Versicherungen: Häufige Auffälligkeiten verständlich erklärt
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV im Prüfrahmen zu betrachten, sofern sie dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner dienen. Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen sind insbesondere die Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser), die Haus-und-Grund-Haftpflichtversicherung und eine Elementarschadenversicherung. Prüfungsbedürftig sind dagegen Versicherungen, die ausschließlich das wirtschaftliche Risiko des Vermieters abdecken, wie die Mietausfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung.
Kurzantwort
Ein häufiger Prüfpunkt bei Versicherungskosten ist die Umlage der gesondert zu prüfenden Mietausfallversicherung auf Mieter.
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Rechtsrahmen zu Sach- und Haftpflichtversicherung
Möglicher Normbezug
Gebäudebezogene Sach- und Haftpflichtversicherung kann ein Kostenart im Prüfrahmen sein. Kernnorm ist § 2 Nr. 13 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Rechtsschutz-, Mietausfall- und rein eigentuemerbezogene Policen.
Häufige Auffälligkeiten: typische Auffälligkeitenquellen
Möglicher Normbezug
In der Praxis werden häufig Mietausfallversicherungen in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen, obwohl sie ausschließlich das Vermietungsrisiko des Eigentümers absichern. Ebenso werden Rechtsschutzversicherungen des Vermieters oder dessen private Hausratversicherung gelegentlich mitumgelegt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Aufschlüsselung der Versicherungsprämie: Wenn ein Kombivertrag mehrere Versicherungsarten bündelt, sollte der gesondert zu prüfende Anteil gesondert geprüft und rechnerisch getrennt werden.
Prüfpfad in der Praxis
Möglicher Normbezug
Bitten Sie um die Versicherungspolicen und die aktuelle Prämienrechnung des Gebäudeversicherers an und prüfen Sie, ob nur Versicherungsarten mit Betriebskostenbezug (Gebäude-, Haftpflicht-, Elementarversicherung) in der Abrechnung enthalten sind. Markieren Sie gesondert zu prüfende Policen wie Mietausfallversicherung, Rechtsschutz oder Hausratversicherung des Vermieters heraus. Kontrollieren Sie bei gemischt genutzten Gebäuden, ob Gewerbezuschläge vorweg abgezogen wurden, bevor die Kosten auf Wohnmieter verteilt werden. Gleichen Sie den Prämienzeitraum mit dem Abrechnungszeitraum ab und prüfen Sie, ob Einmalzahlungen oder Nachberechnungen des Versicherers korrekt periodengerecht zugeordnet wurden.
Rechenbeispiel Sach- und Haftpflichtversicherung (Häufige Auffälligkeiten)
- Objekt
- Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
- Gesamtkostenposition
- 21442.69 EUR
- Gesamtwohnfläche
- 950 m2
- Wohnfläche der Einheit
- 78 m2
- 21442.69 EUR / 950 m2 = 22.57 EUR pro m2
- 22.57 EUR x 78 m2 = 1760.46 EUR Jahresanteil
- 1760.46 EUR / 12 = 146.71 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1760.46 EUR (monatlich 146.71 EUR).
Praxis-Tipp
Bitten Sie um die Versicherungspolice oder zumindest die Beitragsrechnung ein und prüfen Sie, ob einzelne gesondert zu prüfende Versicherungsarten im Gesamtbetrag enthalten sind. Achten Sie besonders auf eine eingeschlossene Mietausfallversicherung.
Nächste Schritte
- Versicherungsbeitragsrechnung anfordern und die einzelnen Versicherungsarten identifizieren.
- Mietausfallversicherung, Rechtsschutz und Hausratversicherung des Vermieters als gesondert zu prüfen kennzeichnen.
- Prüfen, ob bei gemischter Nutzung Gewerbezuschläge in der Prämie vorweg abgezogen wurden.
- Betrag pro Quadratmeter mit dem DMB-Durchschnitt von ca. 0,20 bis 0,35 EUR/m2/Monat vergleichen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 13 BetrKV
§ 556a BGB
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Häufige Fragen
Welcher Fehler ist bei Sach- und Haftpflichtversicherung im Aspekt Häufige Auffälligkeiten am häufigsten?
Am häufigsten wird die Mietausfallversicherung in der Versicherungsprämie mitumgelegt, obwohl sie als reines Vermieterrisiko nach § 2 Nr. 13 BetrKV gesondert zu prüfen ist. Prüfen Sie die Beitragsrechnung auf diesen Posten.
Welche Norm ist für Sach- und Haftpflichtversicherung hier zentral?
§ 2 Nr. 13 BetrKV kann als Orientierungspunkt dienen. Versicherungen mit Gebäudebezug sollten getrennt von rein vermieterbezogenen Risiken wie Mietausfall- oder Rechtsschutzversicherungen betrachtet werden.
Wie gehe ich bei strittigen Sach- und Haftpflichtversicherung-Positionen vor?
Bitten Sie um zunächst Einsicht in die Versicherungspolice und die Beitragsrechnung, um die einzelnen Versicherungsarten und deren Kostenanteil zu identifizieren. Bitten Sie anschließend schriftlich um Klärung der konkret bezifferten, gesondert zu prüfenden Anteile wie Mietausfallversicherung oder Rechtsschutz und nennen Sie § 2 Nr. 13 BetrKV als Prüfbezug.
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Jetzt prüfenStand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.