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Grundsteuer

Grundsteuer: Mieterwechsel verständlich erklärt

Die Grundsteuer fällt unabhängig vom Verbrauch an und wird bei einem Mieterwechsel zeitanteilig aufgeteilt. Entscheidend ist die tagesgenaue Zuordnung zum jeweiligen Mietverhältnis innerhalb des Abrechnungszeitraums.

KostenartGrundsteuer Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 1 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Bei Mieterwechsel wird die Grundsteuer tagesgenau auf Alt- und Neumieter aufgeteilt.

Grundsteuer direkt im Abrechnungsfall prüfen

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Kostenlose AnalyseDatenschutzErgebnis in 2 Min.

Rechenbeispiel Grundsteuer (Mieterwechsel)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
23947.54 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 23947.54 EUR / 950 m2 = 25.21 EUR pro m2
  2. 25.21 EUR x 78 m2 = 1966.38 EUR Jahresanteil
  3. 1966.38 EUR / 12 = 163.87 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1966.38 EUR (monatlich 163.87 EUR).

Praxis-Tipp

Rechnen Sie bei einem Mieterwechsel Ihren Tagesanteil selbst nach: Jahresbetrag geteilt durch 365 Tage, multipliziert mit Ihrer tatsächlichen Mietdauer in Tagen.

Nächste Schritte

  1. Mietbeginn bzw. Mietende anhand des Übergabeprotokolls feststellen.
  2. Tagesanteil der Grundsteuer berechnen und mit dem abgerechneten Betrag vergleichen.
  3. Prüfen, ob der Vermieter tagesgenau und nicht monatsweise aufgeteilt hat.
  4. Bei fehlerhafter Aufteilung den Vermieter schriftlich auf Korrektur hinweisen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 1 BetrKV

Grundsteuer: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

In Ihrer Abrechnung prüfen

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NebenkostenPro strukturiert diese Kostenart in Ihrer Abrechnung und markiert typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.

Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Grundsteuer im Aspekt Mieterwechsel am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Grundsteuer hier zentral?

§ 2 Nr. 1 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Grundsteuer-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.