Guthaben Nebenkostenabrechnung: Auszahlung, Fristen & Ihre Rechte
Sie haben ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung? Erfahren Sie, wann der Vermieter auszahlen muss, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn das Geld ausbleibt.
Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026
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Was ist ein Nebenkosten-Guthaben?
Ein Guthaben entsteht, wenn Ihre monatlichen Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlich angefallenen Nebenkosten. Der Vermieter muss Ihnen die Differenz erstatten — ohne dass Sie dies gesondert anfordern müssen.
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes liegt das durchschnittliche Guthaben bei rund 240 Euro pro Jahr. In vielen Fällen fällt es höher aus — besonders wenn der Vermieter die Vorauszahlungen nach einer Nachzahlung angehoben hat und die Kosten im Folgejahr wieder gesunken sind.
240 € Durchschnitt
Guthaben pro Jahr
30 Tage
Auszahlungsfrist
3 Jahre
Verjährungsfrist
Wann haben Sie Anspruch auf Guthaben?
Ein Guthaben steht Ihnen zu, sobald der Vermieter die Jahresabrechnung erstellt hat und die Gesamtkosten unter Ihren geleisteten Vorauszahlungen liegen. Folgende Voraussetzungen gelten:
- Die tatsächlichen Gesamtkosten sind niedriger als Ihre Vorauszahlungen
- Der Vermieter muss das Guthaben ohne gesonderte Aufforderung auszahlen
- Der Anspruch gilt auch nach Beendigung des Mietverhältnisses
- Kein Guthaben entsteht, wenn die Nachzahlung höher ist als die Vorauszahlungen
- Auch Teilguthaben (z. B. einzelne Kostenpositionen günstiger) werden berücksichtigt
Fristen für die Auszahlung
Das Gesetz setzt klare Fristen für die Abrechnung und Auszahlung. Kennen Sie diese, können Sie Ihr Guthaben wirksam einfordern.
| Frist | Bedeutung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 12 Monate | Vermieter muss abrechnen | § 556 Abs. 3 BGB |
| 30 Tage nach Zustellung | Guthaben wird fällig | § 271 BGB |
| 3 Jahre | Verjährung des Anspruchs | § 195 BGB |
Rechenbeispiel: So entsteht ein Guthaben
Eine Mieterin wohnt allein in einer 45-m²-Wohnung in Berlin und zahlt 150 Euro monatliche Vorauszahlung. Die Jahresabrechnung 2024 ergibt:
Rechenbeispiel: Singlehaushalt, 45 m², Berlin
Die Mieterin hat Anspruch auf Auszahlung von 432 Euro. Der Vermieter muss diesen Betrag innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung der Abrechnung überweisen oder mit der nächsten Miete verrechnen.
Guthaben nicht ausgezahlt: Was tun?
Zahlt der Vermieter Ihr Guthaben nicht fristgerecht aus, sollten Sie schrittweise vorgehen:
Schriftlich mahnen
Fordern Sie den Vermieter per Brief oder E-Mail zur Auszahlung auf. Setzen Sie eine konkrete Frist von 14 Tagen und bewahren Sie eine Kopie auf.
Belegeinsicht fordern
Nach § 259 BGB haben Sie das Recht, alle Originalbelege einzusehen. So können Sie prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist und ob Ihr Guthaben stimmt.
Aufrechnung prüfen
Sie können das fällige Guthaben mit der laufenden Miete verrechnen (§ 387 BGB). Kündigen Sie die Aufrechnung vorher schriftlich an.
Rechtsberatung einholen
Bei größeren Beträgen oder wenn der Vermieter nicht reagiert: Wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht.
Verrechnung mit der Miete
Zahlt der Vermieter das Guthaben nicht aus, können Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Die Rechtsgrundlage bilden §§ 387 ff. BGB (Aufrechnung). Voraussetzung ist, dass das Guthaben fällig und unbestritten ist.
Teilen Sie dem Vermieter die Aufrechnung immer vorab schriftlich mit. Geben Sie den genauen Betrag an und verweisen Sie auf die Nebenkostenabrechnung als Grundlage. So vermeiden Sie den Vorwurf eines Mietrückstands.
- Guthaben muss fällig und unbestritten sein
- Aufrechnung schriftlich ankündigen (Brief oder E-Mail)
- Genauen Betrag und Bezug zur Abrechnung nennen
- Nur den Guthabenbetrag abziehen, restliche Miete normal zahlen
Verjährung des Guthabens
Der Anspruch auf Auszahlung eines Nebenkosten-Guthabens unterliegt der regulären Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 BGB).
Beispiel: Sie erhalten die Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 im Mai 2025. Der Anspruch auf das Guthaben entsteht 2025. Die Verjährung beginnt am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028.
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