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Grundsteuer

Grundsteuer: Häufige Auffälligkeiten verständlich erklärt

Die Grundsteuer ist nach § 2 Nr. 1 BetrKV die erste der 17 Betriebskosten mit möglichem Kostenarten im Prüfrahmen und wird von der Gemeinde auf den Grundbesitz erhoben. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten neue Bemessungsgrundlagen, die je nach Bundesland und Kommune zu deutlich veränderten Hebesätzen führen. Für die Nebenkostenabrechnung ist entscheidend, ob der Vermieter den aktuellen Grundsteuerbescheid zugrunde legt und den richtigen Verteilerschlüssel anwendet.

KostenartGrundsteuer Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 1 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Der häufigste Grundsteuer-Fehler ist die Verwendung veralteter Hebesätze nach der Reform 2025.

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Rechenbeispiel Grundsteuer (Häufige Auffälligkeiten)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
14736.24 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 14736.24 EUR / 950 m2 = 15.51 EUR pro m2
  2. 15.51 EUR x 78 m2 = 1209.78 EUR Jahresanteil
  3. 1209.78 EUR / 12 = 100.82 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1209.78 EUR (monatlich 100.82 EUR).

Praxis-Tipp

Vergleichen Sie den in der Abrechnung angesetzten Grundsteuerbetrag mit dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Bei Abweichungen nach der Reform 2025 sollte der neue Bescheid nachvollziehbar vorliegen.

Nächste Schritte

  1. Grundsteuerbescheid der Gemeinde anfordern und die Beträge mit der Abrechnung abgleichen.
  2. Prüfen, ob nach der Grundsteuerreform 2025 noch der alte Hebesatz verwendet wird.
  3. Verteilerschlüssel kontrollieren: Wohnfläche ist der Regelfall nach § 556a BGB, Miteigentumsanteile nur bei WEG-Beschluss.
  4. Säumniszuschläge und Nachforderungszinsen identifizieren und als gesondert zu prüfen markieren.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 1 BetrKV

Grundsteuer: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Grundsteuer im Aspekt Häufige Auffälligkeiten am häufigsten?

Am häufigsten werden seit 2025 veraltete Grundsteuer-Hebesätze verwendet, weil der Vermieter den neuen Bescheid nach der Reform noch nicht berücksichtigt hat. Prüfen Sie den aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde und vergleichen Sie ihn mit dem in der Abrechnung angesetzten Betrag.

Welche Norm ist für Grundsteuer hier zentral?

Zentral ist § 2 Nr. 1 BetrKV, der die Grundsteuer als erste Betriebskosten im Kostenart benennt. Diese Norm stellt klar, dass ausschließlich die laufende öffentliche Last auf den Grundbesitz als Prüfpunkt betrachtet werden sollte, nicht aber Säumniszuschläge oder Nachforderungszinsen des Eigentümers.

Wie gehe ich bei strittigen Grundsteuer-Positionen vor?

Bitten Sie um zunächst den aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde als Beleg an und vergleichen Sie den dort genannten Betrag mit der Abrechnung. Prüfen Sie anschließend, ob der Verteilerschlüssel dem Mietvertrag entspricht, und erheben Sie innerhalb der 12-Monats-Frist nach § 556 Abs. 3 BGB schriftlich Einwendungen mit Bezug auf den konkreten Differenzbetrag.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.