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Rechtsfrage

Wie kann ich Vorauszahlungen nach Abrechnung anpassen korrekt umsetzen?

Wie kann ich Vorauszahlungen nach Abrechnung anpassen korrekt umsetzen? ist belastbar beantwortbar, wenn Nebenkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategorievermieter-howto Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Wann darf ich die Vorauszahlungen anpassen und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Nach § 560 Abs. 4 BGB dürfen Vorauszahlungen nur nach einer Abrechnung angepasst werden. Die Anpassung muss in Textform erklärt werden und auf einer ordnungsgemäßen Abrechnung basieren, die dem Mieter bereits zugegangen ist.

Wie berechne ich die neue Vorauszahlungshöhe korrekt?

Nehmen Sie den tatsächlichen Kostenanteil des Mieters aus der letzten Abrechnung und teilen Sie ihn durch 12 Monate. Eine angemessene Vorauszahlung orientiert sich an den tatsächlichen Kosten, darf aber keine versteckte Gewinnmarge enthalten.

Kann auch der Mieter eine Anpassung der Vorauszahlungen verlangen?

Ja, auch der Mieter hat nach § 560 BGB das Recht, nach einer Abrechnung eine Anpassung zu verlangen, typischerweise eine Senkung bei Guthaben. Beide Seiten können die Anpassung unabhängig voneinander erklären.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

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