Wie wird Aufzug bei Mieterwechsel abgerechnet?
Ein Mieterwechsel macht die Nebenkostenabrechnung fehleranfälliger, weil Zeiträume und Verbrauchswerte getrennt werden müssen. Das gilt auch bei aufzug.
Veröffentlicht am 28. Mai 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026
Kurzantwort
Bei Mieterwechsel sollten aufzug zeitanteilig oder nach dokumentiertem Verbrauch zugeordnet werden. Entscheidend sind Übergabedatum, Ablesewerte und der verwendete Schlüssel.
Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen
Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.
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Welche Daten bei Mieterwechsel wichtig sind
Wichtig sind Einzugs- und Auszugsdatum, Ablesewerte, Verteilerschlüssel und Belege. Bei aufzug sollte klar sein, welcher Anteil auf welchen Nutzungszeitraum entfällt.
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Zeitanteil oder Verbrauch bei Aufzug
Je nach Kostenart kann eine zeitanteilige Zuordnung oder eine verbrauchsnahe Aufteilung sinnvoll sein. Der gewählte Weg sollte nachvollziehbar und konsistent dokumentiert werden.
Typische Fehler beim Mieterwechsel
Häufige Fehler sind volle Jahresbelastung trotz unterjährigem Auszug, fehlende Ablesung oder nicht erklärte Schlüsselwechsel. Zusätzlich relevant ist erdgeschoss-Mieter von den Aufzugskosten ausnehmen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 7 BetrKV: Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen nach § 2 Nr. 7 BetrKV: „die Kosten des Betriebs des Aufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage". Vertrag, Belege und konkrete Kostenposition sollten im Einzelfall geprüft werden.
§ 556 Abs. 1 BGB: Kann als Prüfbezug dienen, wenn Mietvertrag, Kostenart und Belege gemeinsam betrachtet werden.
§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung wird Wohnfläche häufig als Orientierungsmaßstab genutzt; abweichende Schlüssel sollten anhand von Vertrag, Begründung und Belegen nachvollzogen werden.
Aufzug: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung
Wohnfläche
70 m²
Richtwert
0,16 € pro m² / Monat
Datenjahr
2024
- 0,16 € × 70 m² = 11,20 € pro Monat
- 11,20 € × 12 Monate = 134,40 € pro Jahr
- Werte oberhalb von 0,30 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.
Für 70 m² liegt aufzug grob bei 11,20 € pro Monat beziehungsweise 134,40 € pro Jahr.
Was Sie jetzt tun sollten
Praxis-Tipp
Bei Mieterwechsel sollte jede Kostenposition ein Datum bekommen. Ohne Zeitbezug lässt sich aufzug kaum sauber zuordnen.
- Mietzeitraum und Übergabedatum notieren.
- Ablesewerte oder zeitanteilige Berechnung prüfen.
- Aufzug mit dem Anteil des tatsächlichen Nutzungszeitraums vergleichen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV