Kostenart-Aspekt

Versicherungen: Häufige Auffälligkeiten verständlich erklärt

Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV im Prüfrahmen zu betrachten, sofern sie dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner dienen. Möglicher Kostenarten-Prüfrahmen sind insbesondere die Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser), die Haus-und-Grund-Haftpflichtversicherung und eine Elementarschadenversicherung. Prüfungsbedürftig sind dagegen Versicherungen, die ausschließlich das wirtschaftliche Risiko des Vermieters abdecken, wie die Mietausfallversicherung oder eine Rechtsschutzversicherung.

Veröffentlicht am 5. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartVersicherungen
AspektHäufige Fehler
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Ein häufiger Prüfpunkt bei Versicherungskosten ist die Umlage der gesondert zu prüfenden Mietausfallversicherung auf Mieter.

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Rechtsrahmen zu Sach- und Haftpflichtversicherung

Möglicher Normbezug

Gebäudebezogene Sach- und Haftpflichtversicherung kann ein Kostenart im Prüfrahmen sein. Kernnorm ist § 2 Nr. 13 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Rechtsschutz-, Mietausfall- und rein eigentümerbezogene Policen.

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Häufige Auffälligkeiten: typische Auffälligkeitenquellen

In der Praxis werden häufig Mietausfallversicherungen in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen, obwohl sie ausschließlich das Vermietungsrisiko des Eigentümers absichern. Ebenso werden Rechtsschutzversicherungen des Vermieters oder dessen private Hausratversicherung gelegentlich mitumgelegt. Ein weiterer Fehler ist die fehlende Aufschlüsselung der Versicherungsprämie: Wenn ein Kombivertrag mehrere Versicherungsarten bündelt, sollte der gesondert zu prüfende Anteil gesondert geprüft und rechnerisch getrennt werden.

Prüfpfad in der Praxis

Bitten Sie um die Versicherungspolicen und die aktuelle Prämienrechnung des Gebäudeversicherers an und prüfen Sie, ob nur Versicherungsarten mit Betriebskostenbezug (Gebäude-, Haftpflicht-, Elementarversicherung) in der Abrechnung enthalten sind. Markieren Sie gesondert zu prüfende Policen wie Mietausfallversicherung, Rechtsschutz oder Hausratversicherung des Vermieters heraus. Kontrollieren Sie bei gemischt genutzten Gebäuden, ob Gewerbezuschläge vorweg abgezogen wurden, bevor die Kosten auf Wohnmieter verteilt werden. Gleichen Sie den Prämienzeitraum mit dem Abrechnungszeitraum ab und prüfen Sie, ob Einmalzahlungen oder Nachberechnungen des Versicherers korrekt periodengerecht zugeordnet wurden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 13 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 13 BetrKV: Sach- und Haftpflichtversicherung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um die Versicherungspolice oder zumindest die Beitragsrechnung ein und prüfen Sie, ob einzelne gesondert zu prüfende Versicherungsarten im Gesamtbetrag enthalten sind. Achten Sie besonders auf eine eingeschlossene Mietausfallversicherung.

  • Versicherungsbeitragsrechnung anfordern und die einzelnen Versicherungsarten identifizieren.
  • Mietausfallversicherung, Rechtsschutz und Hausratversicherung des Vermieters als gesondert zu prüfen kennzeichnen.
  • Prüfen, ob bei gemischter Nutzung Gewerbezuschläge in der Prämie vorweg abgezogen wurden.
  • Betrag pro Quadratmeter mit dem DMB-Durchschnitt von ca. 0,20 bis 0,35 EUR/m2/Monat vergleichen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV