Korrekturabrechnung einfach erklärt
Eine Korrekturabrechnung ist eine nachtraeglich veränderte Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter nach dem erstmaligen Versand erstellt, um festgestellte Fehler zu korrigieren. Sie ist nur innerhalb der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wirksam, soweit Nachforderungen erhoeht werden.
Zusammenfassung
Eine Korrekturabrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter nach dem Versand der urspruenglichen Abrechnung Fehler entdeckt. Die Zulaessigkeit haengt davon ab, welche Art von Fehler korrigiert werden soll und ob die Abrechnungsfrist noch laeuft. Handelt es sich um formelle Fehler, die die Abrechnung unwirksam machen (z.B. fehlender Verteilerschlüssel), kann die Korrekturabrechnung die urspruengliche ersetzen, muss aber vor Fristablauf zugehen. Materielle Fehler zu Lasten des Mieters können nur korrigiert werden, wenn die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Wann ist eine Korrekturabrechnung zulaessig?
Eine Korrekturabrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn der Vermieter nach dem Versand der urspruenglichen Abrechnung Fehler entdeckt. Die Zulaessigkeit haengt davon ab, welche Art von Fehler korrigiert werden soll und ob die Abrechnungsfrist noch laeuft. Handelt es sich um formelle Fehler, die die Abrechnung unwirksam machen (z.B. fehlender Verteilerschlüssel), kann die Korrekturabrechnung die urspruengliche ersetzen, muss aber vor Fristablauf zugehen. Materielle Fehler zu Lasten des Mieters können nur korrigiert werden, wenn die Abrechnungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
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Abrechnungsfrist als harte Grenze für Nachforderungen
Rechtsgrundlage
Soll die Korrekturabrechnung eine hoehere Nachforderung an den Mieter enthalten als die urspruengliche Abrechnung, ist sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB unzulässig. Der Vermieter verliert mit Fristablauf endgueltig das Recht, Nachforderungen zu erhoehen. Das gilt auch dann, wenn er die Fehler der urspruenglichen Abrechnung nicht zu vertreten hat, sofern die Ursache in seiner eigenen Sphaere liegt. Korrekturen, die zu einer Verringerung der Nachzahlung führen, sind dagegen auch nach Fristablauf zula essig, da sie den Mieter begunstigen.
Korrektur formeller Fehler
Formelle Fehler, die eine Abrechnung komplett unwirksam machen (etwa das Fehlen der Gesamtkostendarstellung), können durch eine Korrekturabrechnung innerhalb der Frist geheilt werden. Sobald die Frist abgelaufen ist, kann der Vermieter keine neue Abrechnung vorlegen, die Nachforderungen begründet. Er kann jedoch eine korrigierte Abrechnung erstellen, die formell vollstaendig ist, wenn er daraus keine zusätzlichen Ansprueche ableitet. Die neue Abrechnung gibt dem Mieter dann erneut eine 12-monatige Einwendungsfrist.
Korrektur zugunsten des Mieters nach Widerspruch
Häufig entstehen Korrekturabrechnungen als Reaktion auf einen Mieter-Widerspruch. Wenn der Mieter innerhalb seiner 12-monatigen Einwendungsfrist zu Recht auf einen materiellen Fehler hinweist und der Vermieter diesen anerkennt, erstellt er eine korrigierte Abrechnung mit reduzierter Nachforderung oder mit einem Guthaben für den Mieter. In diesem Fall ist die Korrektur zugunsten des Mieters auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist möglich und sogar geboten. Die korrigierte Abrechnung begrunudet eine neue Zahlungspflicht des Mieters bzw. eine Rueckzahlungspflicht des Vermieters.
Verfahren bei der Erstellung einer Korrekturabrechnung
Eine Korrekturabrechnung sollte klar als solche bezeichnet werden und auf die urspruengliche Abrechnung verweisen. Idealerweise enthalt sie eine Erklärung, welche Position korrigiert wurde und warum. Sie ersetzt die urspruengliche Abrechnung vollstaendig oder nimmt eine partielle Korrektur einzelner Positionen vor. Die korrigierte Version sollte dem Mieter erneut auf nachweisbarem Weg zugestellt werden, da sie eine neue Zahlungsaufforderung darstellt und für die Berechnung von Zahlungsfristen der Zugangszeitpunkt maßgeblich ist.
Korrekturabrechnung und Einwendungsfrist des Mieters
Erhalt ein Mieter eine Korrekturabrechnung, beginnt für diese Abrechnung eine neue 12-monatige Einwendungsfrist. Hattest du als Mieter gegen die urspruengliche Abrechnung keine Einwendungen erhoben, kannst du gegen die Korrekturabrechnung noch Einwendungen vorbringen, wenn die urspruengliche Einwendungsfrist noch nicht abgelaufen war. Ist die Korrektur nur zugunsten des Mieters, wirkt sie sich unmittelbar auf den Zahlungsanspruch aus. Enthalt die Korrektur Positionen, die den Mieter schlechter stellen, gilt für diese die Abrechnungsfrist des Vermieters.
Synonyme und verwandte Bezeichnungen
Korrekturabrechnung nach Mieter-Widerspruch
Ein Vermieter hatte in der Abrechnung für 2023 Hausverwaltungskosten von 420 EUR eingestellt. Der Mieter widersprach fristgerecht und verwies auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV. Der Vermieter anerkannte den Fehler und erstellte eine Korrekturabrechnung, die diese Position entfernte und das Guthaben des Mieters entsprechend anpasste.
Urspruengliche Nachzahlung laut Abrechnung
560,00 EUR
Zu Unrecht enthaltene Verwaltungskosten
420,00 EUR
Mieteranteil (ca. 15 % Flächenanteil)
63,00 EUR
Korrigierte Nachzahlung
497,00 EUR
Die Korrekturabrechnung reduzierte die Nachforderung des Vermieters um 63 EUR. Der Mieter zahlte nur die korrekte Summe und sparte durch den fristgerechten Widerspruch nachweislich Geld.
Bedeutung in der Praxis
Für Mieter
Eine Korrekturabrechnung zu deinen Gunsten kannst du jederzeit verlangen, wenn du nachweislich falsche Positionen in der Abrechnung findest und innerhalb der Einwendungsfrist Widerspruch erhebst. Eine Korrekturabrechnung zu deinen Ungunsten ist nach Ablauf der Abrechnungsfrist des Vermieters nicht mehr bindend. Prüfe jede Korrekturabrechnung erneut gruendlich: Manchmal werden bei der Korrektur neue Fehler eingeführt.
Für Vermieter
Als Vermieter hast du grundsätzlich das Recht, eine fehlerhafte Abrechnung zu korrigieren, solange die Abrechnungsfrist noch laeuft. Sobald die Frist abgelaufen ist, können Korrekturen zugunsten des Mieters noch vorgenommen werden, aber keine Erhoehung von Nachforderungen mehr. Erstelle Korrekturabrechnungen immer schriftlich, bezeichne sie als solche und verschicke sie auf dem gleichen Zustellungsweg wie die urspruengliche Abrechnung.
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