Beleuchtung: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt
Beleuchtungskosten zählen zu den kleineren Betriebskostenpositionen. Der Durchschnittswert hängt von der Gebäudegröße, der Anzahl der beleuchteten Gemeinschaftsflächen und der eingesetzten Leuchtmitteltechnologie ab.
Veröffentlicht am 7. Oktober 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Beleuchtungskosten liegen im Durchschnitt bei 0,05 bis 0,10 EUR pro Quadratmeter und Monat.
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Rechtsrahmen zu Beleuchtung
Rechtsgrundlage
Allgemeinstrom für Gemeinschaftsflächen ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 11 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Neuinstallation und Erweiterung von Anlagen.
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Durchschnitt pro m2: typische Fehlerquellen
Die Beleuchtungskosten gehören zu den niedrigeren Positionen im Betriebskostenspiegel. In modernen Gebäuden mit LED-Beleuchtung und Bewegungsmeldern fallen die Kosten häufig am unteren Ende der Spanne an. Ältere Gebäude mit konventionellen Leuchtmitteln und dauerhaft beleuchteten Treppenhäusern liegen dagegen eher im oberen Bereich. Bei auffällig hohen Werten sollte geprüft werden, ob fremde Verbraucher wie Kellerbeleuchtung, Waschküchengeräte oder Außenanlagengeräte über denselben Zähler laufen.
Prüfpfad in der Praxis
Fordern Sie die Versorgerrechnung für den Allgemeinstromzähler an und vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Verbrauch und Betrag mit den in der Abrechnung angesetzten Kosten. Stellen Sie sicher, dass nur der Strom für die Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen (Treppenhaus, Hausflur, Außenbeleuchtung) erfasst ist und kein Verwaltungsstrom, Aufzugsstrom oder Strom einzelner Mieteinheiten eingerechnet wurde. Prüfen Sie bei mehreren Allgemeinstromzählern, ob die Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudeteilen korrekt ist. Kontrollieren Sie abschließend den Abrechnungszeitraum der Stromrechnung gegen den Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung und stellen Sie sicher, dass periodengerecht abgegrenzt wurde.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 11 BetrKV: Beleuchtung: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Beleuchtung (Durchschnitt pro m2)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
16420.66 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 16420.66 EUR / 950 m2 = 17.28 EUR pro m2
- 17.28 EUR x 78 m2 = 1347.84 EUR Jahresanteil
- 1347.84 EUR / 12 = 112.32 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1347.84 EUR (monatlich 112.32 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Ein Wert über 0,10 EUR pro Quadratmeter und Monat deutet auf Fremdverbrauch am Allgemeinstromzähler hin und sollte durch Belegeinsicht geklärt werden.
- Monatlichen Quadratmeterwert berechnen: Beleuchtungsanteil geteilt durch Wohnfläche geteilt durch 12.
- Ergebnis mit dem Betriebskostenspiegel und Vorjahreswerten vergleichen.
- Bei deutlicher Überschreitung prüfen, ob Fremdverbraucher am Allgemeinstromzähler angeschlossen sind.
- Gegebenenfalls beim Vermieter eine Aufschlüsselung der am Zähler angeschlossenen Verbraucher einfordern.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV