NebenkostenPro strukturiert Ihre Abrechnung und zeigt typische Prüfpunkte in der kostenlosen Vorschau.
Unsere KI prüft speziell Ihre Heizkosten auf HeizkostenV-Auffälligkeiten. 50/70-Regel, CO2-Aufteilung & mehr.
Was ist die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt bundesweit, wie Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter verteilt werden müssen. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung.
Kern der Verordnung:
Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden – nicht pauschal nach Fläche. Das soll zum Energiesparen motivieren.
Die 50/70-Regel: So müssen Heizkosten verteilt werden
Nach § 7 HeizkostenV müssen die Heizkosten in zwei Anteile aufgeteilt werden:
Verbrauchsanteil: 50–70%
Nach Ihrem individuellen Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler).
Grundkostenanteil: 30–50%
Nach Wohnfläche oder umbauten Raum – unabhängig vom Verbrauch.
Sonderfall: 70% Verbrauchsanteil
Bei schlechter Wärmedämmung (ältere Gebäude) kann der Vermieter bis zu 70% nach Verbrauch abrechnen. Auch der Mieter kann dies verlangen, wenn die Gebäudehülle nicht den Mindestanforderungen entspricht.
Warmwasserkosten – separat abrechnen!
Warmwasserkosten müssen getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden. Auch hier gilt die Verteilung nach Verbrauch und Fläche.
Berechnung der Warmwasserkosten:
Bei zentraler Warmwasserbereitung ohne separaten Wärmezähler wird der Wärmeanteil für Warmwasser rechnerisch ermittelt:
Wärme (kWh) = 2,5 × Warmwasserverbrauch (m³) × (55°C - 10°C)
Tipp: Fehlt die Warmwassertrennung komplett, ist dies eine Auffälligkeit, die nach § 9 und § 12 HeizkostenV geprüft werden sollte.
Prüfhinweis zu § 12 HeizkostenV
Bei Auffälligkeiten zur Heizkostenverordnung kann § 12 HeizkostenV eine mögliche Prüfgrundlage sein; ob und welche Folge greift, ist im Einzelfall gesondert zu prüfen.
Prüfung sinnvoll bei:
- Keine verbrauchsabhängige Abrechnung (obwohl vorgeschrieben)
- Falsches Verhältnis Verbrauch/Fläche (nicht 50-70% / 30-50%)
- Warmwasserkosten nicht separat ausgewiesen
- Keine Verbrauchserfassungsgeräte installiert
- Keine monatlichen Verbrauchsinformationen (ab 2022)
Prüfhinweis:
Bei solchen Auffälligkeiten kann § 12 HeizkostenV als mögliche Prüfgrundlage relevant sein. Ob und welche Folge sich ergibt, hängt vom Einzelfall ab und sollte fachlich geprüft werden.
Neu seit 2022: Monatliche Verbrauchsinfo
Seit Januar 2022 kann § 6a HeizkostenV bei fernablesbaren Zählern monatliche Verbrauchsinformationen betreffen. Bitte prüfen Sie, ob die Angaben in Ihrem Fall vorliegen.
Die Info sollte geprüft werden auf:
- Aktueller Monatsverbrauch
- Vergleich zum Vormonat des Vorjahres
- Vergleich mit durchschnittlichem Nutzer
- Kostenangaben (falls verfügbar)
Achtung: Fehlt die monatliche Info, kann dies ebenfalls eine Prüfung nach § 12 HeizkostenV nahelegen – sprechen Sie ggf. mit einem Mieterverein.
Checkliste: Heizkosten prüfen
- Verbrauchsanteil mindestens 50%?
- Grundkostenanteil maximal 50%?
- Warmwasserkosten separat ausgewiesen?
- Verbrauchszähler/Heizkostenverteiler vorhanden?
- Berechnungsformel für Warmwassererwärmung korrekt?
- Brennstoffkosten nachvollziehbar?
- Betriebskosten der Heizung aufgelistet?
- Monatliche Verbrauchsinfo erhalten (ab 2022)?
Laden Sie Ihre Abrechnung hoch. Unsere KI prüft automatisch auf HeizkostenV-Auffälligkeiten und berechnet Ihr mögliches Prüfergebnis nach § 12 HeizkostenV.
Weiterführende Artikel
- Die 10 häufigsten Fehler – Alle typischen Fehler in Nebenkostenabrechnungen.
- Schritt-für-Schritt Anleitung – So prüfen Sie Ihre komplette Abrechnung.