Kostenart-Aspekt

Entwässerung: Mieterwechsel verständlich erklärt

Bei einem Mieterwechsel werden die Entwässerungskosten nach ihrer Kostenstruktur unterschiedlich aufgeteilt: Der Schmutzwasseranteil ist verbrauchsabhängig und erfordert bei vorhandenen Wasserzählern eine Zwischenablesung, während der Niederschlagswasseranteil pauschal nach der versiegelten Fläche anfällt und zeitanteilig aufgeteilt wird.

Veröffentlicht am 20. Januar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartEntwässerung
AspektMieterwechsel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Schmutzwasser wird bei Zählerablesung verbrauchsabhängig getrennt; Niederschlagswasser wird zeitanteilig auf Vor- und Nachmieter aufgeteilt.

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Rechtsrahmen zu Entwässerung

Rechtsgrundlage

Laufende Abwasserkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 3 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Kanalsanierung und Instandsetzung.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Mieterwechsel: typische Fehlerquellen

Die unterschiedliche Natur der beiden Entwässerungskomponenten erfordert bei Mieterwechsel eine differenzierte Behandlung. Für den Schmutzwasseranteil, der sich aus dem Frischwasserverbrauch ableitet, gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Wasserversorgung: Zwischenablesung bei vorhandenen Zählern, zeitanteilige Verteilung bei Flächenschlüssel. Der Niederschlagswasseranteil hingegen ist nutzungsunabhängig und wird immer taggenau nach Mietdauer aufgeteilt. Fehler entstehen häufig, wenn der Vermieter beide Komponenten pauschal zusammenfasst und einheitlich zeitanteilig verteilt.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zunächst den kommunalen Gebührenbescheid und unterscheiden Sie zwischen Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr -- viele Kommunen erheben diese getrennt. Kontrollieren Sie, ob die Schmutzwassermenge korrekt aus dem Frischwasserverbrauch abgeleitet wurde, und prüfen Sie, ob ein Abzug für Gartenwasser (sofern separater Zähler vorhanden) berücksichtigt wurde. Gleichen Sie die in der Abrechnung angesetzte versiegelte Grundstücksfläche mit dem Grundsteuerbescheid oder Lageplan ab, da Niederschlagswassergebühren direkt von dieser Fläche abhängen. Stellen Sie sicher, dass keine Kanalgebühren für Stellplätze oder Gewerbeflächen anteilig auf Wohnmieter umgelegt werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 3 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 3 BetrKV: Entwässerung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Entwässerung (Mieterwechsel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

20423.21 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 20423.21 EUR / 950 m2 = 21.50 EUR pro m2
  2. 21.50 EUR x 78 m2 = 1677.00 EUR Jahresanteil
  3. 1677.00 EUR / 12 = 139.75 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1677.00 EUR (monatlich 139.75 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Achten Sie bei der Abrechnung nach Mieterwechsel darauf, dass Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt aufgeteilt werden -- eine pauschale zeitanteilige Verteilung beider Komponenten benachteiligt regelmäßig einen der Mietparteien.

  • Prüfen, ob in der Abrechnung Schmutzwasser und Niederschlagswasser bei Mieterwechsel getrennt aufgeteilt wurden.
  • Für den Schmutzwasseranteil die Zähler-Zwischenablesung im Übergabeprotokoll kontrollieren.
  • Beim Niederschlagswasseranteil die taggenaue zeitanteilige Berechnung nachrechnen.
  • Sicherstellen, dass keine Doppelberechnung für den Übergabemonat erfolgt ist.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV