Wasserversorgung: Mieterwechsel verständlich erklärt
Bei einem Mieterwechsel müssen die Wasserversorgungskosten korrekt zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt werden. Ob eine Zwischenablesung nötig ist oder eine zeitanteilige Berechnung ausreicht, hängt davon ab, ob individuelle Wasserzähler in der Wohnung vorhanden sind.
Veröffentlicht am 25. Juli 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Bei Verbrauchsmessung ist eine Zwischenablesung nötig; ohne Zähler wird nach Wohnfläche zeitanteilig aufgeteilt.
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Rechtsrahmen zu Wasserversorgung
Rechtsgrundlage
Laufende Wasserkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 2 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Rohrreparaturen und Erneuerungen.
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Mieterwechsel: typische Fehlerquellen
Sind Wohnungswasserzähler installiert, muss der Vermieter bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchführen oder veranlassen. Ohne Zwischenablesung lässt sich der individuelle Verbrauch nicht zuordnen, was regelmäßig zu Streitigkeiten führt. Wird hingegen nach Wohnfläche verteilt, erfolgt die Aufteilung zeitanteilig nach der jeweiligen Mietdauer im Abrechnungszeitraum. Die Kosten der Zwischenablesung selbst sind als Verwaltungskosten nicht umlagefähig.
Prüfpfad in der Praxis
Prüfen Sie zuerst das Zählerprotokoll des Wasserversorgers und vergleichen Sie die abgelesenen Verbrauchswerte mit der Versorgerrechnung. Kontrollieren Sie die Eichfristen aller Kaltwasserzähler -- nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) beträgt die Eichfrist für Kaltwasserzähler sechs Jahre. Stellen Sie sicher, dass der Gesamtverbrauch aller Wohnungszähler plus Allgemeinzähler mit dem Hauptzähler übereinstimmt; eine Differenz über 20 % deutet auf Leckagen oder defekte Zähler hin. Gleichen Sie abschließend den in der Abrechnung angesetzten Kubikmeterpreis mit dem Tarif des kommunalen Versorgers ab.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 2 BetrKV: Wasserversorgung: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Wasserversorgung (Mieterwechsel)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
11414.36 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 11414.36 EUR / 950 m2 = 12.02 EUR pro m2
- 12.02 EUR x 78 m2 = 937.56 EUR Jahresanteil
- 937.56 EUR / 12 = 78.13 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 937.56 EUR (monatlich 78.13 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe auf einer gemeinsamen Zählerablesung und halten Sie die Zählerstände im Übergabeprotokoll schriftlich fest.
- Im Übergabeprotokoll alle Wasserzählerstände mit Zählernummern dokumentieren.
- Prüfen, ob der Vermieter die Abrechnung korrekt in Vor- und Nachmieteranteil aufgeteilt hat.
- Bei fehlendem Zähler kontrollieren, ob die zeitanteilige Berechnung taggenau erfolgt ist.
- Sicherstellen, dass Kosten der Zwischenablesung nicht auf den Mieter umgelegt wurden.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV