Kostenart-Aspekt

Hauswart: Durchschnitt pro m² verständlich erklärt

Die umlagefähigen Hauswartkosten bewegen sich nach Abzug der nicht umlagefähigen Anteile typischerweise zwischen 0,20 und 0,30 EUR pro Quadratmeter und Monat. Die Bruttowerte liegen vor der Bereinigung entsprechend höher.

Veröffentlicht am 17. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartHauswart
AspektDurchschnitt Pro Qm
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Umlagefähige Hauswartkosten betragen im Durchschnitt 0,20 bis 0,30 EUR pro Quadratmeter monatlich.

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Rechtsrahmen zu Hauswart

Rechtsgrundlage

Laufende Hauswarttätigkeit ist nur anteilig umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 14 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Verwaltung, Instandhaltung und Reparaturarbeiten.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Durchschnitt pro m2: typische Fehlerquellen

Der Durchschnittswert bezieht sich auf den bereits bereinigten Betrag nach Abzug von Verwaltungs- und Reparaturanteilen. Liegt Ihre Abrechnung deutlich darüber, ist entweder der Verwaltungsabzug zu niedrig angesetzt oder es wurden Reparaturleistungen nicht herausgerechnet. In Objekten mit umfangreichem Hauswartservice, etwa inklusive täglicher Reinigung und Gartenpflege, können die Gesamtkosten höher ausfallen. Dann ist jedoch zu prüfen, ob Doppelberechnungen mit separaten Reinigungs- oder Gartenpflegepositionen vorliegen.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie den Hauswartvertrag und alle zugehörigen Rechnungen auf den konkreten Leistungsumfang. Rechnen Sie den nicht umlagefähigen Verwaltungsanteil heraus, der erfahrungsgemäß bei 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten liegt. Identifizieren Sie Reparaturarbeiten im Leistungsverzeichnis und ziehen Sie diese ebenfalls ab, da Instandhaltung nicht auf Mieter umgelegt werden darf. Schließen Sie Doppelberechnungen mit Nr. 9 (Gebäudereinigung) und Nr. 10 (Gartenpflege) aus, indem Sie prüfen, ob der Hauswart diese Tätigkeiten zusätzlich zu externen Dienstleistern ausführt. Vergleichen Sie den verbleibenden umlagefähigen Betrag mit dem Vorjahr und dem Durchschnitt.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 14 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 14 BetrKV: Hauswart: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Hauswart (Durchschnitt pro m2)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

39670.88 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 39670.88 EUR / 950 m2 = 41.76 EUR pro m2
  2. 41.76 EUR x 78 m2 = 3257.28 EUR Jahresanteil
  3. 3257.28 EUR / 12 = 271.44 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 3257.28 EUR (monatlich 271.44 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Berechnen Sie sowohl den Brutto- als auch den Nettowert pro Quadratmeter, um die Angemessenheit des Verwaltungsabzugs beurteilen zu können.

  • Umlagefähige Hauswartkosten pro Quadratmeter berechnen und mit dem Durchschnitt von 0,20-0,30 EUR abgleichen.
  • Prüfen, ob der Verwaltungsabzug mindestens 20 Prozent der Bruttosumme beträgt.
  • Auf Doppelberechnungen mit separaten Reinigungs- oder Gartenpflegepositionen achten.
  • Bei auffällig hohen Werten detaillierte Belegeinsicht und Aufschlüsselung verlangen.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV