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Aufzug

Aufzug: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt

Der Durchschnittswert für Aufzugskosten liegt bei etwa 0,16 EUR pro Quadratmeter und Monat. Dieser Wert dient als Plausibilitätskorridor, um auffällige Abrechnungen zu erkennen. Bei älteren Aufzügen oder Hochhäusern können die Kosten deutlich über dem Schnitt liegen.

KostenartAufzug Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 7 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Aufzugskosten liegen durchschnittlich bei 0,15–0,25 EUR/m²/Monat, abhängig von Alter und Stockwerkzahl der Anlage.

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Rechenbeispiel Aufzug (Durchschnitt pro m2)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
24120.27 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 24120.27 EUR / 950 m2 = 25.39 EUR pro m2
  2. 25.39 EUR x 78 m2 = 1980.42 EUR Jahresanteil
  3. 1980.42 EUR / 12 = 165.04 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1980.42 EUR (monatlich 165.04 EUR).

Praxis-Tipp

Vergleichen Sie die abgerechneten Aufzugskosten nicht nur mit dem Bundesdurchschnitt, sondern auch mit der Abrechnung des Vorjahres. Sprünge von mehr als 20 Prozent erfordern eine Begründung durch den Vermieter.

Nächste Schritte

  1. Abgerechneten Quadratmeterwert berechnen und mit dem Korridor 0,08–0,30 EUR vergleichen.
  2. Bei Überschreitung die Einzelpositionen Wartung, Strom, TÜV und Notruf separat prüfen.
  3. Vorjahresvergleich durchführen und Abweichungen schriftlich beim Vermieter erfragen.
  4. Gesamtwohnfläche im Verteilerschlüssel gegen die Mietvertragsangabe abgleichen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV

Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

In Ihrer Abrechnung prüfen

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NebenkostenPro strukturiert diese Kostenart in Ihrer Abrechnung und markiert typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.

Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Aufzug im Aspekt Durchschnitt pro m2 am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Aufzug hier zentral?

§ 2 Nr. 7 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Aufzug-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.