Gemeinschaftsantenne/Breitband: Häufige Fehler verständlich erklärt
Diese Seite zeigt, wie Sie Gemeinschaftsantenne/Breitband im Aspekt „Häufige Fehler“ rechtlich und rechnerisch einordnen. Ziel ist eine prüffähige Abrechnung mit klarer Trennung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen.
Kurzantwort
Gemeinschaftsantenne/Breitband: Der Aspekt „Häufige Fehler“ ist rechtssicher umsetzbar, wenn Umlagefähigkeit, Verteilerschlüssel und Beleglage konsistent geprüft werden.
Rechtsrahmen zu Gemeinschaftsantenne/Breitband
Rechtsgrundlage
Seit 01.07.2024 sind laufende Kabel-Programmkosten regelmäßig nicht mehr umlagefähig; verbleiben können technische Betriebsanteile. Kernnorm ist § 2 Nr. 15 BetrKV. Nicht umlagefähig sind Programmkosten/Kabelanschlussentgelte nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
Tipp: Sie können Ihre Nebenkostenabrechnung kostenlos auf Fehler prüfen lassen — direkt hier starten.
Häufige Fehler: typische Fehlerquellen
Typische Fehler sind falsche Schlüssel, fehlende Herausrechnung nicht umlagefähiger Anteile und unvollstaendige Belegdokumentation.
Prüfpfad in der Praxis
Empfohlene Reihenfolge: Starten Sie mit dem Summenabgleich, prüfen Sie danach den Verteilerschlüssel (maßgeblicher Verteilungsmaßstab laut Vereinbarung). Anschließend bewerten Sie die materielle Zulässigkeit und dokumentieren die Fristen (12 Monate Abrechnung, 12 Monate Einwendung).
Rechtsgrundlage
§ 2 Nr. 15 BetrKV: Gemeinschaftsantenne/Breitband: zentrale Kostenart nach BetrKV.
§ 556a BGB: Verteilungsmaßstab richtet sich nach Vereinbarung, sonst regelmäßig Wohnfläche.
TKG (Wegfall Nebenkostenprivileg seit 01.07.2024): Laufende Kabel-Programmkosten sind seitdem regelmäßig nicht mehr umlagefähig.
Rechenbeispiel Gemeinschaftsantenne/Breitband (Häufige Fehler)
Objekt
Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten
Gesamtkostenposition
2886.00 EUR
Gesamtwohnfläche
950 m²
Wohnfläche der Einheit
78 m²
- 2886.00 EUR / 950 m² = 3.04 EUR pro m²
- 3.04 EUR x 78 m² = 237.12 EUR Jahresanteil
- 237.12 EUR / 12 = 19.76 EUR monatlicher Richtwert
- Abweichungen zum Vorjahr sollten Sie mit Belegen, Umlageklausel und Verteilerschlüssel nachvollziehbar begründen.
Im Beispiel liegt der rechnerische Jahresanteil bei 237.12 EUR (monatlich 19.76 EUR).
Praxis-Tipp und nächste Schritte
Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie bei Gemeinschaftsantenne/Breitband jede Auffälligkeit mit Betrag, Belegstelle und Normbezug. So bleiben Korrekturen auch im Streitfall nachvollziehbar.
- Gemeinschaftsantenne/Breitband-Position gegen Mietvertrag und vereinbarten Verteilerschlüssel prüfen.
- Nicht umlagefähige Teilkosten rechnerisch trennen und gesondert dokumentieren.
- Einzelanteil der Wohnung mit eigener Gegenrechnung nachvollziehen.
- Auffälligkeiten fristgerecht und schriftlich mit Normbezug anzeigen.
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV