Kostenart-Aspekt

Grundsteuer: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Grundsteuer wird aus dem Grundsteuermessbetrag und dem kommunalen Hebesatz errechnet. Diese Seite zeigt den konkreten Rechenweg von der Steuerfestsetzung bis zum Mieteranteil und verdeutlicht, wo typische Rechenfehler entstehen.

Veröffentlicht am 23. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartGrundsteuer
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Grundsteuer ergibt sich aus Messbetrag mal Hebesatz; der Mieteranteil wird nach Wohnfläche anteilig berechnet.

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Rechtsrahmen zu Grundsteuer

Rechtsgrundlage

Umlagefähig, wenn die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Kernnorm ist § 2 Nr. 1 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Säumniszuschlaege, Nachforderungszinsen und eigentümerbezogene Nebenkosten.

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Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen

Rechenbeispiel

Der häufigste Fehler bei der Grundsteuerberechnung ist die Verwechslung von Messbetrag und Steuerbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt, während die Gemeinde darauf ihren Hebesatz anwendet. Vermieter müssen den tatsächlich gezahlten Steuerbetrag laut Bescheid umlegen, nicht den Messbetrag. Bei der Verteilung auf einzelne Wohnungen wird der Gesamtbetrag durch die Gesamtwohnfläche geteilt und mit der jeweiligen Wohnungsfläche multipliziert.

Prüfpfad in der Praxis

Fordern Sie zunächst den aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde an und gleichen Sie den dort ausgewiesenen Jahresbetrag mit dem in der Abrechnung angesetzten Betrag ab. Prüfen Sie anschließend, ob der seit 2025 geltende reformierte Hebesatz korrekt angewendet wurde und ob der Grundsteuermessbetrag mit dem Bescheid des Finanzamts übereinstimmt. Kontrollieren Sie die Verteilung auf die Mieter anhand des vereinbarten Schlüssels (Wohnfläche oder Miteigentumsanteile) und stellen Sie sicher, dass bei gemischt genutzten Gebäuden der Gewerbeanteil vorweg abgezogen wurde. Abschließend prüfen Sie die Einhaltung der Abrechnungsfrist (12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) und der Einwendungsfrist (12 Monate nach Zugang).

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 1 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 1 BetrKV: Grundsteuer: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Grundsteuer (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

5119.59 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 5119.59 EUR / 950 m2 = 5.39 EUR pro m2
  2. 5.39 EUR x 78 m2 = 420.42 EUR Jahresanteil
  3. 420.42 EUR / 12 = 35.04 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 420.42 EUR (monatlich 35.04 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Vergleichen Sie den in der Abrechnung angesetzten Betrag immer direkt mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Abweichungen deuten auf Übertragungsfehler oder fälschlich einbezogene Nachzahlungen hin.

  • Grundsteuerbescheid der Gemeinde anfordern und Jahresbetrag mit der Abrechnung abgleichen.
  • Prüfen, ob der reformierte Hebesatz ab 2025 korrekt übernommen wurde.
  • Anteil der eigenen Wohnung anhand der Wohnfläche nachrechnen.
  • Bei Abweichungen schriftlich Belegeinsicht nach § 259 BGB verlangen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV