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Heizkosten

Heizkosten: Mieterwechsel verständlich erklärt

Bei einem Mieterwechsel sollte geprüft werden, wie Heizkosten zwischen altem und neuem Mieter aufgeteilt wurden. Eine Zwischenablesung der Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler kann als wichtiger Prüfbezug dienen, weil der Verbrauchsanteil nach HeizkostenV individuell zugeordnet wird.

KostenartHeizkosten Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 4 BetrKV, § 556a BGB, § 7 HeizkostenV, § 12 HeizkostenV

Kurzantwort

Beim Mieterwechsel ist eine Zwischenablesung der Heizungsverbrauchszähler ein zentraler Prüfpunkt; Grundkosten werden üblicherweise zeitanteilig betrachtet.

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Rechenbeispiel Heizkosten (Mieterwechsel)

Gesamtkosten Heizung/Warmwasser
8400.00 EUR
Grundkostenanteil
30 %
Verbrauchskostenanteil
70 %
Wohnflächenanteil der Einheit
8.0 %
Verbrauchsanteil der Einheit
8.5 %
  1. Grundkosten: 8400.00 EUR x 30 % = 2520.00 EUR
  2. Verbrauchskosten: 8400.00 EUR x 70 % = 5880.00 EUR
  3. Anteil Einheit: 2520.00 EUR x 8.0 % + 5880.00 EUR x 8.5 % = 701.40 EUR
  4. 701.40 EUR / 12 = 58.45 EUR monatlicher Richtwert

Der beispielhafte Kostenanteil der Einheit liegt bei 701.40 EUR pro Jahr (monatlich 58.45 EUR).

Praxis-Tipp

Vereinbaren Sie den Zwischenablesetermin bereits im Übergabeprotokoll und halten Sie die abgelesenen Werte mit Datum und Unterschrift beider Parteien fest.

Nächste Schritte

  1. Zwischenableseprotokoll mit Datum und Verbrauchswerten beschaffen und auf Vollständigkeit prüfen.
  2. Grundkostenanteil tagesgenau auf Alt- und Neumieter aufteilen.
  3. Verbrauchskostenanteil anhand der Zwischenablesewerte separat berechnen.
  4. CO2-Kostenanteil des Vermieters zeitanteilig auf die jeweilige Mietperiode verteilen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 4 BetrKV

Heizkosten: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

§ 7 HeizkostenV

Heizkosten werden häufig mit 50-70% Verbrauchsanteil geprüft; konkrete Abrechnung im Einzelfall prüfen.

§ 12 HeizkostenV

Bei Auffälligkeiten kann § 12 HeizkostenV eine mögliche Prüfgrundlage sein.

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Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Heizkosten im Aspekt Mieterwechsel am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Heizkosten hier zentral?

§ 2 Nr. 4 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Heizkosten-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.