Kostenart-Aspekt

Wäschepflege: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Wäschepflegekosten berechnen sich aus Betriebsstrom und Wasserverbrauch der Gemeinschaftsgeräte zuzüglich Wartungskosten, abzüglich etwaiger Münzerlöse. Diese Position fällt nur an, wenn eine gemeinschaftliche Waschküche vorhanden ist.

Veröffentlicht am 2. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartWäschepflege
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Wäschepflegekosten umfassen Strom, Wasser und Wartung der Gemeinschaftsgeräte abzüglich Münzerlöse.

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Rechtsrahmen zu Einrichtungen für Wäschepflege

Rechtsgrundlage

Laufender Betrieb gemeinschaftlicher Wäscheeinrichtungen ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 16 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Geräteanschaffung und große Reparaturen.

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Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen

Rechenbeispiel

Häufigster Fehler ist die Nichtberücksichtigung von Münzerlösen bei der Kostenberechnung. Wenn Mieter pro Waschgang bezahlen, deckt dieser Betrag bereits Strom und Wasser ab. Werden diese Verbrauchskosten zusätzlich über die Nebenkosten umgelegt, liegt eine unzulässige Doppelabrechnung vor. Ebenso problematisch ist die Einbeziehung von Anschaffungskosten für neue Waschmaschinen oder Trockner.

Prüfpfad in der Praxis

Stellen Sie zunächst fest, ob eine Gemeinschaftswaschküche im Gebäude tatsächlich vorhanden ist und allen Mietern zur Verfügung steht. Prüfen Sie, ob die abgerechneten Kosten ausschließlich Betriebsstrom, Wasserverbrauch und Gerätewartung betreffen und keine Geräteneuanschaffungen oder größere Reparaturen enthalten. Kontrollieren Sie, ob bei münzbetriebenen Waschmaschinen eine Doppelbelastung vorliegt, indem dieselben Strom- und Wasserkosten sowohl über den Münzeinwurf als auch über die Nebenkosten berechnet werden. Gleichen Sie die Münzerlöse gegen die Betriebskosten ab, da Einnahmen aus dem Münzbetrieb die umlagefähigen Kosten reduzieren müssen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 16 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 16 BetrKV: Einrichtungen für Wäschepflege: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Einrichtungen für Wäschepflege (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

27336.50 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 27336.50 EUR / 950 m2 = 28.78 EUR pro m2
  2. 28.78 EUR x 78 m2 = 2244.84 EUR Jahresanteil
  3. 2244.84 EUR / 12 = 187.07 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2244.84 EUR (monatlich 187.07 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Listen Sie alle Münzerlöse oder Chipkarteneinnahmen des Abrechnungszeitraums auf und ziehen Sie diese von den Gesamtbetriebskosten der Waschküche ab, bevor Sie den umlagefähigen Betrag ermitteln.

  • Prüfen, ob die abgerechneten Kosten nur Betriebsstrom, Wasser und Wartung umfassen.
  • Münzerlöse oder Chipkarteneinnahmen identifizieren und von den Gesamtkosten abziehen.
  • Kontrollieren, ob Geräteneuanschaffungen fälschlich als Betriebskosten verbucht wurden.
  • Ergebnis je Quadratmeter mit dem Durchschnitt von 0,02–0,05 EUR/m²/Monat vergleichen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV