Aufzug: Mieterwechsel verständlich erklärt
Bei einem Mieterwechsel werden die Aufzugskosten zeitanteilig auf die jeweiligen Mietparteien aufgeteilt. Da Aufzugskosten pauschal anfallen und nicht verbrauchsabhängig sind, erfolgt die Aufteilung nach Kalendertagen innerhalb des Abrechnungszeitraums.
Kurzantwort
Aufzugskosten werden bei Mieterwechsel tagesgenau auf alten und neuen Mieter aufgeteilt.
Aufzug direkt im Abrechnungsfall prüfen
Nutzen Sie den Aspekt-Check als Leitfaden und wechseln Sie danach in die vollständige Abrechnungsanalyse.
Rechtsrahmen zu Aufzug
Möglicher Normbezug
Laufender Aufzugsbetrieb kann ein Kostenart im Prüfrahmen sein. Kernnorm ist § 2 Nr. 7 BetrKV. Prüfungsbedürftig sind Modernisierung, Erneuerung und Reparaturanteile.
Mieterwechsel: typische Auffälligkeitenquellen
Möglicher Normbezug
Ein häufiger Prüfpunkt bei Mieterwechsel ist eine fehlende oder falsche zeitanteilige Berechnung. Wird dem neuen Mieter der volle Jahresbetrag berechnet, obwohl er erst unterjährig eingezogen ist, liegt ein eine Auffälligkeit vor. Es sollte zwei Teilabrechnungen erstellen, in denen der Kostenanteil jeweils tagesgenau zugeordnet ist.
Prüfpfad in der Praxis
Möglicher Normbezug
Prüfen Sie zunächst den Wartungsvertrag: Liegt ein Vollwartungsvertrag vor, sollte der Reparaturanteil gesondert geprüft und rechnerisch getrennt werden, da nur der Wartungsanteil im Prüfrahmen zu betrachten ist. Kontrollieren Sie, ob Reparaturkosten (z. B. Seilwechsel, Steuerungsreparatur) fälschlich als Betriebskosten ausgewiesen sind. Identifizieren Sie TÜV-Prüfung und Notrufanlage als gesonderte Positionen und gleichen Sie die Beträge mit den Originalrechnungen ab. Klären Sie anhand des Mietvertrags, ob Erdgeschoss-Mieter in die Umlage einbezogen sind oder ob individuelle Ausnahmen bestehen.
Rechenbeispiel Aufzug (Mieterwechsel)
- Objekt
- Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
- Gesamtkostenposition
- 13561.34 EUR
- Gesamtwohnfläche
- 950 m2
- Wohnfläche der Einheit
- 78 m2
- 13561.34 EUR / 950 m2 = 14.28 EUR pro m2
- 14.28 EUR x 78 m2 = 1113.84 EUR Jahresanteil
- 1113.84 EUR / 12 = 92.82 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 1113.84 EUR (monatlich 92.82 EUR).
Praxis-Tipp
Halten Sie den exakten Übergabetag im Übergabeprotokoll fest. Dieser Stichtag bestimmt die tagesgenaue Aufteilung der Aufzugskosten zwischen altem und neuem Mieter.
Nächste Schritte
- Übergabedatum feststellen und die Anzahl der Miettage je Partei berechnen.
- Gesamtkosten durch 365 Tage teilen und mit den jeweiligen Miettagen multiplizieren.
- Prüfen, ob der Vermieter für beide Mietparteien separate Abrechnungen erstellt hat.
- Bei auffälliger Zuordnung den Vermieter schriftlich unter Angabe des korrekten Stichtags um Erläuterung bitten.
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 556a BGB
In Ihrer Abrechnung prüfen
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Häufige Fragen
Welcher Fehler ist bei Aufzug im Aspekt Mieterwechsel am häufigsten?
Am häufigsten sind Schlüssel- und Abgrenzungsfehler: Entweder wird der falsche Maßstab genutzt oder gesondert zu prüfende Teilkosten werden nicht getrennt.
Welche Norm ist für Aufzug hier zentral?
§ 2 Nr. 7 BetrKV ist die Kernnorm. Ergaenzend gelten § 556 BGB und § 556a BGB; bei Heizkosten zusaetzlich die HeizkostenV.
Wie gehe ich bei strittigen Aufzug-Positionen vor?
Zuerst Summen und Schlüssel prüfen, dann Belege einsehen, anschließend mögliche Norm- und Belegbezüge dokumentieren und konkret bezifferte Klärungspunkte formulieren.
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Jetzt prüfenStand: 2026-03-14. Inhalt zur Orientierung, keine Rechtsberatung.