Beleuchtung: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt
Die Beleuchtungskosten berechnen sich aus dem Stromverbrauch des Allgemeinstromzählers multipliziert mit dem Kilowattstundenpreis. Die Verteilung auf die Mieter erfolgt anschließend in der Regel nach Wohnfläche.
Kurzantwort
Allgemeinstrom-Verbrauch mal kWh-Preis ergibt die Gesamtkosten, die nach Wohnfläche verteilt werden.
Beleuchtung direkt im Abrechnungsfall prüfen
Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.
Rechtsrahmen zu Beleuchtung
Möglicher Normbezug
Allgemeinstrom für Gemeinschaftsflächen kann ein Kostenart im Prüfrahmen sein. Kernnorm ist § 2 Nr. 11 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Neuinstallation und Erweiterung von Anlagen.
Berechnung mit Beispiel: typische Auffälligkeitenquellen
Möglicher Normbezug
Für die Berechnung der Beleuchtungskosten benötigt der Vermieter den Zählerstand des Allgemeinstromzählers zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie den geltenden Stromtarif. Der Verbrauch in Kilowattstunden wird mit dem Arbeitspreis multipliziert, zuzüglich des anteiligen Grundpreises des Zählers. Ein typischer Prüfpunkt ist die Einbeziehung von Strom für den Aufzug oder die Heizungsanlage, der jeweils gesondert abzurechnen ist. Bei Gebäuden mit mehreren Allgemeinstromzählern muss jeder Zähler dem richtigen Gebäudeteil zugeordnet werden.
Prüfpfad in der Praxis
Möglicher Normbezug
Bitten Sie um die Versorgerrechnung für den Allgemeinstromzähler an und vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Verbrauch und Betrag mit den in der Abrechnung angesetzten Kosten. Stellen Sie sicher, dass nur der Strom für die Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen (Treppenhaus, Hausflur, Außenbeleuchtung) erfasst ist und kein Verwaltungsstrom, Aufzugsstrom oder Strom einzelner Mieteinheiten eingerechnet wurde. Prüfen Sie bei mehreren Allgemeinstromzählern, ob die Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudeteilen korrekt ist. Kontrollieren Sie abschließend den Abrechnungszeitraum der Stromrechnung gegen den Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung und stellen Sie sicher, dass periodengerecht abgegrenzt wurde.
Rechenbeispiel Beleuchtung (Berechnung mit Beispiel)
- Objekt
- Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
- Gesamtkostenposition
- 10120.72 EUR
- Gesamtwohnfläche
- 950 m2
- Wohnfläche der Einheit
- 78 m2
- 10120.72 EUR / 950 m2 = 10.65 EUR pro m2
- 10.65 EUR x 78 m2 = 830.70 EUR Jahresanteil
- 830.70 EUR / 12 = 69.23 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 830.70 EUR (monatlich 69.23 EUR).
Praxis-Tipp
Prüfen Sie anhand der Stromrechnung, ob der Allgemeinstromzähler tatsächlich nur die Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen erfasst und nicht zusätzlich Aufzug oder Heizungspumpe.
Nächste Schritte
- Stromrechnung des Versorgers für den Allgemeinstromzähler anfordern.
- Zählerstand-Differenz und kWh-Preis nachrechnen und mit der Abrechnung vergleichen.
- Sicherstellen, dass Aufzugsstrom und Heizungsstrom separat erfasst werden.
- Eigenen Wohnflächenanteil an den Gesamtbeleuchtungskosten berechnen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 11 BetrKV
§ 556a BGB
In Ihrer Abrechnung prüfen
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Häufige Fragen
Welcher Fehler ist bei Beleuchtung im Aspekt Berechnung mit Beispiel am häufigsten?
Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.
Welche Norm ist für Beleuchtung hier zentral?
§ 2 Nr. 11 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.
Wie gehe ich bei strittigen Beleuchtung-Positionen vor?
Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.
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Jetzt prüfenStand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.