Rechtsfrage

Wie rechnen Vermieter Aufzug korrekt ab?

Für Vermieter ist aufzug eine typische Rückfrageposition. Eine klare Dokumentation reduziert Widersprüche und macht die Abrechnung besser nachvollziehbar.

Veröffentlicht am 19. April 2025 · Zuletzt aktualisiert am 28. März 2026

KategorieVermieter-How-to
ZielgruppeVermieter
Stand28. März 2026

Kurzantwort

Vermieter rechnen aufzug prüffester ab, wenn Vertrag, BetrKV-Bezug, Beleg, Zeitraum und Verteilerschlüssel eindeutig dokumentiert sind.

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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So bereiten Vermieter Aufzug vor

Möglicher Normbezug

Ordnen Sie die Kostenart dem passenden BetrKV-Rahmen zu, prüfen Sie die mietvertragliche Umlagevereinbarung und legen Sie den Beleg mit Leistungszeitraum ab.

Tipp für Vermieter: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung strukturiert erstellenNebenkostenabrechnung erstellen.

Umlageschlüssel und Rechenweg offenlegen

Dokumentieren Sie Gesamtkosten, Schlüssel, Wohnungsanteil und Zeitraum. Bei aufzug ist besonders zu vermeiden: vollwartungsvertrag komplett als Betriebskosten umlegen.

Vor Versand der Abrechnung prüfen

Kontrollieren Sie, ob einmalige, verwaltungsnahe oder instandhaltungsnahe Bestandteile enthalten sind. Solche Anteile sollten vor Versand abgegrenzt werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 556 Abs. 1 BGB
§ 556a Abs. 1 BGB

§ 2 Nr. 7 BetrKV: Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen nach § 2 Nr. 7 BetrKV: „die Kosten des Betriebs des Aufzugs, hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage". Vertrag, Belege und konkrete Kostenposition sollten im Einzelfall geprüft werden.

§ 556 Abs. 1 BGB: Kann als Prüfbezug dienen, wenn Mietvertrag, Kostenart und Belege gemeinsam betrachtet werden.

§ 556a Abs. 1 BGB: Ohne besondere Vereinbarung wird Wohnfläche häufig als Orientierungsmaßstab genutzt; abweichende Schlüssel sollten anhand von Vertrag, Begründung und Belegen nachvollzogen werden.

Aufzug: Rechenbeispiel für eine 70-m²-Wohnung

Wohnfläche

70 m²

Richtwert

0,16 € pro m² / Monat

Datenjahr

2024

  1. 0,16 € × 70 m² = 11,20 € pro Monat
  2. 11,20 € × 12 Monate = 134,40 € pro Jahr
  3. Werte oberhalb von 0,30 € pro m² / Monat sind ein deutliches Signal für Beleg- und Plausibilitätsprüfung.

Für 70 m² liegt aufzug grob bei 11,20 € pro Monat beziehungsweise 134,40 € pro Jahr.

Was Sie jetzt tun sollten

Praxis-Tipp

Legen Sie zu aufzug direkt eine kurze Belegnotiz ab: Was wurde berechnet, für welchen Zeitraum, nach welchem Schlüssel und warum ist die Position laufend?

  • Mietvertrag und Kostenartenbezug prüfen.
  • Beleg mit Zeitraum und Objektbezug erfassen.
  • Schlüssel, Gesamtbetrag und Mieteranteil prüffest dokumentieren.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV