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Anteilige Abrechnung bei Auszug einfach erklärt

Bei einem Auszug unterjahrig ist der Vermieter verpflichtet, für den ausgezogenen Mieter eine zeitanteilige Betriebskostenabrechnung zu erstellen, die nur den Bewohnungszeitraum des Mieters erfasst (§ 556 BGB). Kosten für Monate nach dem Auszug dürfen nicht in Rechnung gestellt werden.

Kategoriesituation
Rechtsgrundlage§ 556 BGB
Datenstand2026-03-03

Zusammenfassung

Zieht ein Mieter im Laufe des Abrechnungsjahres aus, entsteht ein Anspruch auf eine anteilige Betriebskostenabrechnung, die ausschließlich den Zeitraum seiner tatsaechlichen Bewohnung umfasst. Rechtsgrundlage ist § 556 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Grundsatz, dass Kosten nur für den Zeitraum geschuldet werden, in dem das Mietobjekt genutzt wurde. Die anteilige Abrechnung ist innerhalb der gleichen Abrechnungsfrist zu erstellen wie für den verbleibenden Mieter, also innerhalb von 12 Monaten nach Ende des gemeinsamen Abrechnungszeitraums.

Rechtlicher Anspruch auf zeitanteilige Abrechnung

Rechtsgrundlage

Zieht ein Mieter im Laufe des Abrechnungsjahres aus, entsteht ein Anspruch auf eine anteilige Betriebskostenabrechnung, die ausschließlich den Zeitraum seiner tatsaechlichen Bewohnung umfasst. Rechtsgrundlage ist § 556 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Grundsatz, dass Kosten nur für den Zeitraum geschuldet werden, in dem das Mietobjekt genutzt wurde. Die anteilige Abrechnung ist innerhalb der gleichen Abrechnungsfrist zu erstellen wie für den verbleibenden Mieter, also innerhalb von 12 Monaten nach Ende des gemeinsamen Abrechnungszeitraums.

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Zeitanteilige Berechnung bei Pauschalpositionen

Rechenbeispiel

Betriebskosten, die in einem festen Jahresbetrag anfallen und nicht verbrauchsabhaengig sind (z.B. Grundsteuer, Versicherungen, Gartenpflege), werden zeitanteilig berechnet. Die Formel lautet: Jahreskosten geteilt durch 365 Tage mal Anzahl der Tage der Bewohnung. Zieht ein Mieter am 30. Juni aus und war 181 Tage in der Wohnung, traegt er 181/365 der auf seine Einheit entfallenden Jahrespauschalen. Der neue Mieter traegt entsprechend die restlichen Tage. Stimmt die Summe beider Anteile nicht auf 100 Prozent auf, ist ein Fehler entstanden.

Verbrauchsabhaengige Kosten und Zwischenablesung

Bei verbrauchsabhaengigen Kosten wie Heizung und Warmwasser gilt ein genauerer Massstab. Hier sind die Verbaurswerte per Zwischenablesung zum Auszugsdatum zu ermitteln. Der Messdienstleister liest die Zaehler am Auszugstag ab oder baldmöglichst danach ab. Auf Basis der abgelesenen Verbrauchswerte wird der Anteil des ausgezogenen Mieters exakt berechnet. Ist eine Zwischenablesung nicht möglich (z.B. bei funkbasierter Ablesung), darf eine sachgerechte Schätzung nach dem ueblichen Verbrauchsprofil der Zeitspanne erfolgen. Diese muss für den Mieter nachvollziehbar begrundet werden.

Abrechnungszeitpunkt für ausgezogene Mieter

Der Vermieter muss dem ausgezogenen Mieter die anteilige Abrechnung nicht sofort nach dem Auszug erstellen. Ueblich ist, dass sie zusammen mit der Gesamtabrechnung für das Haus am Ende des Abrechnungsjahres erstellt wird. Bei einem Auszug am 30. Juni 2024 muss die anteilige Abrechnung also bis spaetestens 31. Dezember 2025 zugehen. Die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters muss der Vermieter ermitteln. Fehlende Adressangaben entlasten den Vermieter bei der Fristberechnung nur dann, wenn er nachweislich alle zumutbaren Nachforschungen angestellt hat.

Vorauszahlungen des ausgezogenen Mieters

In der Regel zahlt der ausgezogene Mieter bis zum Auszugstag monatliche Vorauszahlungen. Diese werden in der Abrechnung verrechnet. Ergibt sich ein Guthaben, muss der Vermieter es zurueckerstatten, typischerweise nach Erteilung der Abrechnung. Häufig moechten ausgezogene Mieter unmittelbar nach dem Auszug alle Vorauszahlungen zurueck, was rechtlich nicht zwingend ist: Der Vermieter darf die Abrechnung abwarten. Eine unverhaltnismaessig lange Verweigerung der Rueckzahlung kann jedoch als Treuwidrig angesehen werden.

Haftung bei falscher anteiliger Berechnung

Rechenbeispiel

Fehler bei der anteiligen Berechnung können materieller oder formeller Natur sein. Typische Fehler sind die Berechnung auf der Basis falscher Auszugsdaten, die Verwendung eines zu hohen Jahresanteils oder die fehlende Trennung von Verbrauchswerten des alten und neuen Mieters. Solche Fehler berechtigen den Mieter zum Widerspruch. Bei groeben Fehlern, z.B. einer Berechnung für das ganze Jahr, obwohl nur 6 Monate bewohnt wurden, kann der Mieter die Nachzahlung vollstaendig verweigern und eine korrekte Neuberechnung verlangen.

Synonyme und verwandte Bezeichnungen

Schlussabrechnung Nebenkosten
Endabrechnung bei Mietende
Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Auszugsabrechnung

Auszug am 30. Juni 2024 - Anteilige Grundsteuer und Heizkosten

Ein Mieter zieht am 30. Juni 2024 aus einer 68 m2 grossen Wohnung in einem Haus mit 600 m2 Gesamtwohnfläche aus. Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Jahres-Grundsteuer betraegt 1.200 EUR gesamt; die Heizkosten werden per Zwischenablesung ermittelt.

Bewohnungstage des Mieters

182 von 366 Tagen (Schaltjahr 2024)

Grundsteueranteil Mieter (zeitanteilig)

22,40 EUR (182/366 x 1.200 x 68/600)

Heizkosten Mieter (per Zwischenablesung)

380,00 EUR

Geleistete Vorauszahlungen (6 Monate x 160 EUR)

960,00 EUR

Die Gesamtbetriebskosten des Mieters für 182 Tage betragen beispielsweise 870 EUR. Da er 960 EUR Vorauszahlungen geleistet hat, erhaelt er ein Guthaben von 90 EUR zurueck.

Bedeutung in der Praxis

Für Mieter

Als ausgezogener Mieter hast du Anspruch auf eine korrekte anteilige Abrechnung, die ausschließlich deinen Bewohnungszeitraum erfasst. Prüfe, ob der angegebene Zeitraum mit deinem tatsaechlichen Einzugs- und Auszugsdatum übereinstimmt. Prüffe auch, ob verbrauchsabhaengige Kosten per Zwischenablesung ermittelt wurden oder ob eine nachvollziehbare Schätzung vorliegt. Stimmt beides nicht, hast du ein Recht auf Widerspruch und Neuabrechnung.

Für Vermieter

Als Vermieter musst du bei jedem Mieterwechsel eine saubere Trennung der Betriebskosten vornehmen. Lass zum Auszugsdatum eine Zwischenablesung durchführen und dokumentiere das Auszugsdatum praezise. Erstelle die anteilige Abrechnung des ausgezogenen Mieters zusammen mit der Jahresabrechnung, damit du alle Zahlen beisammen hast. Lege die neue Adresse des Mieters rechtzeitig fest und versende die Abrechnung dorthin.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV