Kostenart-Aspekt

Grundsteuer: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt

Die Grundsteuer variiert je nach Gemeinde erheblich, da jede Kommune ihren eigenen Hebesatz festlegt. Der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes liefert bundesweite Durchschnittswerte, die als Orientierung dienen.

Veröffentlicht am 3. Oktober 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartGrundsteuer
AspektDurchschnitt Pro Qm
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Im Bundesdurchschnitt liegt die Grundsteuer bei etwa 0,17 bis 0,20 EUR pro Quadratmeter und Monat.

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Rechtsrahmen zu Grundsteuer

Rechtsgrundlage

Umlagefähig, wenn die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Kernnorm ist § 2 Nr. 1 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Säumniszuschlaege, Nachforderungszinsen und eigentümerbezogene Nebenkosten.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Durchschnitt pro m2: typische Fehlerquellen

Die Grundsteuer pro Quadratmeter schwankt deutschlandweit stark, weil die kommunalen Hebesätze von unter 200 % bis über 900 % reichen. In Großstädten wie Berlin oder München fallen die Werte je nach Stadtteil und Grundstücksbewertung unterschiedlich aus. Mieter sollten ihren konkreten Quadratmeterwert mit dem regionalen Durchschnitt vergleichen, nicht nur mit dem Bundesmittel. Seit der Grundsteuerreform 2025 können sich die Werte zudem gegenüber früheren Jahren deutlich verändert haben.

Prüfpfad in der Praxis

Fordern Sie zunächst den aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde an und gleichen Sie den dort ausgewiesenen Jahresbetrag mit dem in der Abrechnung angesetzten Betrag ab. Prüfen Sie anschließend, ob der seit 2025 geltende reformierte Hebesatz korrekt angewendet wurde und ob der Grundsteuermessbetrag mit dem Bescheid des Finanzamts übereinstimmt. Kontrollieren Sie die Verteilung auf die Mieter anhand des vereinbarten Schlüssels (Wohnfläche oder Miteigentumsanteile) und stellen Sie sicher, dass bei gemischt genutzten Gebäuden der Gewerbeanteil vorweg abgezogen wurde. Abschließend prüfen Sie die Einhaltung der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) und der Einwendungsfrist (12 Monate nach Zugang).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 1 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 1 BetrKV: Grundsteuer: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Grundsteuer (Durchschnitt pro m2)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

12247.97 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 12247.97 EUR / 950 m2 = 12.89 EUR pro m2
  2. 12.89 EUR x 78 m2 = 1005.42 EUR Jahresanteil
  3. 1005.42 EUR / 12 = 83.79 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1005.42 EUR (monatlich 83.79 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Ermitteln Sie den Quadratmeterwert Ihrer Abrechnung und vergleichen Sie ihn mit dem Betriebskostenspiegel Ihres Bundeslandes. Starke Abweichungen nach oben rechtfertigen eine Belegeinsicht.

  • Eigenen Quadratmeterwert berechnen: Grundsteuer-Anteil geteilt durch Wohnfläche geteilt durch 12 Monate.
  • Wert mit dem regionalen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes vergleichen.
  • Bei deutlicher Überschreitung den Grundsteuerbescheid und den Verteilerschlüssel prüfen.
  • Gegebenenfalls Mieterverein kontaktieren, um die Plausibilität bewerten zu lassen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV