Heizkostenabrechnung prüfen – HeizkostenV Guide
Heizkosten machen oft 50% oder mehr der Nebenkosten aus. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) enthält Vorgaben zur Aufteilung und Erfassung. Auffälligkeiten sind häufig – § 12 HeizkostenV kann eine mögliche Prüfgrundlage sein.
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50-70%
nach Verbrauch
30-50%
nach Wohnfläche
15%
Prüfhinweis nach § 12
Heizkostenabrechnung automatisch prüfen lassen
Unsere KI prüft speziell Ihre Heizkosten auf HeizkostenV-Auffälligkeiten. 50/70-Regel, CO2-Aufteilung & mehr.
Was ist die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt bundesweit, wie Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter verteilt werden müssen. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung.
Kern der Verordnung:
Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauchabgerechnet werden – nicht pauschal nach Fläche. Das soll zum Energiesparen motivieren.
Die 50/70-Regel: So müssen Heizkosten verteilt werden
Nach § 7 HeizkostenV müssen die Heizkosten in zwei Anteile aufgeteilt werden:
Verbrauchsanteil
50–70%
Nach Ihrem individuellen Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler)
Grundkostenanteil
30–50%
Nach Wohnfläche oder umbauten Raum – unabhängig vom Verbrauch
Sonderfall: 70% Verbrauchsanteil
Bei schlechter Wärmedämmung (ältere Gebäude) kann der Vermieter bis zu 70% nach Verbrauch abrechnen. Auch der Mieter kann dies verlangen, wenn die Gebäudehülle nicht den Mindestanforderungen entspricht.
Warmwasserkosten – separat abrechnen!
Warmwasserkosten müssen getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden. Auch hier gilt die Verteilung nach Verbrauch und Fläche.
Berechnung der Warmwasserkosten:
Bei zentraler Warmwasserbereitung ohne separaten Wärmezähler wird der Wärmeanteil für Warmwasser rechnerisch ermittelt:
💡 Tipp: Fehlt die Warmwassertrennung komplett, ist dies eine Auffälligkeit, die nach § 9 und § 12 HeizkostenV geprüft werden sollte.
Prüfhinweis zu § 12 HeizkostenV
Bei Auffälligkeiten zur Heizkostenverordnung kann § 12 HeizkostenV eine mögliche Prüfgrundlage sein; ob und welche Folge greift, ist im Einzelfall gesondert zu prüfen.
Prüfung sinnvoll bei:
- Keine verbrauchsabhängige Abrechnung (obwohl vorgeschrieben)
- Falsches Verhältnis Verbrauch/Fläche (nicht 50-70% / 30-50%)
- Warmwasserkosten nicht separat ausgewiesen
- Keine Verbrauchserfassungsgeräte installiert
- Keine monatlichen Verbrauchsinformationen (ab 2022)
Prüfhinweis:
Bei solchen Auffälligkeiten kann § 12 HeizkostenV als mögliche Prüfgrundlage relevant sein. Ob und welche Folge sich ergibt, hängt vom Einzelfall ab und sollte fachlich geprüft werden.
Neu seit 2022: Monatliche Verbrauchsinfo
Seit Januar 2022 kann § 6a HeizkostenV bei fernablesbaren Zählern monatliche Verbrauchsinformationen betreffen. Bitte prüfen Sie, ob die Angaben in Ihrem Fall vorliegen.
Die Info sollte geprüft werden auf:
- Aktueller Monatsverbrauch
- Vergleich zum Vormonat des Vorjahres
- Vergleich mit durchschnittlichem Nutzer
- Kostenangaben (falls verfügbar)
⚠️ Achtung: Fehlt die monatliche Info, kann dies ebenfalls eine Prüfung nach § 12 HeizkostenV nahelegen – sprechen Sie ggf. mit einem Mieterverein.
Checkliste: Heizkosten prüfen
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