Heizkosten
30. Januar 202512 Min Lesezeit

Heizkostenabrechnung prüfen – HeizkostenV Guide

Heizkosten machen oft 50% oder mehr der Nebenkosten aus. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt genau vor, wie sie abgerechnet werden müssen. Verstöße sind häufig – und berechtigen Sie zur 15%-Kürzung!

50-70%

nach Verbrauch

30-50%

nach Wohnfläche

15%

Kürzungsrecht bei Verstoß

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Was ist die Heizkostenverordnung?

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt bundesweit, wie Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter verteilt werden müssen. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung.

Kern der Verordnung:

Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauchabgerechnet werden – nicht pauschal nach Fläche. Das soll zum Energiesparen motivieren.

Die 50/70-Regel: So müssen Heizkosten verteilt werden

Nach § 7 HeizkostenV müssen die Heizkosten in zwei Anteile aufgeteilt werden:

Verbrauchsanteil

50–70%

Nach Ihrem individuellen Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler)

Grundkostenanteil

30–50%

Nach Wohnfläche oder umbauten Raum – unabhängig vom Verbrauch

Sonderfall: 70% Verbrauchsanteil

Bei schlechter Wärmedämmung (ältere Gebäude) kann der Vermieter bis zu 70% nach Verbrauch abrechnen. Auch der Mieter kann dies verlangen, wenn die Gebäudehülle nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Warmwasserkosten – separat abrechnen!

Warmwasserkosten müssen getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden. Auch hier gilt die Verteilung nach Verbrauch und Fläche.

Berechnung der Warmwasserkosten:

Bei zentraler Warmwasserbereitung ohne separaten Wärmezähler wird der Wärmeanteil für Warmwasser rechnerisch ermittelt:

Wärme (kWh) = 2,5 × Warmwasserverbrauch (m³) × (55°C - 10°C)

💡 Tipp: Fehlt die Warmwassertrennung komplett, ist dies ein Abrechnungsfehler, der zur Kürzung berechtigt!

Das 15% Kürzungsrecht (§ 12 HeizkostenV)

Verstößt der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung, haben Sie ein gesetzliches Kürzungsrecht von 15% auf die gesamten Heiz- und Warmwasserkosten!

Kürzung erlaubt bei:

  • Keine verbrauchsabhängige Abrechnung (obwohl vorgeschrieben)
  • Falsches Verhältnis Verbrauch/Fläche (nicht 50-70% / 30-50%)
  • Warmwasserkosten nicht separat ausgewiesen
  • Keine Verbrauchserfassungsgeräte installiert
  • Keine monatlichen Verbrauchsinformationen (ab 2022)

Rechenbeispiel:

Ihre Heizkosten: 1.200€
15% Kürzung: -180€
Sie zahlen nur: 1.020€

Neu seit 2022: Monatliche Verbrauchsinfo

Seit Januar 2022 müssen Vermieter bei fernablesbaren Zählern monatlichüber den Verbrauch informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 6a HeizkostenV.

Die Info muss enthalten:

  • Aktueller Monatsverbrauch
  • Vergleich zum Vormonat des Vorjahres
  • Vergleich mit durchschnittlichem Nutzer
  • Kostenangaben (falls verfügbar)

⚠️ Achtung: Fehlt die monatliche Info, kann dies ebenfalls eine Kürzung rechtfertigen – sprechen Sie ggf. mit einem Mieterverein.

Checkliste: Heizkosten prüfen

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Laden Sie Ihre Abrechnung hoch. Unsere KI prüft automatisch auf HeizkostenV-Verstöße und berechnet Ihr mögliches 15%-Kürzungsrecht.

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