Schornsteinreinigung: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt
Schornsteinreinigungskosten setzen sich aus den Kehrgebühren, den Überprüfungsgebühren und gegebenenfalls der Immissionsschutzmessung zusammen. Alle drei Positionen sind als laufende Betriebskosten nach § 2 Nr. 12 BetrKV umlagefähig, sofern sie auf wiederkehrenden gesetzlichen Pflichten beruhen.
Veröffentlicht am 27. März 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Kehr-, Überprüfungs- und Messkosten des Schornsteinfegers werden summiert und nach Wohnfläche auf die Mieter verteilt.
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Rechtsrahmen zu Schornsteinreinigung
Rechtsgrundlage
Kehr- und Messkosten sind umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 12 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Schornsteinsanierung und bauliche Erneuerung.
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Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen
Rechenbeispiel
Der häufigste Fehler ist die Einrechnung der Feuerstättenschau, die nur alle sieben Jahre stattfindet und als anlassbezogene Überprüfung nicht zu den laufenden Betriebskosten zählt. Ebenso sind Mängelbeseitigungen oder Schornsteinsanierungen, die der Schornsteinfeger anordnet, keine umlagefähigen Positionen. Prüfen Sie auf der Rechnung, ob die abgerechneten Kehrtermine mit dem Feuerstättenbescheid übereinstimmen. Mehr Kehrgänge als vorgeschrieben deuten auf einen Abrechnungsfehler oder nicht umlagefähige Sonderleistungen hin.
Prüfpfad in der Praxis
Prüfen Sie zunächst die Rechnung des Bezirksschornsteinfegers auf Vollständigkeit und ordnen Sie die Einzelpositionen den Kategorien Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung zu. Trennen Sie Kosten der Feuerstättenschau (alle 7 Jahre, nicht umlagefähig) von den regelmäßigen Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Kontrollieren Sie, ob die Kehrtermine dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Intervall entsprechen und keine zusätzlichen, nicht vorgeschriebenen Arbeiten eingeflossen sind. Stellen Sie sicher, dass Schornsteinsanierungs- oder Ausbesserungskosten nicht als laufende Betriebskosten abgerechnet wurden.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 12 BetrKV: Schornsteinreinigung: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Schornsteinreinigung (Berechnung mit Beispiel)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
32138.03 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 32138.03 EUR / 950 m2 = 33.83 EUR pro m2
- 33.83 EUR x 78 m2 = 2638.74 EUR Jahresanteil
- 2638.74 EUR / 12 = 219.90 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 2638.74 EUR (monatlich 219.90 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Verlangen Sie Einsicht in den Feuerstättenbescheid, um die vorgeschriebene Anzahl der Kehrgänge und Überprüfungen mit der Rechnung abzugleichen.
- Schornsteinfegerrechnung in Kehrgebühren, Überprüfungsgebühren und Immissionsschutzmessung aufschlüsseln.
- Kosten der Feuerstättenschau identifizieren und als nicht umlagefähig herausrechnen.
- Anzahl der Kehrgänge mit dem Feuerstättenbescheid abgleichen.
- Gesamtsumme der umlagefähigen Kosten nach Wohnfläche verteilen und den eigenen Anteil nachrechnen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV