Kostenart-Aspekt

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Wenn grundsteuer in Ihrer Nebenkostenabrechnung auffällig hoch wirkt, sollten Sie den Betrag mit den ueblichen Richtwerten, den Belegen und dem vereinbarten Verteilerschlüssel abgleichen. Auf dieser Seite sehen Sie, welche Auffälligkeiten bei grundsteuer besonders häufig sind und welche Schritte Mieter jetzt sinnvoll einleiten können.

Veröffentlicht am 14. Mai 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartGrundsteuer
AspektZu hoch? Was tun
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Vergleichen Sie grundsteuer mit dem Richtwert von 0.18 EUR pro m² und Monat, prüfen Sie Belege und Schlüssel und lassen Sie auffällige Abweichungen direkt gegenprüfen.

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Wie hoch grundsteuer im Durchschnitt ausfallen

Der Richtwert für Grundsteuer liegt laut Betriebskostenspiegel bei etwa 0.18 EUR pro m² und Monat. Je nach Objekt sind Werte zwischen 0.10 und 0.30 EUR pro m² möglich. Deutlich hoehere Betraege sind ein klares Signal für Belegeinsicht, Vorjahresvergleich und eine genaue Kontrolle des Verteilerschlüssels.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Auffälligkeiten prüfen lassenNebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Häufige Auffälligkeiten bei Grundsteuer

Grundsteuer für gewerblich genutzte Flächen auf Wohnmieter umlegen: Wird ein Gebäude gemischt genutzt (Wohnen und Gewerbe), muss die Grundsteuer anteilig aufgeteilt werden. Der auf gewerbliche Flächen entfallende Anteil sollte bei Wohnmietern gesondert fachlich geprüft werden, da Gewerbemieter in der Regel einen höheren Grundsteueranteil fachlich prüfen. Praxistipp: Trennen Sie die Grundsteuer nach Nutzungsart auf. Berechnen Sie den Wohnanteil anhand der jeweiligen Flächenverhältnisse und legen Sie nur diesen auf die Wohnmieter um. Grundsteuernachzahlungen für mehrere Jahre in einer Abrechnung zusammenfassen: Fordert die Gemeinde Grundsteuer für vergangene Jahre nach, sollte die periodengerechte Zuordnung besonders geprüft werden. Jede Betriebskostenabrechnung sollte sich auf den jeweiligen Abrechnungszeitraum beziehen. Praxistipp: Ordnen Sie Grundsteuernachzahlungen dem jeweiligen Abrechnungszeitraum zu, für den sie anfallen. Gegebenenfalls müssen bereits abgerechnete Perioden korrigiert werden. Keine Anpassung nach der Grundsteuerreform 2025: Mit der Grundsteuerreform haben sich die Bemessungsgrundlagen geändert. Vermieter, die weiterhin die alten Werte verwenden oder die neuen Bescheide nicht berücksichtigen, rechnen falsch ab. Praxistipp: Prüfen Sie den aktuellen Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde und verwenden Sie die ab 2025 gültigen Beträge. Informieren Sie Ihre Mieter transparent über etwaige Änderungen.

Was Mieter jetzt konkret tun können

Möglicher Normbezug

Bitten Sie bei Bedarf um Belegeinsicht, gleichen Sie den Verteilerschlüssel mit dem Mietvertrag ab und dokumentieren Sie jede Auffälligkeit mit Betrag und Position. Bei grundsteuer sollten Sie besonders prüfen, ob Leistungsinhalt, Vertragsbezug und Belege zusammenpassen oder ob Reparaturen, Verwaltungsanteile oder andere gesondert zu prüfende Bestandteile enthalten sind. § 556 Abs. 3 BGB nennt eine 12-Monats-Frist als möglichen Orientierungspunkt; Zugang, Fristbeginn und Ausnahmen sollten eigenständig oder fachlich geprüft werden.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 1 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 1 BetrKV: Grundsteuer: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Vergleichen Sie den in der Abrechnung angesetzten Grundsteuerbetrag mit dem aktuellen Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Bei Abweichungen nach der Reform 2025 sollte der neue Bescheid nachvollziehbar vorliegen.

  • Grundsteuerbescheid der Gemeinde anfordern und die Beträge mit der Abrechnung abgleichen.
  • Prüfen, ob nach der Grundsteuerreform 2025 noch der alte Hebesatz verwendet wird.
  • Verteilerschlüssel kontrollieren: Wohnfläche ist der Regelfall nach § 556a BGB, Miteigentumsanteile nur bei WEG-Beschluss.
  • Säumniszuschläge und Nachforderungszinsen identifizieren und als gesondert zu prüfen markieren.

Häufige Fragen

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