Aufzug: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt
Der Durchschnittswert für Aufzugskosten liegt bei etwa 0,16 EUR pro Quadratmeter und Monat. Dieser Wert dient als Plausibilitätskorridor, um auffällige Abrechnungen zu erkennen. Bei älteren Aufzügen oder Hochhäusern können die Kosten deutlich über dem Schnitt liegen.
Veröffentlicht am 6. August 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Aufzugskosten liegen durchschnittlich bei 0,15–0,25 EUR/m²/Monat, abhängig von Alter und Stockwerkzahl der Anlage.
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Rechtsrahmen zu Aufzug
Rechtsgrundlage
Laufender Aufzugsbetrieb ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 7 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Modernisierung, Erneuerung und Reparaturanteile.
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Durchschnitt pro m2: typische Fehlerquellen
Weicht der abgerechnete Wert erheblich vom Durchschnitt ab, sollte die Zusammensetzung der Kosten geprüft werden. Überhöhte Werte deuten häufig auf eingerechnete Reparaturen oder einen ungekürzt umgelegten Vollwartungsvertrag hin. Auch eine unterdimensionierte Gesamtwohnfläche im Nenner kann den Pro-Quadratmeter-Wert nach oben verzerren.
Prüfpfad in der Praxis
Prüfen Sie zunächst den Wartungsvertrag: Liegt ein Vollwartungsvertrag vor, muss der Reparaturanteil herausgerechnet werden, da nur der Wartungsanteil umlagefähig ist. Kontrollieren Sie, ob Reparaturkosten (z. B. Seilwechsel, Steuerungsreparatur) fälschlich als Betriebskosten ausgewiesen sind. Identifizieren Sie TÜV-Prüfung und Notrufanlage als gesonderte Positionen und gleichen Sie die Beträge mit den Originalrechnungen ab. Klären Sie anhand des Mietvertrags, ob Erdgeschoss-Mieter in die Umlage einbezogen sind oder ob individuelle Ausnahmen bestehen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 7 BetrKV: Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Aufzug (Durchschnitt pro m2)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
24120.27 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 24120.27 EUR / 950 m2 = 25.39 EUR pro m2
- 25.39 EUR x 78 m2 = 1980.42 EUR Jahresanteil
- 1980.42 EUR / 12 = 165.04 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1980.42 EUR (monatlich 165.04 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Vergleichen Sie die abgerechneten Aufzugskosten nicht nur mit dem Bundesdurchschnitt, sondern auch mit der Abrechnung des Vorjahres. Sprünge von mehr als 20 Prozent erfordern eine Begründung durch den Vermieter.
- Abgerechneten Quadratmeterwert berechnen und mit dem Korridor 0,08–0,30 EUR vergleichen.
- Bei Überschreitung die Einzelpositionen Wartung, Strom, TÜV und Notruf separat prüfen.
- Vorjahresvergleich durchführen und Abweichungen schriftlich beim Vermieter erfragen.
- Gesamtwohnfläche im Verteilerschlüssel gegen die Mietvertragsangabe abgleichen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV