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Rechtsfrage

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Verwaltungskosten auf Mieter umlegen?

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Verwaltungskosten auf Mieter umlegen? ist belastbar beantwortbar, wenn Kostenarten-Prüfrahmen, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategoriekostenart Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Welche Kosten fallen unter den Begriff Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV?

Der Verordnungsgeber definiert Verwaltungskosten umfassend als Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, den Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung. All diese Positionen sind explizit gesondert zu prüfende Kosten.

Warum hat der Gesetzgeber Verwaltungskosten von den Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen ausgenommen?

Die Verwaltung des Gebäudes dient in erster Linie den Interessen des Eigentümers, nicht dem laufenden Gebäudebetrieb zugunsten der Mieter. Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Vermieter ihren gesamten organisatorischen Aufwand auf die Mieter abwälzen. Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen sind nur Kosten, die unmittelbar mit dem Gebrauch des Gebäudes durch die Mieter zusammenhängen.

Welche typischen Fehler gibt es bei der Abgrenzung von Verwaltungskosten in der Praxis?

Häufige Auffälligkeiten sind die Umlage von Hausverwaltungshonoraren, Kontoführungsgebühren, Portokosten für den Schriftverkehr des Vermieters und Kosten für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung selbst. Auch die anteilige Umlage von Bürokosten, Telefon oder Fahrtkosten des Vermieters zum Objekt sind prüfungsbedürftig. All diese Posten fallen unter den Verwaltungskostenausschluss.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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