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Aufzug

Aufzug: Zu hoch – was tun? verständlich erklärt

Aufzugskosten nach § 2 Nr. 7 BetrKV umfassen Wartung, Betriebsstrom, TÜV-Prüfung und die Notrufanlage. Entscheidend ist die Abgrenzung zu Reparaturen und Modernisierungen, die als mögliche Abgrenzungspunkte gesondert fachlich geprüft werden sollten. Auch Erdgeschoss-Mieter können nach BGH VIII ZR 103/06 zur Kostentragung herangezogen werden.

KostenartAufzug Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 7 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Aufzugskosten über 0,25 EUR/m²/Monat sollten durch Belegeinsicht und Vergleich mit dem Betriebskostenspiegel überprüft werden.

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Rechenbeispiel Aufzug (Zu hoch - was tun)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
13508.71 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 13508.71 EUR / 950 m2 = 14.22 EUR pro m2
  2. 14.22 EUR x 78 m2 = 1109.16 EUR Jahresanteil
  3. 1109.16 EUR / 12 = 92.43 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1109.16 EUR (monatlich 92.43 EUR).

Praxis-Tipp

Prüfen Sie die Aufzugsrechnung auf versteckte Reparaturanteile: Wartungsverträge enthalten häufig Positionen für den Austausch von Verschleißteilen, die als gesondert zu prüfende Instandsetzung zu werten sind.

Nächste Schritte

  1. Wartungsvertrag anfordern und auf enthaltene Reparaturpositionen prüfen.
  2. Kontrollieren, ob EG-Mieter korrekt in den Verteilerschlüssel einbezogen sind.
  3. TÜV-Prüfkosten und Notrufanlage als separate im Prüfrahmen zu betrachtende Posten verifizieren.
  4. Betriebsstromkosten des Aufzugs mit dem Vorjahr vergleichen und Abweichungen hinterfragen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV

Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Aufzug im Aspekt Zu hoch - was tun am häufigsten?

Am häufigsten sind die Kosten zu hoch, weil Reparaturanteile im Wartungsvertrag nicht abgezogen wurden. Eine Gegenüberstellung von Wartungs- und Reparaturpositionen schafft Klarheit.

Welche Norm ist für Aufzug hier zentral?

§ 2 Nr. 7 BetrKV ist die zentrale Norm, weil sie den laufenden Aufzugsbetrieb (Wartung, Betriebsstrom, Bedienungspersonal, Notrufanlage) als Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen definiert. Reparaturen und Modernisierungen sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Wie gehe ich bei strittigen Aufzug-Positionen vor?

Bitten Sie um zuerst den Wartungsvertrag und die Einzelrechnungen an. Prüfen Sie dann, ob Reparaturkosten als Wartung deklariert wurden, und bitten Sie um gegebenenfalls eine aufgeschlüsselte Darstellung der Wartungs- und Reparaturanteile.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.