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Rechtsfrage

Was tun bei einer Falschen Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung?

Was tun bei einer Falschen Wohnfläche in der Nebenkostenabrechnung? ist belastbar beantwortbar, wenn Nebenkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

KategorieTypischer Fehler Stand14. März 2026
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Welche Wohnflaeche ist fuer die Nebenkostenabrechnung massgeblich?

Massgeblich ist die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, sofern diese nicht um mehr als 10 % von der tatsaechlichen Fläche abweicht. Bei einer Abweichung über 10 % kann der Mieter die Abrechnung auf Basis der tatsaechlichen Fläche verlangen (BGH VIII ZR 205/08).

Was kann ich tun, wenn meine Wohnung in der Abrechnung groesser angegeben ist als im Mietvertrag?

Wenn die Abrechnung eine größere Wohnfläche als den Mietvertrag ausweist, ist der Kostenanteil rechnerisch auffällig. Halten Sie die Abweichung schriftlich als Klaerungspunkt fest und bitten Sie um Erlaeuterung der verwendeten Fläche.

Muss auch die Gesamtwohnflaeche des Hauses in der Abrechnung korrekt sein?

Ja, bei einer flächenbezogenen Umlage muss sowohl die Einzelfläche als auch die Gesamtwohnfläche korrekt angegeben sein. Fehler bei der Gesamtfläche verändern den Verteilerschlüssel für alle Mietparteien und machen die Abrechnung prüfungsbedürftig.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 14. März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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