Lexikon

Schornsteinfegerkosten einfach erklärt

Schornsteinfegerkosten sind die Kosten für Kehr- und Überprufungsarbeiten an Feuerstaetten, Schornsteinen und Abgasleitungen gemaess § 2 Nr. 12 BetrKV, die vom bevollmaechtigten Bezirksschornsteinfeger oder freien Schornsteinfegern durchgeführt werden.

Kategoriekostenarten
Rechtsgrundlage§ 2 Nr 12 BetrKV
Datenstand2026-03-03

Zusammenfassung

Gemaess § 2 Nr. 12 BetrKV sind die Kosten der Schornsteinfegerarbeiten umlagefähig. Dazu zaehlen das regelmaessige Kehren der Schornsteine und Abgasleitungen, die Emissionsmessung (z. B. nach § 14 1. BImSchV) sowie die Feuerstaettenschau. Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerrechts (Schornsteinfegerhandwerksgesetz, SchfHwG) ab 2013 können Eigentueimer für Kehr- und Messarbeiten freie Schornsteinfeger beauftragen; die hoheitliche Feuerstaettenschau bleibt beim bevollmaechtigten Bezirksschornsteinfeger.

Rechtsgrundlage und umlagefähige Leistungen

Rechtsgrundlage

Gemaess § 2 Nr. 12 BetrKV sind die Kosten der Schornsteinfegerarbeiten umlagefähig. Dazu zaehlen das regelmaessige Kehren der Schornsteine und Abgasleitungen, die Emissionsmessung (z. B. nach § 14 1. BImSchV) sowie die Feuerstaettenschau. Seit der Liberalisierung des Schornsteinfegerrechts (Schornsteinfegerhandwerksgesetz, SchfHwG) ab 2013 können Eigentueimer für Kehr- und Messarbeiten freie Schornsteinfeger beauftragen; die hoheitliche Feuerstaettenschau bleibt beim bevollmaechtigten Bezirksschornsteinfeger.

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Hoheitliche Aufgaben vs. freier Markt

Wichtig: Seit 2013 gibt es zwei Kategorien. Hoheitliche Aufgaben (Feuerstaettenbescheid, Feuersicherheitsschau) werden weiterhin nur vom bevollmaechtigten Bezirksschornsteinfeger ausgeführt – die zugehoerigen Gebühren sind nach der Kehr- und Überprufungsordnung (KueO) der Laender geregelt. Kehr- und Messarbeiten können dagegen von beliebigen zugelassenen Schornsteinfegern erbracht werden. Beide Kategorien sind als Betriebskosten umlagefähig.

Was ist nicht umlagefähig

Reparaturen am Schornstein (z. B. Auskleidung, Sanierung) sind Instandhaltungskosten und nicht umlagefähig. Auch Erstprüfungen beim Einbau neuer Feuerstaetten oder besondere Gutachten (z. B. für behordliche Verfahren) sind keine laufenden Betriebskosten. Die sogenannte 'Ausrechnung' – Reinigung verstopfter Schornsteine nach einem Defekt – ist ebenfalls Instandhaltung.

Feuersicherheitsschau und Feuersicherheitsbescheinigung

Die Feuerstaettenschau findet laut Schornsteinfegerrecht alle 3,5 Jahre statt und ist verpflichtend. Die Kosten faellen also nicht jährlich an, können aber auf das jeweilige Abrechnungsjahr aufgeteilt oder im Entstehungsjahr vollstaendig umgelegt werden. Viele Vermieter rechnen diese Kosten im Jahr des Anfallens vollstaendig ab, was zulaessig ist, solange der Beleg (Bescheid des Bezirksschornsteinfegers) vorgelegt wird.

Häufige Fehler und Prüfpunkte

Typische Fehler: Schornsteinsanierungskosten werden als 'Schornsteinfeger' deklariert, obwohl es sich um Instandhaltung handelt. Oder die Emissionsmessung wird als eigenstaendige Position angesetzt, obwohl sie bereits im Kehrpaket enthalten ist. Prüfe, ob der Beleg ein Jahresnachweis des Schornsteinfegers ist, der Einzelleistungen ausweist. Pauschalen ohne Aufschlüsselung sind angreifbar.

Typische Kostenhoehe

Schornsteinfegerkosten sind im Vergleich zu anderen Positionen eine kleinere, aber regelmaessige Betriebskosten-Position. Bei einer Heizungsanlage mit einem Schornstein liegen die jährlichen Kehrgebühren je nach Kehrhäufigkeit (1 bis 4 Mal pro Jahr) bei 80 bis 250 EUR pro Schornstein. Auf einzelne Wohneinheiten heruntergerechnet sind das typischerweise 20 bis 60 EUR pro Jahr – mehr bei Anlagen mit mehreren Feuerstaetten.

Synonyme und verwandte Bezeichnungen

Kehrgebühren
Schornsteinkehren
Feuerstaettenschau-Kosten
Abgasleitungsprüfung

Schornsteinfegerkosten in einem Haus mit Gasheizung

Ein 6-Parteien-Haus mit zentraler Gasheizungsanlage, einem Schornstein und 480 m² Gesamtwohnfläche zahlt jährlich 144 EUR für zwei Kehreinsaetze (je 60 EUR) und eine Emissionsmessung (24 EUR). Im selben Jahr faellt die Feuerstaettenschau für 78 EUR an.

Jährliche Kehrgebühren (2 x 60 EUR)

120,00 EUR

Emissionsmessung

24,00 EUR

Feuerstaettenschau (alle 3,5 Jahre)

78,00 EUR

Anteil 80-m²-Wohnung (80/480 x 222)

37,00 EUR

Die jährlichen Schornsteinfegerkosten von 37 EUR für eine 80-m²-Wohnung sind eine kleine aber unvermeidliche Betriebskosten-Position. Im Jahr ohne Feuerstaettenschau sinkt der Anteil auf rund 24 EUR.

Bedeutung in der Praxis

Für Mieter

Als Mieter solltest du prüfen, ob die abgerechneten Schornsteinfegerkosten tatsaechlich laufende Kehr- und Messkosten betreffen oder ob Reparaturen oder Sanierungsarbeiten am Schornstein darin versteckt sind. Hohe Betraege – insbesondere über 100 EUR pro Wohnung jährlich – sind ein Prüfindikator für falsch zugeordnete Instandhaltungskosten.

Für Vermieter

Als Vermieter bewahre alle Belege des Schornsteinfegers sorgfaeltig auf. Unterscheide klar zwischen Kehr-/Messarbeiten (umlagefähig) und Reparaturen oder Sanierungen (nicht umlagefähig). Wenn die Feuerstaettenschau nicht jährlich anfaellt, weise in der Abrechnung darauf hin, damit keine Verwunderung beim Mieter entsteht.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV