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Ratgeber

Nebenkostenabrechnung in der WG: Wer zahlt was?

In einer Wohngemeinschaft stellt sich bei jeder Nebenkostenabrechnung die Frage: Wer haftet gegenüber dem Vermieter und wie werden die Kosten intern aufgeteilt?

Veröffentlicht am 29. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 29. März 2026

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Wer ist Mieter? Mietvertragsmodelle in der WG

Die Frage, wer in einer WG die Nebenkosten schuldet, hängt davon ab, wie der Mietvertrag gestaltet ist. In der Praxis gibt es zwei gängige Modelle:

Alle im Mietvertrag

Alle WG-Bewohner stehen als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag. Sie haften als Gesamtschuldner (§ 421 BGB) — jeder einzelne für die gesamte Miete und alle Nebenkosten. Der Vermieter kann von jedem die volle Summe verlangen.

Hauptmieter + Untermieter

Ein Bewohner ist alleiniger Mieter (Hauptmieter) und vermietet Zimmer an die anderen weiter. Nur der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter. Er muss die Nebenkosten intern selbst an die Untermieter weitergeben.

Gesamtschuldnerische Haftung: Wer zahlt?

Die gesamtschuldnerische Haftung nach § 421 BGB ist der wichtigste Aspekt bei Nebenkosten in einer WG, wenn alle Bewohner im Mietvertrag stehen. Sie bedeutet im Klartext:

Der Vermieter kann von jedem einzelnen WG-Mitglied die gesamte Nachzahlung verlangen
Es spielt keine Rolle, wer wie viel verbraucht hat — nach außen haften alle voll
Zahlt ein Mitbewohner nicht, müssen die anderen einspringen
Intern besteht ein Ausgleichsanspruch: Wer zu viel gezahlt hat, kann Regress nehmen
Der Ausgleichsanspruch richtet sich im Zweifel nach Kopfteilen (§ 426 Abs. 1 BGB)

Wie rechnet der Vermieter ab?

Für den Vermieter ist eine WG-Wohnung zunächst eine ganz normale Mieteinheit. Er erstellt eine Abrechnung pro Wohnung, nicht pro WG-Bewohner. Wie die Mieter die Kosten intern aufteilen, ist seine Sache nicht.

Der Vermieter erstellt eine Abrechnung für die gesamte Wohnung
Die Abrechnung wird an alle Mieter adressiert (bei gemeinsamem Mietvertrag)
Oder nur an den Hauptmieter (bei Untermietmodell)
Die interne Aufteilung ist Sache der WG-Bewohner
Vorauszahlungen werden als Gesamtbetrag gegengerechnet

Interne Aufteilung unter WG-Mitbewohnern

Die interne Aufteilung der Nebenkosten ist Vereinbarungssache innerhalb der WG. Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, wie WG-Bewohner die Kosten untereinander aufteilen müssen. In der Praxis haben sich drei Modelle bewährt:

1

Pro Kopf (gleiche Teile)

Die einfachste Methode: Alle Kosten werden durch die Anzahl der Bewohner geteilt. Jeder zahlt den gleichen Betrag. Gerecht, wenn die Zimmer ähnlich groß sind und alle ähnlich viel verbrauchen.

2

Nach Zimmergröße (m²)

Jeder zahlt proportional zur Größe seines Zimmers. Gemeinsam genutzte Flächen (Küche, Bad, Flur) werden gleichmäßig aufgeteilt. Gerecht, wenn die Zimmer deutlich unterschiedlich groß sind.

3

Mischmodell (Fläche + Kopf)

Flächenabhängige Kosten (Grundsteuer, Versicherung) werden nach Zimmergröße aufgeteilt, verbrauchsabhängige Kosten (Heizung, Wasser) pro Kopf. Die genaueste, aber auch aufwändigste Methode.

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Rechenbeispiel: WG mit 3 Personen

Das folgende Beispiel zeigt, wie die Nebenkosten einer 3er-WG nach den verschiedenen Methoden aufgeteilt werden können:

Ausgangssituation

Wohnung: 90 m² (3 Zimmer + Gemeinschaftsflächen)

Zimmer A: 20 m², Zimmer B: 16 m², Zimmer C: 14 m²

Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur): 40 m²

Nebenkosten-Nachzahlung laut Vermieter: 450 EUR

Methode 1: Pro Kopf

Gesamtnachzahlung450,00 EUR
Anzahl WG-Bewohner3 Personen
Anteil pro Person33,33 %
Jeder zahlt150,00 EUR

Methode 2: Nach Zimmergröße (mit anteiliger Gemeinschaftsfläche)

Gemeinschaftsfläche pro Person: 40 m² / 3 = 13,33 m²

A: 20 + 13,33 = 33,33 m² (37,0 %)166,67 EUR
B: 16 + 13,33 = 29,33 m² (32,6 %)146,67 EUR
C: 14 + 13,33 = 27,33 m² (30,4 %)136,67 EUR
Differenz größtes/kleinstes Zimmer30,00 EUR

Ergebnis

Bei der Pro-Kopf-Methode zahlt jeder 150 EUR. Bei der Zimmergröße-Methode zahlt der Bewohner des größten Zimmers 30 EUR mehr als der des kleinsten. In der Praxis einigen sich die meisten WGs auf die Pro-Kopf-Methode, weil sie einfacher ist und die Unterschiede oft gering ausfallen.

Nachzahlung: Wer haftet wofür?

Kommt eine Nachzahlung, wird es in der WG oft kompliziert. Wer muss zahlen, wenn ein Mitbewohner nicht kann oder will? Das hängt vom Mietvertragsmodell ab:

Alle im Mietvertrag

Gesamtschuldnerische Haftung: Der Vermieter kann die gesamte Nachzahlung von jedem einzelnen WG-Mitglied einfordern. Zahlt Person A nicht, müssen B und C die volle Summe tragen. Intern können B und C den Betrag von A zurückfordern (§ 426 BGB).

Hauptmieter + Untermieter

Nur der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter. Er muss die Nachzahlung komplett zahlen und kann sich den Anteil der Untermieter nur aufgrund des Untermietvertrags zurückholen. Zahlt ein Untermieter nicht, bleibt der Hauptmieter auf den Kosten sitzen.

Sonderfälle: Wechsel in der WG

In WGs wechseln Mitbewohner häufiger als in normalen Mietverhältnissen. Das führt zu besonderen Konstellationen bei der Nebenkostenabrechnung:

Neuer Mitbewohner zieht ein

Der neue Mitbewohner haftet nur ab seinem Einzugsdatum. Für die Nebenkostenabrechnung muss sein Kostenanteil zeitanteilig berechnet werden. Sein Anteil an den Vorauszahlungen beginnt erst ab Einzug.

Mitbewohner zieht aus, aber bleibt im Mietvertrag

Solange jemand im Mietvertrag steht, haftet er gesamtschuldnerisch — auch wenn er längst ausgezogen ist. Er muss sich aus dem Mietvertrag entlassen lassen, um die Haftung zu beenden.

Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters

Wurde die Untervermietung nicht genehmigt, ist der Untermietvertrag trotzdem wirksam. Der Hauptmieter riskiert aber eine Abmahnung oder Kündigung durch den Vermieter.

Paar zieht in ein WG-Zimmer

Wenn zwei Personen ein Zimmer teilen, erhöht sich die Personenzahl der Wohnung. Bei personenabhängigen Kosten (Müll, Wasser) steigt dadurch der Anteil der WG am Gesamtgebäude.

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