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Rechtsfrage

Was tun bei Fehlender Unterjähriger Verbrauchsinformation?

Was tun bei Fehlender Unterjähriger Verbrauchsinformation? ist belastbar beantwortbar, wenn Heizkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 4 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

KategorieTypischer Fehler Stand14. März 2026
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 4 BetrKV§ 7 HeizkostenV§ 12 HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Was besagt die unterjaehrige Verbrauchsinformation nach § 6a HeizkostenV?

Seit dem 1. Januar 2022 muessen Vermieter Mietern mit fernablesbaren Messgeraeten monatlich Informationen über ihren Heizenergieverbrauch zur Verfuegung stellen (§ 6a HeizkostenV). Die Information muss Verbrauchsdaten, einen Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr enthalten.

Was kann ich tun, wenn ich keine monatlichen Verbrauchsinformationen erhalte?

Wenn der Vermieter die monatliche Information nicht bereitstellt, kann § 12 HeizkostenV eine mögliche Prüfgrundlage sein. Ob die Voraussetzungen vorliegen und welche Folge sich ergibt, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Gilt die Pflicht zur monatlichen Information auch bei aelteren Heizungsanlagen ohne Funkablesung?

Nein, die Pflicht zur monatlichen Information besteht nur, wenn fernablesbare Messgeraete installiert sind. Bei aelteren, nicht fernablesbaren Geraeten greift die Pflicht erst ab dem nächsten Geraetewechsel oder spaetestens, wenn neue fernablesbare Geraete eingebaut werden.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 14. März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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