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Ratgeber

Guthaben Nebenkostenabrechnung: Auszahlung, Fristen & Ihre Klärungspunkte

Sie haben ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung? Erfahren Sie, wann der Vermieter auszahlen muss, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn das Geld ausbleibt.

Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

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Was ist ein Nebenkosten-Guthaben?

Ein Guthaben entsteht, wenn Ihre monatlichen Vorauszahlungen höher waren als die tatsächlich angefallenen Nebenkosten. Es sollte Ihnen die Differenz erstatten — ohne dass Sie dies gesondert anfordern müssen.

Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes liegt das durchschnittliche Guthaben bei rund 240 Euro pro Jahr. In vielen Fällen fällt es höher aus — besonders wenn der Vermieter die Vorauszahlungen nach einer Nachzahlung angehoben hat und die Kosten im Folgejahr wieder gesunken sind.

240 € Durchschnitt

Guthaben pro Jahr

30 Tage

Auszahlungsfrist

3 Jahre

regelmäßige Frist

Wann kann ein Guthaben entstehen?

Ein Guthaben kann sich ergeben, sobald der Vermieter die Jahresabrechnung erstellt hat und die Gesamtkosten unter Ihren geleisteten Vorauszahlungen liegen. Folgende Punkte sollten geprüft werden:

  • Die tatsächlichen Gesamtkosten sind niedriger als Ihre Vorauszahlungen
  • Die Auszahlung oder Verrechnung des Guthabens sollte anhand der Abrechnung geklärt werden
  • Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses kann ein Guthaben ein relevanter Prüfpunkt bleiben
  • Kein Guthaben entsteht, wenn die Nachzahlung höher ist als die Vorauszahlungen
  • Auch Teilguthaben (z. B. einzelne Kostenpositionen günstiger) werden berücksichtigt

Fristen für die Auszahlung

Das Gesetz setzt klare Fristen für die Abrechnung und Auszahlung. Kennen Sie diese, können Sie Ihr Guthaben wirksam einfordern.

FristBedeutungRechtsgrundlage
12 MonateVermieter sollte abrechnen§ 556 Abs. 3 BGB
30 Tage nach ZustellungGuthaben wird fällig§ 271 BGB
3 JahreVerjährung des Prüfpunkt-§ 195 BGB

Rechenbeispiel: So entsteht ein Guthaben

Eine Mieterin wohnt allein in einer 45-m²-Wohnung in Berlin und zahlt 150 Euro monatliche Vorauszahlung. Die Jahresabrechnung 2024 ergibt:

Rechenbeispiel: Singlehaushalt, 45 m², Berlin

Heizkosten720,00 €
Warmwasser180,00 €
Grundsteuer (anteilig)110,00 €
Müllabfuhr95,00 €
Gebäudeversicherung78,00 €
Sonstige Betriebskosten185,00 €
Gesamtkosten Mieteranteil1.368,00 €
Geleistete Vorauszahlungen (12 × 150 €)– 1.800,00 €
Guthaben432,00 €

Im Beispiel ergibt sich rechnerisch ein Guthaben von 432 Euro. Auszahlung, Verrechnung und Fristen sollten anhand der konkreten Abrechnung und etwaiger Gegenforderungen geprüft werden.

Guthaben nicht ausgezahlt: Was tun?

Zahlt der Vermieter Ihr Guthaben nicht fristgerecht aus, sollten Sie schrittweise vorgehen:

1

Schriftlich mahnen

Fordern Sie den Vermieter per Brief oder E-Mail zur Auszahlung auf. Setzen Sie eine konkrete Frist von 14 Tagen und bewahren Sie eine Kopie auf.

2

Belegeinsicht fordern

Nach § 259 BGB haben Sie das Recht, alle Originalbelege einzusehen. So können Sie prüfen, ob die Abrechnung korrekt ist und ob Ihr Guthaben stimmt.

3

Aufrechnung prüfen

Sie können das fällige Guthaben mit der laufenden Miete verrechnen (§ 387 BGB). Kündigen Sie die Aufrechnung vorher schriftlich an.

4

Rechtsberatung einholen

Bei größeren Beträgen oder wenn der Vermieter nicht reagiert: Wenden Sie sich an einen Mieterverein oder Rechtsanwalt für Mietrecht.

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Verrechnung mit der Miete

Zahlt der Vermieter das Guthaben nicht aus, können Sie den Betrag mit der nächsten Mietzahlung verrechnen. Die Rechtsgrundlage bilden §§ 387 ff. BGB (Aufrechnung). Voraussetzung ist, dass das Guthaben fällig und unbestritten ist.

Teilen Sie dem Vermieter die Aufrechnung immer vorab schriftlich mit. Geben Sie den genauen Betrag an und verweisen Sie auf die Nebenkostenabrechnung als Grundlage. So vermeiden Sie den Vorwurf eines Mietrückstands.

  • Guthaben muss fällig und unbestritten sein
  • Aufrechnung schriftlich ankündigen (Brief oder E-Mail)
  • Genauen Betrag und Bezug zur Abrechnung nennen
  • Guthabenbetrag und Verrechnung im Zweifel prüfen lassen

Dreijahresfrist beim Guthaben

Für ein Nebenkosten-Guthaben kann die regelmäßige dreijährige Frist nach § 195 BGB relevant sein. Beginn und Lauf der Frist sollten anhand von Abrechnung, Zugang und Einzelfall geprüft werden.

Beispiel: Sie erhalten die Abrechnung für das Kalenderjahr 2024 im Mai 2025. Daraus kann sich ein Fristprüfpunkt ab 2025 ergeben; Beginn und Ende der Frist sollten im Einzelfall geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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