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Rechtsfrage

Wie ist CO2 Kostenaufteilung bei Mieterwechsel in der Nebenkostenabrechnung zu Behandeln?

Wie ist CO2 Kostenaufteilung bei Mieterwechsel in der Nebenkostenabrechnung zu Behandeln? ist belastbar beantwortbar, wenn CO2-Kostenaufteilung, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 4 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategorieco2 Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 4 BetrKVCO2KostAufGAnlage zu §§ 5 bis 7 CO2KostAufG

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Wie werden CO2-Kosten bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums aufgeteilt?

Die CO2-Kosten werden zeitanteilig auf den alten und den neuen Mieter aufgeteilt. Grundlage ist die jeweilige Mietdauer innerhalb des Abrechnungszeitraums, sofern keine Zwischenablesung der Verbrauchswerte erfolgt.

Muss bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung für die CO2-Berechnung stattfinden?

Eine Zwischenablesung ist empfehlenswert, aber nicht als Prüffrage relevant. Erfolgt keine Ablesung, wird der Verbrauch in der Regel nach der Gradtagszahlentabelle auf die Mietzeiten aufgeteilt.

Gilt für den neuen Mieter automatisch dieselbe CO2-Stufe wie für den Vorgänger?

Ja, die Stufenzuordnung richtet sich nach dem Gebäude, nicht nach dem einzelnen Mieter. Da der CO2-Ausstoß pro m² Gebäudefläche berechnet wird, ändert ein Mieterwechsel nichts an der angewendeten Stufe.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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