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Rechtsfrage

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Eigentümerversammlungskosten auf Mieter umlegen?

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter Eigentümerversammlungskosten auf Mieter umlegen? ist belastbar beantwortbar, wenn Kostenarten-Prüfrahmen, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategoriekostenart Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Warum sind Kosten der Eigentümerversammlung gesondert abzugrenzen?

Eigentümerversammlungen betreffen die interne Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die dabei entstehenden Kosten wie Raummiete, Bewirtung oder Protokollführung sind Verwaltungskosten nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV und damit ausdrücklich gesondert zu prüfende Kosten.

Sollten WEG-Beschlüsse dazu führen, dass Eigentümerversammlungskosten auf Mieter fachlich geprüft werden?

Nein, ein WEG-Beschluss kann das Mietrecht nicht ändern. Die Betriebskostenverordnung ist für das Mietverhältnis maßgeblich, nicht die WEG-interne Kostenverteilung. Selbst wenn die WEG die Versammlungskosten als Hausgeld beschließt, darf der vermietende Eigentümer diese Position an Mieter weitergeben können.

Wie werden Eigentümerversammlungskosten in der Hausgeldabrechnung von Kosten im Kostenarten-Prüfrahmen getrennt?

Die WEG-Hausgeldabrechnung enthält sowohl Betriebskosten im Kostenarten-Prüfrahmen als auch gesondert zu prüfende Verwaltungs- und Instandhaltungsanteile. Der vermietende Eigentümer muss bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung die gesondert zu prüfenden Posten herausrechnen. Mietende sollten bei Unstimmigkeiten Einsicht in die Hausgeldabrechnung verlangen.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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