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Rechtsfrage

Was tun bei Doppelt Abgerechneten Nebenkostenpositionen?

Was tun bei Doppelt Abgerechneten Nebenkostenpositionen? ist belastbar beantwortbar, wenn Nebenkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategorieproblem Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter den gleichen Abrechnungszeitraum zweimal abrechnen?

Nein, jeder Abrechnungszeitraum ist nur nach fachlicher Prüfung einmal abgerechnet werden. Eine zweite Abrechnung für denselben Zeitraum kann auffällig sein, es sei denn, sie ersetzt eine vorherige fehlerhafte Abrechnung ausdruecklich als Korrektur.

Muss ich eine Nachzahlung aus einer doppelten Abrechnung zunaechst zahlen?

Nein, wenn der gleiche Zeitraum bereits abgerechnet und beglichen wurde, besteht keine erneute Zahlungspflicht. Weisen Sie den Vermieter schriftlich auf die bereits erfolgte Abrechnung hin und legen Sie eine Kopie der Erstabrechnung bei.

Was passiert, wenn die zweite Abrechnung eine Korrekturabrechnung ist?

Es ist zu prüfen, ob der Vermieter eine fehlerhafte Abrechnung korrigieren, solange die 12-Monats-Frist des § 556 Abs. 3 BGB noch nicht abgelaufen ist. Nach Fristablauf sollte die Korrektur nur zugunsten des Mieters erfolgen; eine hoehere Nachforderung sollte gesondert geprüft werden.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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