Aufzug: Mieterwechsel verständlich erklärt
Bei einem Mieterwechsel werden die Aufzugskosten zeitanteilig auf die jeweiligen Mietparteien aufgeteilt. Da Aufzugskosten pauschal anfallen und nicht verbrauchsabhängig sind, erfolgt die Aufteilung nach Kalendertagen innerhalb des Abrechnungszeitraums.
Veröffentlicht am 17. Mai 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026
Kurzantwort
Aufzugskosten werden bei Mieterwechsel tagesgenau auf alten und neuen Mieter aufgeteilt.
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Rechtsrahmen zu Aufzug
Rechtsgrundlage
Laufender Aufzugsbetrieb ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 7 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Modernisierung, Erneuerung und Reparaturanteile.
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Mieterwechsel: typische Fehlerquellen
Die häufigste Fehlerquelle bei Mieterwechsel ist eine fehlende oder falsche zeitanteilige Berechnung. Wird dem neuen Mieter der volle Jahresbetrag berechnet, obwohl er erst unterjährig eingezogen ist, liegt ein Abrechnungsfehler vor. Der Vermieter muss zwei Teilabrechnungen erstellen, in denen der Kostenanteil jeweils tagesgenau zugeordnet ist.
Prüfpfad in der Praxis
Prüfen Sie zunächst den Wartungsvertrag: Liegt ein Vollwartungsvertrag vor, muss der Reparaturanteil herausgerechnet werden, da nur der Wartungsanteil umlagefähig ist. Kontrollieren Sie, ob Reparaturkosten (z. B. Seilwechsel, Steuerungsreparatur) fälschlich als Betriebskosten ausgewiesen sind. Identifizieren Sie TÜV-Prüfung und Notrufanlage als gesonderte Positionen und gleichen Sie die Beträge mit den Originalrechnungen ab. Klären Sie anhand des Mietvertrags, ob Erdgeschoss-Mieter in die Umlage einbezogen sind oder ob individuelle Ausnahmen bestehen.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 7 BetrKV: Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
Rechenbeispiel Aufzug (Mieterwechsel)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
13561.34 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m2
Wohnfläche der Einheit
78 m2
- 13561.34 EUR / 950 m2 = 14.28 EUR pro m2
- 14.28 EUR x 78 m2 = 1113.84 EUR Jahresanteil
- 1113.84 EUR / 12 = 92.82 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1113.84 EUR (monatlich 92.82 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Halten Sie den exakten Übergabetag im Übergabeprotokoll fest. Dieser Stichtag bestimmt die tagesgenaue Aufteilung der Aufzugskosten zwischen altem und neuem Mieter.
- Übergabedatum feststellen und die Anzahl der Miettage je Partei berechnen.
- Gesamtkosten durch 365 Tage teilen und mit den jeweiligen Miettagen multiplizieren.
- Prüfen, ob der Vermieter für beide Mietparteien separate Abrechnungen erstellt hat.
- Bei fehlerhafter Zuordnung den Vermieter schriftlich unter Angabe des korrekten Stichtags auffordern.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV