Rechtsfrage

Wie prüfe ich Aufzug in der Nebenkostenabrechnung?

Viele Nebenkostenabrechnungen wirken erst plausibel, bis einzelne Kostenarten genauer betrachtet werden. Bei aufzug hilft eine feste Prüfreihenfolge, damit Belege, Betrag und Umlage nicht durcheinander geraten.

Veröffentlicht am 18. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieKostenart
ZielgruppeMieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Prüfen Sie aufzug über vier Punkte: Mietvertrag, Beleg, Verteilerschlüssel und Richtwert pro Quadratmeter. Besonders relevant sind vollwartungsvertrag komplett als Betriebskosten umlegen.

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

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Aufzug: die vier wichtigsten Prüfpunkte

Starten Sie mit der Vertragsgrundlage, prüfen Sie dann den Beleg, danach den Verteilerschlüssel und zuletzt den Betrag pro m². Der Richtwert liegt bei etwa 0,16 € pro m² und Monat.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Typische Fehler bei Aufzug

Vollwartungsvertrag komplett als Betriebskosten umlegen ist ein häufiger Auslöser für Rückfragen. Ebenfalls wichtig ist erdgeschoss-Mieter von den Aufzugskosten ausnehmen.

Wann sich eine vertiefte Prüfung lohnt

Eine vertiefte Prüfung lohnt sich, wenn der Betrag deutlich über dem Vorjahr liegt, Belege fehlen oder der Schlüssel nicht zum Mietvertrag passt. Dann sollten Sie die Position schriftlich konkret benennen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 7 BetrKV: Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen nach § 2 Nr. 7 BetrKV: „die Kosten des Betriebs des Aufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage". Vertrag, Belege und konkrete Kostenposition sollten im Einzelfall geprüft werden.

§ 556 Abs. 1 BGB: Kann als Prüfbezug dienen, wenn Mietvertrag, Kostenart und Belege gemeinsam betrachtet werden.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung wird Wohnfläche häufig als Orientierungsmaßstab genutzt; abweichende Schlüssel sollten anhand von Vertrag, Begründung und Belegen nachvollzogen werden.

Aufzug: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,16 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,16 € × 70 m² = 11,20 € pro Monat
  2. 11,20 € × 12 Monate = 134,40 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,30 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt aufzug grob bei 11,20 € pro Monat beziehungsweise 134,40 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Rechnen Sie aufzug zuerst in Euro pro m² und Monat um. So erkennen Sie schneller, ob die Position nur gefühlt oder rechnerisch auffällig ist.

  • Aufzug in der Abrechnung markieren und Betrag notieren.
  • Beleg, Leistungszeitraum und Umlageschlüssel anfordern oder prüfen.
  • Betrag pro m² berechnen und mit Richtwert sowie Vorjahr vergleichen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV