Grundsteuer 2024

Grundsteuer Knittelsheim 2024: Hebesatz & Rechner

Der Grundsteuer-B-Hebesatz in Knittelsheim im Rheinland-Pfalz beträgt 465 % (Stand 2024). Mit dem Rechner unten ermitteln Sie Ihre persönliche Grundsteuer aus dem Messbetrag Ihres Finanzamtbescheids.

Hebesatz B465 %
Hebesatz A330 %
Einwohner1.031
Datenstand2024
QuelleAmtliche Statistik

Kurzantwort

Grundsteuer B in Knittelsheim: Hebesatz 465 % (Stand 2024). Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und erscheint in der Nebenkostenabrechnung.

Grundsteuer in Ihrer Abrechnung prüfen

Die Grundsteuer ist als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag plausibel ist.

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Grundsteuer-Hebesatz in Knittelsheim

Die Gemeinde Knittelsheim legt den Grundsteuer-B-Hebesatz selbst fest; aktuell sind 465 % hinterlegt (Stand 2024). Ihre tatsächliche Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts multipliziert mit diesem Hebesatz.

Grundsteuer in Knittelsheim berechnen

Multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag aus Ihrem Grundsteuermessbescheid mit dem Hebesatz von 465 %. Beispiel: 100 € Messbetrag × 465 % = 465,00 € Grundsteuer pro Jahr. Nutzen Sie dafür den Rechner oben.

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung (§ 2 Nr. 1 BetrKV)

Möglicher Normbezug

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen. Vermieter dürfen sie über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umlegen, meist nach Wohnfläche. Prüfen Sie, ob der umgelegte Betrag zum Hebesatz von 465 % passt.

Für Vermieter: Grundsteuer in Knittelsheim richtig umlegen

Als Eigentümer zahlen Sie die Grundsteuer an die Gemeinde und können sie als Betriebskosten auf Ihre Mieter umlegen. Verteilt wird in der Regel nach Wohnfläche: Der Jahresbetrag wird durch die Gesamtwohnfläche geteilt und mit der Wohnfläche der jeweiligen Wohnung multipliziert. Wichtig: Bei gemischt genutzten Gebäuden (Wohnen und Gewerbe) kann ein Vorwegabzug nötig sein, und Leerstand geht zulasten des Vermieters. Eine saubere, nachvollziehbare Ausweisung der Grundsteuer schützt vor Widerspruch und markiertes Prüfvolumen.

Grundsteuer-Rechner für Knittelsheim

Grundsteuer-Rechner

Knittelsheim

Grundsteuer pro Jahr

465,00 €

entspricht 38,75 € pro Monat

Grundsteuer = Messbetrag × Hebesatz. Den Messbetrag finden Sie im Grundsteuermessbescheid Ihres Finanzamts. Die Formel gilt im Bundes- wie in den Ländermodellen.

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV umlagefähig — sie steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Abrechnung prüfen

Einordnung und Vergleich

Datenstand 2024 — vor der Grundsteuerreform 2025

Dies ist der letzte amtlich verfügbare Hebesatz für Knittelsheim (Stand 2024). Mit der Grundsteuerreform haben viele Gemeinden ihren Hebesatz zum 1.1.2025 neu festgesetzt — der aktuell gültige Wert kann abweichen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Hebesatz Grundsteuer B im Vergleich

Knittelsheim
465 %
Ø Rheinland-Pfalz
537.47 %
Ø Deutschland
541.18 %

Hinweis: Seit der Reform 2025 sind Hebesätze nicht mehr bundeslandübergreifend vergleichbar.

Grundsteuer in Nachbargemeinden (Rheinland-Pfalz)

Wohngeld in Knittelsheim: Mietstufe und Miethöchstbetrag nachschlagen.Wohngeld

Für Vermieter & Eigentümer

Grundsteuer korrekt umlegen

Sie zahlen die Grundsteuer (Hebesatz 465 %) und dürfen sie nach § 2 Nr. 1 BetrKV anteilig — meist nach Wohnfläche — auf Ihre Mieter umlegen. Erstellen Sie eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung für Knittelsheim, in der die Grundsteuer sauber und nachvollziehbar ausgewiesen ist.

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Für Mieter

Grundsteuer in der Abrechnung prüfen

Steht die Grundsteuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung? Prüfen Sie, ob der umgelegte Betrag zum lokalen Hebesatz und zu Ihrer Wohnfläche passt.

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Häufige Fragen

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Quellen und Datenstand

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Die Grundsteuer ist als möglicher Kostenartenbezug zu prüfen und steht in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie, ob der angesetzte Betrag plausibel ist.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Juni 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV