Kostenart-Aspekt

Hauswart: Mieterwechsel verständlich erklärt

Hauswartkosten werden pauschal und monatlich abgerechnet und sind daher bei einem Mieterwechsel zeitanteilig aufzuteilen. Die Berechnung erfolgt tagesgenau auf Basis der Mietdauer jeder Partei im Abrechnungszeitraum.

Veröffentlicht am 19. Juli 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartHauswart
AspektMieterwechsel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Hauswartkosten werden bei Mieterwechsel nach der tagesgenauen Mietdauer auf die jeweiligen Mieter aufgeteilt.

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Rechtsrahmen zu Hauswart

Möglicher Normbezug

Bei Laufende Hauswarttätigkeit sollte der mögliche Kostenarten-Prüfrahmen anteilig fachlich geprüft werden. Kernnorm ist § 2 Nr. 14 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturarbeiten.

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Mieterwechsel: typische Auffälligkeitenquellen

Da der Hauswart seine Leistungen kontinuierlich und unabhängig von der Belegung einer einzelnen Wohnung erbringt, kann die zeitanteilige Aufteilung ein sachgerechter Prüfmaßstab sein. Der anteilige Zeitraum sollte in der Abrechnung nachvollziehbar ausgewiesen sein. Ein häufiges Problem entsteht, wenn der Vermieter die gesamten Hauswartkosten nur in einer einzigen Abrechnung dem Nachmieter zuordnet und den Vormieter übergeht. Dies kann prüfungsbedürftig sein.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie den Hauswartvertrag und alle zugehörigen Rechnungen auf den konkreten Leistungsumfang. Markieren Sie den gesondert zu prüfenden Verwaltungsanteil gesondert, der erfahrungsgemäß bei 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten liegt. Identifizieren Sie Reparaturarbeiten im Leistungsverzeichnis und markieren Sie diese gesondert, weil Instandhaltung gesondert zu prüfen ist. Schließen Sie Doppelberechnungen mit Nr. 9 (Gebäudereinigung) und Nr. 10 (Gartenpflege) aus, indem Sie prüfen, ob der Hauswart diese Tätigkeiten zusätzlich zu externen Dienstleistern ausführt. Vergleichen Sie den verbleibenden rechnerischen Betrag mit dem Vorjahr und dem Durchschnitt.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 14 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 14 BetrKV: Hauswart: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Hauswart (Mieterwechsel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

17047.34 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 17047.34 EUR / 950 m2 = 17.94 EUR pro m2
  2. 17.94 EUR x 78 m2 = 1399.32 EUR Jahresanteil
  3. 1399.32 EUR / 12 = 116.61 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1399.32 EUR (monatlich 116.61 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Bitten Sie um als ausziehender Mieter eine separate Zwischenabrechnung, die Ihren Hauswartanteil bis zum Auszugstag ausweist.

  • Exaktes Mietende anhand des Übergabeprotokolls bestimmen.
  • Tagesgenauen Anteil berechnen: Jahreskosten multipliziert mit der Anzahl der Miettage, geteilt durch 365.
  • Prüfen, ob der Vermieter für beide Mietparteien separate Abrechnungen erstellt hat.
  • Bei fehlender oder fehlerhafter Aufteilung den Vermieter schriftlich um Klärung und ggf. Anpassung bitten.

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