Kostenart-Aspekt

Aufzug in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Wenn aufzug in Ihrer Nebenkostenabrechnung auffällig hoch wirkt, sollten Sie den Betrag mit den ueblichen Richtwerten, den Belegen und dem vereinbarten Verteilerschlüssel abgleichen. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Auffälligkeiten bei aufzug besonders häufig sind und welche Schritte Mieter jetzt sinnvoll einleiten können.

Veröffentlicht am 17. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartAufzug
AspektZu hoch? Was tun
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Vergleichen Sie aufzug mit dem Richtwert von 0.16 EUR pro m² und Monat, prüfen Sie Belege und Schlüssel und lassen Sie auffällige Abweichungen direkt gegenprüfen.

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Wie hoch aufzug im Durchschnitt ausfallen

Der Richtwert für Aufzug liegt laut Betriebskostenspiegel bei etwa 0.16 EUR pro m² und Monat. Je nach Objekt sind Werte zwischen 0.08 und 0.30 EUR pro m² möglich. Deutlich hoehere Betraege sind ein klares Signal für Belegeinsicht, Vorjahresvergleich und eine genaue Kontrolle des Verteilerschlüssels.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Häufige Auffälligkeiten bei Aufzug

Möglicher Normbezug

Vollwartungsvertrag komplett als Betriebskosten umlegen: Viele Aufzug-Wartungsverträge sind Vollwartungsverträge, die sowohl regelmäßige Wartung als auch Reparaturen abdecken. Nur der Wartungsanteil ist als Betriebskosten im Prüfrahmen zu betrachten. Der Reparaturanteil muss herausgerechnet werden, da Reparaturen Instandhaltungskosten sind. Praxistipp: Lassen Sie sich vom Aufzugservice eine Aufschlüsselung geben, die den Wartungsanteil und den Reparaturanteil separat ausweist. Alternativ kann ein pauschaler Abzug von 20-50 % für den Reparaturanteil angesetzt werden (je nach Vertrag und Rechtsprechung). Erdgeschoss-Mieter von den Aufzugskosten ausnehmen: Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 20.09.2006, VIII ZR 103/06) können Aufzugskosten auch bei Erdgeschoss-Mietern als Prüfpunkt erscheinen, sofern eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung besteht. Das Argument: Auch Erdgeschoss-Bewohner können den Aufzug nutzen (z. B. für Keller- oder Dachbodenfahrten). Praxistipp: Prüfen Sie die Mietverträge: Wenn alle Mieter an den Betriebskosten beteiligt werden sollen, muss dies vereinbart sein. Achten Sie darauf, dass keine individuellen Ausnahmen im Mietvertrag stehen, die Erdgeschoss-Mieter ausnehmen. TÜV-Prüfung nicht als Betriebskosten erfassen: Die regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit des Aufzugs durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA) ist ausdrücklich in § 2 Nr. 7 BetrKV als Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen genannt. Manche Vermieter vergessen diese Position oder ordnen sie den Instandhaltungskosten zu. Praxistipp: Erfassen Sie die Kosten der regelmäßigen Aufzugsprüfung (Hauptprüfung alle 2 Jahre, Zwischenprüfung) als Betriebskosten. Halten Sie die Rechnungen für eventuelle Rückfragen der Mieter bereit.

Was Mieter jetzt konkret tun können

Möglicher Normbezug

Bitten Sie bei Bedarf um Belegeinsicht, gleichen Sie den Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag ab und dokumentieren Sie jede Auffälligkeit mit Betrag und Position. Bei aufzug sollten Sie besonders prüfen, ob Leistungsinhalt, Vertragsbezug und Belege zusammenpassen oder ob Reparaturen, Verwaltungsanteile oder andere gesondert zu prüfende Bestandteile enthalten sind. § 556 Abs. 3 BGB nennt eine 12-Monats-Frist als möglichen Orientierungspunkt; Zugang, Fristbeginn und Ausnahmen sollten eigenständig oder fachlich geprüft werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 7 BetrKV: Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Prüfen Sie die Aufzugsrechnung auf versteckte Reparaturanteile: Wartungsverträge enthalten häufig Positionen für den Austausch von Verschleißteilen, die als gesondert zu prüfende Instandsetzung zu werten sind.

  • Wartungsvertrag anfordern und auf enthaltene Reparaturpositionen prüfen.
  • Kontrollieren, ob EG-Mieter korrekt in den Verteilerschlüssel einbezogen sind.
  • TÜV-Prüfkosten und Notrufanlage als separate im Prüfrahmen zu betrachtende Posten verifizieren.
  • Betriebsstromkosten des Aufzugs mit dem Vorjahr vergleichen und Abweichungen hinterfragen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV