Gemeinschaftsantenne/Breitband: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt
Historisch lagen die Antennen- und Kabelkosten bei 0,10 bis 0,20 EUR pro Quadratmeter und Monat. Seit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs im Juli 2024 sind die umlagefähigen Kosten auf den reinen Anlagenbetrieb geschrumpft und liegen deutlich niedriger.
Veröffentlicht am 13. April 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Seit Juli 2024 liegen umlagefähige Antennenkosten nahe null, da nur noch Reststrom und Wartung umlegbar sind.
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Rechtsrahmen zu Gemeinschaftsantenne/Breitband
Rechtsgrundlage
Seit 01.07.2024 sind laufende Kabel-Programmkosten regelmäßig nicht mehr umlagefähig; verbleiben können technische Betriebsanteile. Kernnorm ist § 2 Nr. 15 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
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Durchschnitt pro m2: typische Fehlerquellen
Ein auffällig hoher Quadratmeterwert bei dieser Position deutet fast immer auf fälschlich weiterhin umgelegte Kabelgebühren hin. Liegt der Wert über 0,02 EUR/m²/Monat, sollte die Zusammensetzung kritisch hinterfragt werden. Lediglich in Gebäuden mit aufwendigen Gemeinschaftsantennenanlagen können höhere Wartungskosten anfallen.
Prüfpfad in der Praxis
Rechtsgrundlage
Prüfen Sie als Erstes, ob in der Abrechnung noch Kabelgebühren oder Programmkosten enthalten sind, denn seit dem 1. Juli 2024 ist das Nebenkostenprivileg abgeschafft und diese Kosten sind nicht mehr umlagefähig. Kontrollieren Sie, ob ausschließlich der Betriebsstrom der hauseigenen Gemeinschaftsantennenanlage und deren Wartung abgerechnet werden. Gleichen Sie die Rechnungsbeträge mit den Originalbelegen des Antennenservices ab. Achten Sie darauf, ob ein Glasfaserbereitstellungsentgelt nach § 72 TKG angesetzt wird und ob die Voraussetzungen (Neuverlegung, Mietvertragsvereinbarung, max. 60 EUR/Jahr) tatsächlich erfüllt sind.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 15 BetrKV: Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024): Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig nicht mehr umlagefähig.
Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Durchschnitt pro m2)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
10123.69 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 10123.69 EUR / 950 m2 = 10.66 EUR pro m2
- 10.66 EUR x 78 m2 = 831.48 EUR Jahresanteil
- 831.48 EUR / 12 = 69.29 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 831.48 EUR (monatlich 69.29 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Liegt die Position Antenne/Kabel in der Abrechnung ab Mitte 2024 noch im alten Kostenbereich, beanstanden Sie die Position und verlangen Sie Aufschlüsselung nach Programm- und Betriebskosten.
- Pro-Quadratmeter-Wert berechnen und mit dem Vorjahr vergleichen, um den Rückgang durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nachzuvollziehen.
- Prüfen, ob der deutlich reduzierte Betrag ausschließlich Betriebsstrom und Wartung enthält.
- Falls der Wert nicht gesunken ist, die Zusammensetzung der Position beim Vermieter hinterfragen.
- Bei Abrechnung ab 2025 sollte die Position nahe null liegen oder ganz entfallen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV