Lexikon

Datenschutz bei Belegen einfach erklärt

Datenschutz bei Belegen regelt, wie Vermieter mit personenbezogenen Daten anderer Mieter umgehen muessen, wenn sie Belege zur Einsicht vorlegen. Nach der DSGVO muessen Daten, die Rueckschluesse auf einzelne Mitmieter erlauben (z. B. Einzelverbrauchsdaten), vor der Einsichtnahme unkenntlich gemacht werden, ohne den Prüfzweck zu gefaehrden.

Kategorierecht
Rechtsgrundlage§ 556 BGB
Datenstand2026-03-03

Zusammenfassung

Bei der Belegeinsicht kollidieren zwei Interessen: Das Prüfrecht des Mieters (Belegeinsichtsrecht) und der Datenschutz der anderen Hausbewohner (DSGVO, Art. 5 DSGVO). Konkret wird dies, wenn der Vermieter Verbrauchsdatenlisten des Messdienstleisters vorlegt, in denen die Zaehlerstaende und Verbrechswerte aller Einheiten mit den zugehoerigen Wohnungsnummern aufgeführt sind. Der anfragende Mieter haette dann Einblick in den Energieverbrauch seiner Nachbarn.

Wo entsteht der Datenschutzkonflikt?

Bei der Belegeinsicht kollidieren zwei Interessen: Das Prüfrecht des Mieters (Belegeinsichtsrecht) und der Datenschutz der anderen Hausbewohner (DSGVO, Art. 5 DSGVO). Konkret wird dies, wenn der Vermieter Verbrauchsdatenlisten des Messdienstleisters vorlegt, in denen die Zaehlerstaende und Verbrechswerte aller Einheiten mit den zugehoerigen Wohnungsnummern aufgeführt sind. Der anfragende Mieter haette dann Einblick in den Energieverbrauch seiner Nachbarn.

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Schwaerzungspflicht des Vermieters

Der Vermieter ist nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO verpflichtet, personenbezogene Daten nur für den Zweck zu verarbeiten und offenzulegen, für den sie erhoben wurden. Beim Vorlegen von Zaehlerstandslisten darf er nur den Gesamtverbrauch des Gebäudes und die für die Berechnung des Mieteranteils notwendigen Informationen offenlegen. Alle anderen Einheiten und deren Verbrauchswerte sind zu schwaerzen, sofern sie individuell identifizierbar sind.

Was darf und muss der Mieter einsehen können?

Dem prüfenden Mieter muss Folgendes erkennbar bleiben: der Gesamtverbrauch des Gebäudes (z. B. Gesamtwaermebedarf in kWh), sein eigener Zaehlerstand und Verbrauchswert sowie der angewendete Verteilerschlüssel und seine mathematische Herleitung. Was geschwaerzt werden darf: individuelle Verbrauchswerte anderer Einheiten mit Wohnungsnummer oder Name des Mieters. Die Schwaerzung muss technisch wirksam sein (kein einfaches Übermalung mit duenner Farbe).

Schwaerzung in der Praxis

In der Praxis erfolgt die Schwaerzung entweder analog (schwarzer Filzstift auf Papier) oder digital (schwarze Fläche in der PDF-Datei, die auch beim Ausdrucken nicht lesbar ist). Wichtig: PDF-Dokumente, bei denen nur die Textansicht geschwetzt ist, aber der Quelltext noch lesbar ist, genuegen nicht den Anforderungen der DSGVO. Der Vermieter sollte die Schwaerzung technisch verifizieren, bevor er das Dokument herausgibt.

Besonderheiten bei der Heizkostenabrechnung

Messdienstleister liefern oft Gesamtlisten aller Zaehlerstaende im Gebäude. Diese Listen enthalten personenbezogene Daten, wenn Einheiten namentlich oder nach Wohnungsnummer aufgeführt sind. Der Vermieter muss die Liste vor der Vorlage bearbeiten: Alle anderen Einheiten ausser der des anfragenden Mieters sowie der Gesamtwerte schwaerzen. Alternativ kann er eine Summenauswertung ohne Einzelausweisung anfertigen lassen.

Rechtsfolgen bei Verstoss gegen den Datenschutz

Verletzt der Vermieter die Schwaerzungspflicht und offenbart unzulässig Daten anderer Mieter, können die betroffenen Mieter Schadenersatzansprueche nach Art. 82 DSGVO geltend machen. Ausserdem können die Datenschutzbehoerden nach Art. 83 DSGVO Bussgeldverfahren einleiten. In der Praxis sind solche Faelle selten, aber bei systematischer Weitergabe von Verbrauchsdaten ohne Schwaerzung besteht ein reales Bussgelrisiko.

Synonyme und verwandte Bezeichnungen

DSGVO Nebenkostenabrechnung
Datenschutz Belegeinsicht
Schwaerzungspflicht Betriebskosten
personenbezogene Daten in der Abrechnung

Messdienstleister-Liste mit allen Verbrauchsdaten ungesucht weitergegeben

Ein Verwalter legt beim Belegeinsichtstermin die vollstaendige Jahresauswertung des Messdienstleisters vor, die die Zaehlerstaende und Verbrauchswerte aller acht Einheiten mit Wohnungsnummer auflistet. Mieter B kann damit erkennen, dass Nachbar in Wohnung 4 siebenmal mehr geheizt hat als der Durchschnitt. Mieter aus Wohnung 4 erfaehrt von der Datenweitergabe und beauftragt den Datenschutzbeauftragten. Der Verwalter muss die Verfahrensweise anpassen.

  • Betroffene Einheiten in der Liste: 8 Wohnungen
  • Zu schwaerzende Einheiten: 7 (alle ausser der des anfragenden Mieters)
  • DSGVO-Rechtsgrundlage: Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO
  • Mögliches Bussgeldsrisiko: bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % Jahresumsatz

Personenbezogene Verbrauchsdaten anderer Mieter haetten vor der Einsicht geschwetzt werden muessen. Die Weitergabe stellte einen DSGVO-Verstoss dar.

Bedeutung in der Praxis

Für Mieter

Als Mieter hast du beim Belegeinsichtstermin ein Recht darauf, dass deine Verbrauchsdaten durch entsprechende Schwaerzungen in den vorgelegten Listen von den anderen Mietern abgeschirmt werden. Gleichzeitig hast du jedoch keinen Anspruch auf die Einzeldaten deiner Nachbarn. Achte darauf, dass der vorgelegte Beleg für dich geprüft, aber für fremde Daten geschwetzt ist.

Für Vermieter

Als Vermieter musst du sicherstellen, dass du vor jeder Belegeinsicht alle personenbezogenen Daten anderer Mieter in den Unterlagen unkenntlich machst. Erstelle Standardprozesse für die Schwaerzung von Messdienstleister-Listen und prüfe digitale PDFs auf technische Wirksamkeit der Schwaerzung. Eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit dem Messdienstleister ist ebenfalls empfehlenswert.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV