Heizkostenabrechnung prüfen – HeizkostenV Guide
Heizkosten machen oft 50% oder mehr der Nebenkosten aus. Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt genau vor, wie sie abgerechnet werden müssen. Verstöße sind häufig – und berechtigen Sie zur 15%-Kürzung!
50-70%
nach Verbrauch
30-50%
nach Wohnfläche
15%
Kürzungsrecht bei Verstoß
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Was ist die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt bundesweit, wie Heiz- und Warmwasserkosten auf Mieter verteilt werden müssen. Sie gilt für alle Gebäude mit zentraler Heizung oder Warmwasserversorgung.
Kern der Verordnung:
Mindestens 50% der Heizkosten müssen nach tatsächlichem Verbrauchabgerechnet werden – nicht pauschal nach Fläche. Das soll zum Energiesparen motivieren.
Die 50/70-Regel: So müssen Heizkosten verteilt werden
Nach § 7 HeizkostenV müssen die Heizkosten in zwei Anteile aufgeteilt werden:
Verbrauchsanteil
50–70%
Nach Ihrem individuellen Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler)
Grundkostenanteil
30–50%
Nach Wohnfläche oder umbauten Raum – unabhängig vom Verbrauch
Sonderfall: 70% Verbrauchsanteil
Bei schlechter Wärmedämmung (ältere Gebäude) kann der Vermieter bis zu 70% nach Verbrauch abrechnen. Auch der Mieter kann dies verlangen, wenn die Gebäudehülle nicht den Mindestanforderungen entspricht.
Warmwasserkosten – separat abrechnen!
Warmwasserkosten müssen getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden. Auch hier gilt die Verteilung nach Verbrauch und Fläche.
Berechnung der Warmwasserkosten:
Bei zentraler Warmwasserbereitung ohne separaten Wärmezähler wird der Wärmeanteil für Warmwasser rechnerisch ermittelt:
💡 Tipp: Fehlt die Warmwassertrennung komplett, ist dies ein Abrechnungsfehler, der zur Kürzung berechtigt!
Das 15% Kürzungsrecht (§ 12 HeizkostenV)
Verstößt der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung, haben Sie ein gesetzliches Kürzungsrecht von 15% auf die gesamten Heiz- und Warmwasserkosten!
Kürzung erlaubt bei:
- Keine verbrauchsabhängige Abrechnung (obwohl vorgeschrieben)
- Falsches Verhältnis Verbrauch/Fläche (nicht 50-70% / 30-50%)
- Warmwasserkosten nicht separat ausgewiesen
- Keine Verbrauchserfassungsgeräte installiert
- Keine monatlichen Verbrauchsinformationen (ab 2022)
Rechenbeispiel:
Ihre Heizkosten: 1.200€
15% Kürzung: -180€
Sie zahlen nur: 1.020€
Neu seit 2022: Monatliche Verbrauchsinfo
Seit Januar 2022 müssen Vermieter bei fernablesbaren Zählern monatlichüber den Verbrauch informieren. Diese Pflicht ergibt sich aus § 6a HeizkostenV.
Die Info muss enthalten:
- Aktueller Monatsverbrauch
- Vergleich zum Vormonat des Vorjahres
- Vergleich mit durchschnittlichem Nutzer
- Kostenangaben (falls verfügbar)
⚠️ Achtung: Fehlt die monatliche Info, kann dies ebenfalls eine Kürzung rechtfertigen – sprechen Sie ggf. mit einem Mieterverein.
Checkliste: Heizkosten prüfen
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Laden Sie Ihre Abrechnung hoch. Unsere KI prüft automatisch auf HeizkostenV-Verstöße und berechnet Ihr mögliches 15%-Kürzungsrecht.
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