Kostenart-Aspekt

Wasserversorgung: Mieterwechsel verständlich erklärt

Bei einem Mieterwechsel müssen die Wasserversorgungskosten korrekt zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt werden. Ob eine Zwischenablesung nötig ist oder eine zeitanteilige Berechnung ausreicht, hängt davon ab, ob individuelle Wasserzähler in der Wohnung vorhanden sind.

Veröffentlicht am 25. Juli 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartWasserversorgung
AspektMieterwechsel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Bei Verbrauchsmessung ist eine Zwischenablesung nötig; ohne Zähler wird nach Wohnfläche zeitanteilig aufgeteilt.

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Rechtsrahmen zu Wasserversorgung

Rechtsgrundlage

Laufende Wasserkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 2 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Rohrreparaturen und Erneuerungen.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Mieterwechsel: typische Fehlerquellen

Sind Wohnungswasserzähler installiert, muss der Vermieter bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchführen oder veranlassen. Ohne Zwischenablesung lässt sich der individuelle Verbrauch nicht zuordnen, was regelmäßig zu Streitigkeiten führt. Wird hingegen nach Wohnfläche verteilt, erfolgt die Aufteilung zeitanteilig nach der jeweiligen Mietdauer im Abrechnungszeitraum. Die Kosten der Zwischenablesung selbst sind als Verwaltungskosten nicht umlagefähig.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zuerst das Zählerprotokoll des Wasserversorgers und vergleichen Sie die abgelesenen Verbrauchswerte mit der Versorgerrechnung. Kontrollieren Sie die Eichfristen aller Kaltwasserzähler -- nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Stellen Sie sicher, dass der Gesamtverbrauch aller Wohnungszähler plus Allgemeinzähler mit dem Hauptzähler übereinstimmt; eine Differenz über 20 % deutet auf Leckagen oder defekte Zähler hin. Gleichen Sie abschließend den in der Abrechnung angesetzten Kubikmeterpreis mit dem Tarif des kommunalen Versorgers ab.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 2 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 2 BetrKV: Wasserversorgung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Wasserversorgung (Mieterwechsel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

11414.36 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 11414.36 EUR / 950 m2 = 12.02 EUR pro m2
  2. 12.02 EUR x 78 m2 = 937.56 EUR Jahresanteil
  3. 937.56 EUR / 12 = 78.13 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 937.56 EUR (monatlich 78.13 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe auf einer gemeinsamen Zählerablesung und halten Sie die Zählerstände im Übergabeprotokoll schriftlich fest.

  • Im Übergabeprotokoll alle Wasserzählerstände mit Zählernummern dokumentieren.
  • Prüfen, ob der Vermieter die Abrechnung korrekt in Vor- und Nachmieteranteil aufgeteilt hat.
  • Bei fehlendem Zähler kontrollieren, ob die zeitanteilige Berechnung taggenau erfolgt ist.
  • Sicherstellen, dass Kosten der Zwischenablesung nicht auf den Mieter umgelegt wurden.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV