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Beleuchtung

Beleuchtung: Mieterwechsel verständlich erklärt

Allgemeinstrom für die Beleuchtung wird pauschal nach Fläche verteilt und fällt nicht verbrauchsabhängig an. Bei einem Mieterwechsel erfolgt daher eine zeitanteilige Aufteilung nach Kalendertagen.

KostenartBeleuchtung Stand2026-03-14 Rechtsgrundlage§ 2 Nr. 11 BetrKV, § 556a BGB

Kurzantwort

Beleuchtungskosten werden bei Mieterwechsel tagesgenau zwischen Alt- und Neumieter aufgeteilt.

Beleuchtung direkt im Abrechnungsfall prüfen

Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.

Kostenlose AnalyseDatenschutzErgebnis in 2 Min.

Rechenbeispiel Beleuchtung (Mieterwechsel)

Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
39803.92 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
  1. 39803.92 EUR / 950 m2 = 41.90 EUR pro m2
  2. 41.90 EUR x 78 m2 = 3268.20 EUR Jahresanteil
  3. 3268.20 EUR / 12 = 272.35 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 3268.20 EUR (monatlich 272.35 EUR).

Praxis-Tipp

Prüfen Sie, ob die tagesgenaue Aufteilung korrekt ist, indem Sie Ihren Anteil selbst nachrechnen: Jahresanteil geteilt durch Tage im Abrechnungszeitraum, multipliziert mit Ihrer Mietdauer.

Nächste Schritte

  1. Tatsächlichen Übergabetag anhand des Übergabeprotokolls feststellen.
  2. Tagesanteil der Beleuchtungskosten berechnen und mit der Abrechnung abgleichen.
  3. Sicherstellen, dass keine saisonale Gewichtung vorgenommen wurde, die bei Beleuchtung unüblich ist.
  4. Bei Differenzen den Vermieter mit der eigenen Berechnung und dem Übergabedatum konfrontieren.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 11 BetrKV

Beleuchtung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB

Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

In Ihrer Abrechnung prüfen

Beleuchtung in Ihrer Nebenkostenabrechnung prüfen

NebenkostenPro strukturiert diese Kostenart in Ihrer Abrechnung und markiert typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.

Häufige Fragen

Welcher Fehler ist bei Beleuchtung im Aspekt Mieterwechsel am häufigsten?

Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.

Welche Norm ist für Beleuchtung hier zentral?

§ 2 Nr. 11 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.

Wie gehe ich bei strittigen Beleuchtung-Positionen vor?

Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.

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Stand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.