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Rechtsfrage

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Steuerberatungskosten auf Mieter umlegen?

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Steuerberatungskosten auf Mieter umlegen? ist belastbar beantwortbar, wenn Kostenarten-Prüfrahmen, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategoriekostenart Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Warum sollten ohne fachliche Prüfung nicht in der Nebenkostenabrechnung erscheinen?

Steuerberatungskosten sind gesondert zu prüfen. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV kann als mögliche Prüfgrundlage relevant sein, wenn die steuerliche Beratung Einkommensteuer, Grundsteuererklärung oder andere Pflichten des Eigentümers betrifft.

Ist die Grundsteuer im Prüfrahmen zu betrachten, aber die Steuerberatung dafür nicht?

Grundsteuer und Steuerberatungskosten sollten getrennt geprüft werden. § 2 Nr. 1 BetrKV und § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV können als mögliche Prüfgrundlagen relevant sein.

Können Steuerberatungskosten als sonstige Betriebskosten vereinbart werden?

Eine solche Vereinbarung ist gesondert zu prüfen. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV, § 2 Nr. 17 BetrKV und der konkrete Mietvertrag sollten fachlich geprüft werden.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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