Grundlagen
20. Januar 202510 Min Lesezeit

Nicht umlagefähige Kosten – Vollständige Liste 2025

Viele Vermieter legen Kosten auf Mieter um, die gar nicht umlagefähig sind. In diesem Ratgeber finden Sie eine vollständige Liste aller Kosten, die der Vermieter selbst tragen muss – und die Sie bei Ihrer Nebenkostenabrechnung reklamieren können.

Rechtsgrundlage: Betriebskostenverordnung (BetrKV)

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert in § 2 abschließend, welche Kostenarten auf Mieter umgelegt werden dürfen. Alles, was nicht dort aufgeführt ist, ist nicht umlagefähig – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht!

Nicht umlagefähige Kosten gefunden?

Unsere KI prüft automatisch, ob Ihre Abrechnung unzulässige Kosten enthält.

Jetzt prüfen lassen

NICHT umlagefähige Kosten

Die folgenden Kosten dürfen niemals auf Mieter umgelegt werden, auch wenn der Mietvertrag etwas anderes behauptet:

Verwaltungskosten

Hausverwaltung

Gehalt/Honorar für die Hausverwaltung

Buchhaltungskosten

Mietkontenverwaltung, Buchführung

WEG-Verwaltung

Verwaltervergütung bei Eigentumswohnungen

Bankgebühren

Kontoführung für Mietkonten

Porto & Büromaterial

Für Vermietungsangelegenheiten

Instandhaltung & Reparaturen

Reparaturen am Gebäude

Dach, Fassade, Fenster, Heizungsanlage

Austausch von Anlagen

Neue Heizung, neue Fenster, Aufzugserneuerung

Instandsetzung Allgemeinflächen

Treppenhaus streichen, Bodenbeläge erneuern

Wartungsrücklagen

Ansparungen für zukünftige Reparaturen

Schädlingsbekämpfung (einmalig)

Bei akutem Befall – anders als laufende Kosten

Rechts- & Versicherungskosten

Rechtsanwaltskosten

Für Mietstreitigkeiten oder Vertragsgestaltung

Gerichtskosten

Aus Rechtsstreitigkeiten mit Mietern

Mietausfallversicherung

Absicherung gegen Zahlungsausfall

Rechtschutzversicherung

Für Vermieter-Rechtsschutz

Finanzierungskosten

Kreditzinsen

Für Immobilienfinanzierung

Tilgungsraten

Darlehensrückzahlung

Grunderwerbsteuer

Beim Immobilienkauf

Notarkosten

Für Kaufverträge oder Grundbuchänderungen

Einmalige Anschaffungen

Neue Mülltonnen

Erstanschaffung (Leerung ist umlagefähig!)

Spielgeräte

Neuanschaffung für Spielplatz

Gartengeräte

Rasenmäher, Heckenschere etc.

Reinigungsgeräte

Staubsauger, Wischmaschinen

Sonstige nicht umlagefähige Kosten

Leerstandskosten

Kosten für unvermietete Wohnungen

Maklerprovision

Für Neuvermietung

Werbungskosten

Inserate für Vermietung

Grundsteuer (bis 2024)

Nur umlagefähig wenn vertraglich vereinbart!

Abschreibungen

Steuerliche AfA auf Gebäude

CO2-Kosten (Vermieteranteil)

Nach CO2KostAufG trägt Vermieter 10-90%

Achtung: Hausmeisterkosten

Der Hausmeister ist ein häufiger Streitpunkt! Grundsätzlich sind Hausmeisterkosten umlagefähig, aber nur für laufende Tätigkeiten:

✓ Umlagefähig:

  • Treppenhausreinigung
  • Winterdienst
  • Gartenpflege
  • Kontrollen & Überwachung

✗ Nicht umlagefähig:

  • Reparaturen aller Art
  • Verwaltungstätigkeiten
  • Wohnungsabnahmen
  • Neuvermietung

Umlagefähige Kosten (zur Abgrenzung)

Diese Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden (§ 2 BetrKV):

Grundsteuer

Nur wenn im Mietvertrag vereinbart!

Wasserversorgung & Entwässerung

Inkl. Wasserzähler

Heizkosten

Nach Heizkostenverordnung

Warmwasserkosten

Nach Heizkostenverordnung

Aufzug

Wartung, Strom, Notruf

Straßenreinigung & Müllabfuhr
Gebäudereinigung

Treppenhausreinigung etc.

Gartenpflege

Laufende Pflege, nicht Neuanlage

Beleuchtung Allgemeinflächen

Strom für Treppenhaus etc.

Schornsteinreinigung

Gesetzlich vorgeschrieben

Sach- & Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Hausmeister

Aber nur laufende Tätigkeiten!

Gemeinschaftsantenne/Kabel

Grundgebühr, nicht Privatverträge

Wäschepflege

Gemeinschaftswaschräume

Sonstige Betriebskosten

Müssen konkret im Vertrag stehen

Neu seit 2023: CO2-Kosten teilen

Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit 2023, wie die CO2-Abgabe auf Heizkosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt wird:

Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto mehr muss der Vermieter zahlen:

  • • Sehr gute Energieeffizienz: Mieter zahlt 90%, Vermieter 10%
  • • Durchschnitt: Mieter zahlt 50%, Vermieter 50%
  • • Schlechte Energieeffizienz: Mieter zahlt 5%, Vermieter 95%

→ Prüfen Sie, ob Ihr Vermieter seinen Anteil korrekt abgezogen hat!

Was tun bei nicht umlagefähigen Kosten?

1

Abrechnung prüfen

Gehen Sie jede Position durch und vergleichen Sie mit unserer Liste.

2

Widerspruch einlegen

Widersprechen Sie schriftlich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung.

3

Belegeinsicht fordern

Fordern Sie Einsicht in die Originalbelege – Ihr gutes Recht!

4

Nur den korrekten Betrag zahlen

Ziehen Sie die unzulässigen Kosten ab und zahlen Sie nur den rechtmäßigen Betrag.

Unsicher, ob Ihre Abrechnung korrekt ist?

Laden Sie Ihre Nebenkostenabrechnung hoch – unsere KI prüft automatisch auf nicht umlagefähige Kosten und zeigt Ihnen Ihr Einsparpotenzial.