Kostenart-Aspekt

Aufzug: Berechnung mit Beispiel verständlich erklärt

Die Berechnung der Aufzugskosten setzt sich aus mehreren Einzelpositionen zusammen: Wartung, Betriebsstrom, TÜV-Prüfung und Notrufbereitschaft. Entscheidend ist die saubere Trennung zwischen umlagefähigen Betriebskosten und nicht umlagefähigen Reparaturen, insbesondere bei Vollwartungsverträgen.

Veröffentlicht am 1. Dezember 2025 · Zuletzt aktualisiert am 14. März 2026

KostenartAufzug
AspektBerechnung Beispiel
Datenstand2026-03-14

Kurzantwort

Aufzugskosten setzen sich aus Wartung, Betriebsstrom, TÜV und Notruf zusammen und werden meist nach Wohnfläche verteilt.

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Rechtsrahmen zu Aufzug

Rechtsgrundlage

Laufender Aufzugsbetrieb ist umlagefähig. Kernnorm ist § 2 Nr. 7 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Modernisierung, Erneuerung und Reparaturanteile.

Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassendirekt hier starten.

Berechnung mit Beispiel: typische Fehlerquellen

Rechenbeispiel

Häufigste Fehlerquelle ist die ungekürzte Umlage eines Vollwartungsvertrags. Enthält dieser auch Reparaturleistungen, muss der Reparaturanteil abgezogen werden. Ohne Aufschlüsselung durch den Aufzugservice wird ein pauschaler Abzug von 20 bis 50 Prozent angesetzt. Zudem fehlt in manchen Abrechnungen die Position Notrufbereitschaft, obwohl sie als Betriebskosten umlagefähig ist.

Prüfpfad in der Praxis

Prüfen Sie zunächst den Wartungsvertrag: Liegt ein Vollwartungsvertrag vor, muss der Reparaturanteil herausgerechnet werden, da nur der Wartungsanteil umlagefähig ist. Kontrollieren Sie, ob Reparaturkosten (z. B. Seilwechsel, Steuerungsreparatur) fälschlich als Betriebskosten ausgewiesen sind. Identifizieren Sie TÜV-Prüfung und Notrufanlage als gesonderte Positionen und gleichen Sie die Beträge mit den Originalrechnungen ab. Klären Sie anhand des Mietvertrags, ob Erdgeschoss-Mieter in die Umlage einbezogen sind oder ob individuelle Ausnahmen bestehen.

Rechtsgrundlage

§ 2 Nr. 7 BetrKV
§ 556a BGB

§ 2 Nr. 7 BetrKV: Aufzug: zentrale Kostenart nach BetrKV.

§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.

Rechenbeispiel Aufzug (Berechnung mit Beispiel)

Objekt

Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten

Gesamtkostenposition

6677.59 EUR

Gesamtwohnfläche

950 m2

Wohnfläche der Einheit

78 m2

  1. 6677.59 EUR / 950 m2 = 7.03 EUR pro m2
  2. 7.03 EUR x 78 m2 = 548.34 EUR Jahresanteil
  3. 548.34 EUR / 12 = 45.70 EUR monatlicher Richtwert
  4. Abweichungen zum Vorjahr sollten mit Belegen und Verteilerschlüssel begründet werden.

Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 548.34 EUR (monatlich 45.70 EUR).

Praxis-Tipp und nächste Schritte

Praxis-Tipp

Fordern Sie beim Aufzugservice eine Rechnung an, die Wartung und Reparatur getrennt ausweist. So vermeiden Sie Streit über den abzuziehenden Reparaturanteil.

  • Wartungsvertrag auf Voll- oder Teilwartung prüfen und Reparaturanteil identifizieren.
  • TÜV-Prüfungsrechnung und Notrufbereitschaftskosten als separate Positionen abgleichen.
  • Betriebsstromkosten des Aufzugs gegen den Einzelzähler oder die Schätzung verifizieren.
  • Ergebnis je Quadratmeter mit dem Durchschnittswert von 0,15–0,25 EUR/m²/Monat vergleichen.

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV