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Rechtsfrage

Darf der Vermieter Instandhaltungskosten auf Mieter umlegen?

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten. Ob eine einzelne Position korrekt angesetzt ist, zeigt der Blick auf Kostenart, vertragliche Umlagebasis und Beleglage. Die Prüfschritte dazu folgen unten.

KategorieKostenart Stand18. Juli 2026
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Warum sind Instandhaltungskosten grundsätzlich vom Vermieter zu tragen?

Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die dafür anfallenden Instandhaltungskosten gehören zu seinen Kernpflichten. § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV stellt zusätzlich klar, dass diese Kosten nicht zu den Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen zählen.

Wo liegt die Grenze zwischen im Prüfrahmen zu betrachtender Wartung und gesondert zu prüfender Instandhaltung?

Wartung umfasst regelmäßige Maßnahmen zur Funktionserhaltung, etwa die jährliche Heizungswartung oder die Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen. Instandhaltung und Instandsetzung betreffen dagegen die Beseitigung von Verschleiß, Defekten oder alterungsbedingten Schäden. Letztere sind gesondert zu prüfende Kosten und sind gesondert zu prüfen.

Kann der Vermieter mit einer Klausel im Mietvertrag Instandhaltungskosten auf den Mieter übertragen?

Bei Wohnraummietverhältnissen sind Klauseln, die Instandhaltungskosten pauschal auf den Mieter überfachlich prüfen, in der Regel auffällig. Lediglich Kleinreparaturklauseln sind unter engen Voraussetzungen zulässig, wenn sie eine Obergrenze pro Einzelfall und eine jährliche Gesamtobergrenze enthalten. Die allgemeine Instandhaltung bleibt Vermietersache.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 18. Juli 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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