Gartenpflege Nebenkosten: Was sollte geprüft werden, ob der Vermieter umlegen?
Unter Gartenpflege im Sinne der Betriebskostenverordnung fallen die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.
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Durchschnittliche Kosten
Rechtsgrundlage
Möglicher Normbezug
Der mögliche Kostenarten-Prüfrahmen der Gartenpflegekosten ergibt sich aus § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Im Prüfrahmen stehen die laufenden Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen. Dies umfasst sowohl die Kosten eines beauftragten Gärtners als auch die Materialkosten bei Eigenleistung des Vermieters. Auch die Pflege von Spielplätzen und gemeinschaftlich genutzten Außenanlagen ist eingeschlossen.
Umlagefähigkeit
Gartenpflegekosten sind als Kostenart im Prüfrahmen gesondert zu prüfen, sofern sie sich auf die laufende Pflege beziehen. Dazu gehören Rasenmähen, Heckenschnitt, Unkrautbeseitigung, Bewässerung, Laubbeseitigung, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, Pflege von Spielplätzen und Erneuerung von Spielsand. Prüfungsbedürftig sind hingegen die erstmalige Anlage eines Gartens oder grundlegende Umgestaltungen, da es sich dabei um Investitionskosten handelt.
Verteilerschlüssel
- WFL: Verteilung nach Wohnfläche in Quadratmetern. Der am häufigsten verwendete und empfohlene Verteilerschlüssel für Gartenpflegekosten. (empfohlen)
- EINHEIT: Verteilung zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten. Kann sinnvoll sein, wenn alle Mieter die Grünanlagen gleichermaßen nutzen.
Ausnahmen
- Erstmalige Gartenanlage oder komplette Neugestaltung (Investitionskosten)
- Anschaffung von langlebigen Gartengeräten wie Rasenmähern oder Heckenscheren
- Baumfällungen, die aufgrund von Baumängeln oder Baufälligkeit notwendig sind
- Kosten für rein dekorative Maßnahmen, die über die normale Pflege hinausgehen
- Dachgärten oder Balkone einzelner Mieter, die nicht der Allgemeinheit dienen
Häufige Fehler
Neuanlage des Gartens als Betriebskosten abrechnen: Die erstmalige Anlage eines Gartens oder eine grundlegende Umgestaltung der Außenanlagen stellt eine Investition dar und ist keine laufende Betriebskostenposition. Nur die wiederkehrende Pflege bestehender Anlagen ist im Prüfrahmen zu betrachten.
Anschaffungskosten für Gartengeräte umlegen: Die Anschaffung von Gartengeräten wie Rasenmähern, Heckenscheren oder Laubbläsern ist gesondert zu prüfen. Lediglich die laufenden Betriebskosten bestehender Geräte (z. B. Benzin, Reparatur) können angesetzt werden.
Kosten für Baumfällungen pauschal umlegen: Baumfällungen sind nur im Prüfrahmen zu betrachten, wenn sie zur laufenden Gartenpflege gehören (z. B. turnusmäßiger Rückschnitt). Muss ein Baum wegen Sturmschaden oder Krankheit gefällt werden, handelt es sich um Instandhaltung, die der Vermieter allein fachlich prüfen sollte.
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Ob Gartenpflege korrekt umgelegt und richtig verteilt wurde, zeigt sich erst an der konkreten Abrechnung. Die Prüfung liest sie Position für Position und markiert, was Sie hinterfragen sollten – die Vorschau ist kostenlos.
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Häufige Fragen
Welche Prüfpunkte bestehen bei der Kostenzuordnung?
Im Prüfrahmen stehen alle Kosten der laufenden Gartenpflege: Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung, Düngung, Laubbeseitigung, Unkrautentfernung, Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen sowie die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Spielsand. Auch die Kosten eines beauftragten Gärtners oder Landschaftspflegeunternehmens sind im Prüfrahmen zu betrachten.
Kann der Vermieter eigene Arbeitszeit für Gartenpflege abrechnen?
Ja, wenn der Vermieter die Gartenpflege selbst durchführt, sollte er eine angemessene Vergütung ansetzen. Diese orientiert sich an den Kosten, die bei Beauftragung eines Fachbetriebs anfallen würden. Dabei sind auch Materialkosten (Dünger, Pflanzen, Erde) ansetzbar. Die Eigenleistung sollte dokumentiert und in der Abrechnung transparent dargestellt werden.
Sind die Kosten für die Pflege eines Spielplatzes im Prüfrahmen zu betrachten?
Ja, die Kosten für die Pflege von Spielplätzen sind ausdrücklich in § 2 Nr. 10 BetrKV genannt. Dazu gehören die Erneuerung von Sand, die Pflege der Spielgeräte sowie die Reinigung der Spielflächen. Prüfungsbedürftig sind hingegen die erstmalige Einrichtung eines Spielplatzes oder die Anschaffung neuer Spielgeräte.
Dürfen Winterdienstkosten über die Gartenpflege abgerechnet werden?
Nein, der Winterdienst (Schneeräumung, Streuen) gehört nicht zur Gartenpflege, sondern zu den Kosten der Straßenreinigung nach § 2 Nr. 8 BetrKV. Diese Positionen müssen in der Nebenkostenabrechnung getrennt ausgewiesen werden.
Wie hoch dürfen die Gartenpflegekosten maximal sein?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Gartenpflegekosten. Es sollte jedoch das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (§ 556 Abs. 3 BGB). Im Durchschnitt liegen die Kosten bei etwa 0,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Monat. Deutlich höhere Kosten können als Klärungspunkt aufgenommen werden, wenn sie nicht nachvollziehbar begründet sind.
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Quellen und Datenstand
Geprüft am 16. Juli 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV
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