Kostenart-Aspekt

Beleuchtung: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Beleuchtungskosten berechnen sich aus dem Stromverbrauch des Allgemeinstromzählers multipliziert mit dem Kilowattstundenpreis. Die Verteilung auf die Mieter erfolgt anschließend in der Regel nach Wohnfläche.

Veröffentlicht am 25. Februar 2026 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartBeleuchtung
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Allgemeinstrom-Verbrauch mal kWh-Preis ergibt die Gesamtkosten, die nach Wohnfläche verteilt werden.

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Rechtsrahmen zu Beleuchtung

Rechtsgrundlage

Allgemeinstrom für Gemeinschaftsflächen ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 11 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Neuinstallation und Erweiterung von Anlagen.

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Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen

Rechenbeispiel

Für die Berechnung der Beleuchtungskosten benötigt der Vermieter den Zählerstand des Allgemeinstromzählers zu Beginn und Ende des Abrechnungszeitraums sowie den geltenden Stromtarif. Der Verbrauch in Kilowattstunden wird mit dem Arbeitspreis multipliziert, zuzüglich des anteiligen Grundpreises des Zählers. Ein typischer Fehler ist die Einbeziehung von Strom für den Aufzug oder die Heizungsanlage, der jeweils gesondert abzurechnen ist. Bei Gebäuden mit mehreren Allgemeinstromzählern muss jeder Zähler dem richtigen Gebäudeteil zugeordnet werden.

Prüfpfad in der Praxis

Fordern Sie die Versorgerrechnung für den Allgemeinstromzähler an und vergleichen Sie den dort ausgewiesenen Verbrauch und Betrag mit den in der Abrechnung angesetzten Kosten. Stellen Sie sicher, dass nur der Strom für die Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen (Treppenhaus, Hausflur, Außenbeleuchtung) erfasst ist und kein Verwaltungsstrom, Aufzugsstrom oder Strom einzelner Mieteinheiten eingerechnet wurde. Prüfen Sie bei mehreren Allgemeinstromzählern, ob die Zuordnung zu den jeweiligen Gebäudeteilen korrekt ist. Kontrollieren Sie abschließend den Abrechnungszeitraum der Stromrechnung gegen den Abrechnungszeitraum der Nebenkostenabrechnung und stellen Sie sicher, dass periodengerecht abgegrenzt wurde.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 11 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 11 BetrKV: Beleuchtung: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Beleuchtung (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

10120.72 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 10120.72 EUR / 950 m2 = 10.65 EUR pro m2
  2. 10.65 EUR x 78 m2 = 830.70 EUR Jahresanteil
  3. 830.70 EUR / 12 = 69.23 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 830.70 EUR (monatlich 69.23 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Prüfen Sie anhand der Stromrechnung, ob der Allgemeinstromzähler tatsächlich nur die Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen erfasst und nicht zusätzlich Aufzug oder Heizungspumpe.

  • Stromrechnung des Versorgers für den Allgemeinstromzähler anfordern.
  • Zählerstand-Differenz und kWh-Preis nachrechnen und mit der Abrechnung vergleichen.
  • Sicherstellen, dass Aufzugsstrom und Heizungsstrom separat erfasst werden.
  • Eigenen Wohnflächenanteil an den Gesamtbeleuchtungskosten berechnen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV