endenergieverbrauch oder -bedarf pro m²/Jahr. Daraus lassen sich die CO2-Emissionen berechnen.

2. Aus dem tatsächlichen Verbrauch

Alternativ kann der tatsächliche Brennstoffverbrauch aus der Heizkostenabrechnung herangezogen und in CO2-Emissionen umgerechnet werden.

Emissionsfaktoren wichtiger Brennstoffe

BrennstoffEmissionsfaktor
Erdgas0,201 kg CO₂/kWh
Heizöl0,266 kg CO₂/kWh
Fernwärme (Durchschnitt)0,183 kg CO₂/kWh
Flüssiggas0,237 kg CO₂/kWh

Rechenbeispiel

Beispiel: Mehrfamilienhaus mit Gasheizung, 500 m² Wohnfläche

Gasverbrauch gesamt:75.000 kWh/Jahr
CO2-Emissionen (75.000 × 0,201):15.075 kg CO₂/Jahr
CO2 pro m² (15.075 ÷ 500):30,15 kg CO₂/m²/Jahr
Einstufung:Stufe 5 (27–32 kg) → Mieter 60% / Vermieter 40%
CO2-Kosten gesamt (15,075 t × 55 €):829,13 €
Mieteranteil (60%):497,48 €
Vermieteranteil (40%):331,65 €
CO2-Kosten automatisch berechnen

NebenkostenPro berechnet die CO2-Aufteilung automatisch nach dem 10-Stufen-Modell.

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Was Vermieter tun müssen

  1. CO2-Kosten berechnenErmitteln Sie die CO2-Emissionen Ihres Gebäudes und berechnen Sie die Kosten anhand des aktuellen CO2-Preises.
  2. Stufe bestimmenOrdnen Sie Ihr Gebäude anhand der CO2-Emissionen pro m² einer der 10 Stufen zu.
  3. Anteil in der Abrechnung ausweisenWeisen Sie den Vermieteranteil in der Nebenkostenabrechnung separat aus und ziehen Sie ihn von den Heizkosten ab.
  4. Information an den MieterInformieren Sie den Mieter über die Einstufung, die zugrunde gelegten Daten und die Berechnung.

Was Mieter prüfen sollten

Wichtig: Wenn der Vermieter die CO2-Kosten nicht aufteilt, dürfen Sie die CO2-Kostenaufteilung gesondert prüfen lassen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

  • Ist die CO2-Kostenaufteilung in der Abrechnung ausgewiesen?
  • Stimmt die angegebene Emissionsstufe mit dem Energieausweis überein?
  • Wurde der korrekte CO2-Preis (55 €/t für 2025) verwendet?
  • Hat der Vermieter seinen Anteil von den Heizkosten abgezogen?
  • Sind die Emissionsfaktoren korrekt angesetzt?

Häufige Fragen zur CO2-Abgabe

Gilt die CO2-Aufteilung auch für Fernwärme?
Ja, seit dem 1. Januar 2023 gilt das CO2KostAufG auch für Gebäude, die mit Fernwärme beheizt werden. Der Fernwärmeversorger muss die CO2-Kosten auf der Rechnung ausweisen.
Was ist, wenn kein Energieausweis vorliegt?
Wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegen kann und die CO2-Einstufung nicht nachweist, gilt automatisch die ungünstigste Stufe (Stufe 10): Es sollte 95% der CO2-Kosten fachlich prüfen.
Wie hoch ist die CO2-Abgabe 2025 und 2026?
Der CO2-Preis beträgt 2025 55 Euro pro Tonne CO₂. Für 2026 ist ein Anstieg auf 65 Euro pro Tonne geplant. Bei einem durchschnittlichen Gasverbrauch einer 70-m²-Wohnung bedeutet das ca. 100–150 € CO2-Kosten pro Jahr.
Gilt das CO2KostAufG auch für Gewerbe?
Für Gewerbeimmobilien gilt seit dem 1. Januar 2025 eine hälftige Aufteilung (50/50) der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
CO2-Kosten automatisch korrekt aufteilen

NebenkostenPro berechnet die CO2-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell automatisch. Laden Sie Ihre Dokumente hoch und erhalten Sie eine Abrechnung nach BetrKV-Vorgaben.

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